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deckungswechsel

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  •  talzinho
24.6. - 4.8.2009
10 Antworten 10
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was haltet ihr von einem deckungswechsel bzw. blankowechsel als sicherstellung für die bank zusätzlich zu 50% grundbuchseintragung. ist das akzeptabel bzw. üblich?

ich weiss, was ein wechsel ist und kenne die konsequenzen, mir gehts nur um die "üblichkeit"...und ob ich dann nicht auch die anderen 50% rausverhandeln könnte?

  •  creator
25.6.2009  (#1)
wennst das eh weißt, was fragst du dann...? - üblich ist das nicht, halt eine zusätzliche variante und der rest leuchtet eh von selbst ein.

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  •  talzinho
25.6.2009  (#2)
warum ich frage?

ganz einfach...weil ich froh und dankbar über jeden tipp bzw. meinung bin. da ich leider keinen bankbeamten kenne persönlich kenne, der einem wirklich die wahrheit sagt, schätze ich deine ratschläge sehr und versuche diese auch zu befolgen emoji

und weil ich grade beim loben bin...vielen dank auch an smejkal, lize, usw...für ihre aussagekräftigen und hilfreichen kommentare!

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  •  Smejkal
25.6.2009  (#3)
talzinho - ist schön zu wissen, dass jemand etwas davon hat. Danke für das lob.

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  •  creator
25.6.2009  (#4)
sorry - da kam ich wieder mal zu schroof rüberzusätzlich zu 50% grundbuch - aber auch grundsätzlich - ist ein blankowechsel halt nicht das gelbe vom ei. ich nehme aber an, dass du das wusstest.

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  •  gana
25.6.2009  (#5)
Blankowechsel -
Warum ist ein Blankowechsel nicht gescheites?
Wir haben das als Besicherung des Baukontos...

danke

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  •  creator
25.6.2009  (#6)
sagt eigentlich schon der name: blanko = kein betrag eingetragen. das hübsche daran ist die wechselwidmungserklärung: wenn die bank glaubt, dass es brenzlig wird, kann der blankowechsel mit jedem beliebigen betrag befüllt und fällig gestellt werden. ein wechsel kann natürlich auch mittels orderwechsels weitergegeben werden - an "andere unternehmen", die den wechsel relativ leicht durch gerichte exekutieren können, völlig wurscht, wie das grundgeschäft (der kredit) wirklich ausschaut. eine super konstruktion.

das wie gesagt "zusätzlich zu den 50% grundbuchseintragung".

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  •  talzinho
25.6.2009  (#7)
hab den wechsel heute telefonisch wegverhandelt emoji, war überhaupt kein problem, haben sie anscheinend vergessen aus den standardbedingungen rauszulöschen.

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  •  biggi_2908
29.7.2009  (#8)
Wechselverpflichtungserklärung bei Baukonto - Bei der Bank, bei der wir das Baukonto eröffnen möchten, hieß es, wenn wir ein Baukonto eröffnen brauchen sie eine Unterschrift für das Unterschriftenprobeblatt sowie eine "auf dem Wechsel und der Wechselverpflichtungserklärung." Ist das so üblich? Ist das das gleiche wie ein Blankowechsel? Sorry, wenn ich etwas blöd fragen muß...
Die Bank geht nicht ins Grundbuch beim Kredit. Beim Baukonto sowieso nicht...
Jetzt weiß ich nicht, kann ich das wegverhandeln oder sichern sie sich halt dafür so ab, weil sie sich nicht ins Grundbuch eintragen?


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  •  creator
29.7.2009  (#9)
siehe oben. - "üblich" - was kümmert dich, was die bank mit anderen kunden macht? hauptsache dir machen sie gute kondis.

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  •  kittysilvester
4.8.2009  (#10)
wechsel - die herrschende lehre ging bis vor einigen jahren davon aus, dass es einfacher wäre, eine klage wg. geldleistungen mittels wechselklage einzubringen. der grund ist dahingehend zu sehen, dass der wechsel - theoretisch - losgelöst vom grundgeschäft zu sehen ist - sog. abstraktes rechtsgeschäft - und daher die klage schneller durchzubringen wäre. fakt ist aber, dass bei ungerechtfertigter inanspruchnahme sämtliche schadenersatzansprüche, etc. bestehen. wegverhandeln ist sicherlich das beste. wenn die bank drauf besteht, einen betrag ausverhandeln - dann ist er halt nicht mehr blanko ...

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