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Darf man auf Regenwasserkanal Bauen?

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  •  Manu2
17.8. - 26.8.2008
4 Antworten 4
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Hallo, ich würde gerne Bauen! allerdings verläuft auf dem Grundstück ein regenwasserkanal! Da ich ein Haus ohne Keller möchte (da das grundstück recht nah am Bodensee liegt) würde mich interesieren ob es so möglich währe auf diesem Regenwasserkanal zu bauen oder ob es da bei der Genehmigung probleme geben kan?
Im vorraus danke für eure hilfe,
liebe Grüße Manu2

  •  cc9966
17.8.2008  (#1)
bautechnisch...gesehen sollte es gehen, sofern keines der streifenfundamente den kanal berührt. was passiert aber, wenn der kanal beim bauen vom bagger beschädigt wird, oder von deine fundamente ihn beschädigen? ich würde mir unbedingt einen plan B überlegen und diesen mit den nutzern des kanals abstimmen.

erkundige dich auch im wasserbuch der bezirkshauptmannschaft ob der kanal rechtens verlegt ist. nur weil es den kanal über 30 jahre in deinem grund gibt muss es kein ersessenes recht sein, das wäre nur bei rechtmäßigkeit ersitzbar und rechtmäßige entwässerung in öffentliche gewässer muss immer im wasserbuch eingetragen sein. probleme bei der genehmigung sollte der kanal nicht mitsich bringen, höchstens verzögerungen. gefühlsmäßig würde ich ihn um das haus rundum neu verlegen.
empfehle folgende vorgangsweise:
- kontrolle der rechtmäßigkeit
- bestimme die flächen der grundrisse der oberflächen (dächer, einfahrten der häuser), dessen gewässer über diesen kanal entwässert werden
- geh zum land (hydografischer dienst) und verlange nach niederschlgaswerte für deine region
- rechne aufgrund der flächengröße und der niederschlagswerte den notwendigen rohrdurchmesser (nur weil er jetzt so dick ist muss der kanal nicht so dick bleiben).
- wenn 15cm durchmesser ausreichen, lege ihn auf diene kosten neu um, ist das beste für dich und nicht teuer weil du sowieso einen bagger brauchst.
- sollte der alte kanal größer sein, oder noch aus beton sein etc. gibt es passende adapter für die günstigen dn150-kg-rohre.
- denke bei überbauung an die möglichkeiten der sanierung des kanals.
- schließe evtl. deine dachgewässer auch an den kanal an, wenn es für dich sinn macht. rechtlich gesehen steht dir das zu.

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  •  Manu2
24.8.2008  (#2)
Danke für deine Antwort - Hallo, danke für deine Antwort. Haben uns das Grundstück nun noch einmal aus einer anderen Perspektive angeschaut und könnten kommplet auf das überbauen des Regenwasserkanals verzichten! Währe aber sicherlich interesant sich da mal zu erkundigen, den der Regenwasserkanal mündet in die Brunisach und die im Bodensee und das Rohr hat nen durchmesser von 80cm weiß aber nicht ob es diesen durchmesser durch das gesamte Grundstück hat!
Das gibt mir jezt wieder etwas hoffnung das es alles so klappen könnte wie ich mir das wünschen würde.
Nochmal herzlichen Dank
Gruß Manu


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  •  cc9966
26.8.2008  (#3)
80cm durchmesser??? - da würde ich alles daran setzen diese dienstbarkeit los zu werden. prüfe mal die rechtmäßigkeit im wasserbuch, vor allem auch mit dieser dimension. ausserdem werden wasserrechte nur befristet vergeben, d.h. evtl. ist er auf 25jahre befristet worden und diese frist läuft in den nächsten jahren ab.

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  •  kg73
26.8.2008  (#4)
Frag bei der Gemeinde - Würde dir empfehlen, bei der Gemeinde (Bauamt) nachzufragen, wem der Kanal gehört. Bei einem Kanal dieser Dimension muss es nicht unbedingt ein Regenwasserkanal sein. Wäre durchaus auch denkbar, dass es sich um eine Verrohrung eines ursprünglich offenen Grabens handelt. Umlegen ohne sich vorher zu erkundigen kann jedenfalls große Probleme schaffen. Abgesehen davon, dass das ausführungstechnisch bei dieser Dimension auch keine Kleinigkeit wird. Direkt drauf bauen, kann auch Probleme schaffen, wenn das Rohr der zusätzlichen Gebäudelast nicht standhält, oder das Rohr durch die Last oder die Bauarbeiten in irgendeiner Form beschädigt wird. Wenn du dich nicht vorher erkundigst musst du zudem damit rechnen, dass das im Rahmen der Baubewilligung ein Thema wird. Drum nochmal: empfehlde dir, dich beim Bauamt zu erkundigen. Die sollten Pläne von allen Kanälen haben und wissen wem was gehört und wie das mit der Dienstbarkeit im konkreten Fall geregelt ist.

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