« Hausbau-, Sanierung  |

Corona - Baustart verschieben?

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2 ...... 3  > 
  •  Puch
31.3. - 1.5.2020
61 Antworten | 22 Autoren 61
4
65
Hallo zusammen,

wir überlegen gerade wegen der Corona Krise den Baustart zu verschieben. 
Aktuell geplant wäre Start Mitte Mai, die Baufirma ist recht zuversichtlich und hält (noch) am Termin fest. Laut denen geht es nach Ostern ganz normal weiter. 

Wo ich persönlich aber Bedenken habe: Realistisch gesehen werden in 5 Wochen die Auflagen der Regierung (bedingte Ausgangs Beschränkung etc.) nicht vorüber sein. Was bedeuten würde das nicht Mal ich als Bauherr auf der Baustelle helfen dürfte, geschweige den andere Helfer die bei Bauherren Mithilfe natürlich mit einkalkuliert sind?

Des weiteren werden so schnell wahrscheinlich auch keine Baumärkte etc geöffnet haben um Mal schnell was zu besorgen? 

Wie ist eure Sicht der oben genannten Dinge bzw. wann würde aus eurer Sicht vernünftig sein die Baustelle zu starten?

Vielen Dank schon Mal im Voraus. 

  •  berhan
  •   Gold-Award
31.3.2020  (#1)
Gibt schon einen ähnlichen Thread
https://www.energiesparhaus.at/forum-hat-die-aktuelle-krise-einen-einfluss-auf-unsere-bauprojekte-welchen/57017

1
  •  Spartacus
  •   Bronze-Award
1.4.2020  (#2)
Auf unserer Baustelle geht es seit heute munter weiter. Nach Ostern sollte zumindest für den Bau wieder freie Bahn herrschen.

1
  •  Puch
1.4.2020  (#3)

zitat..
Spartacus schrieb: Auf unserer Baustelle geht es seit heute munter weiter. Nach Ostern sollte zumindest für den Bau wieder freie Bahn herrschen.

Okay vielen dank für die Info, wie sieht es bei euch mit Helfer auch? Dürft ihr auf der Baustelle auch helfen? Müssen die Arbeiter mit Schutz arbeiten (Mundschutz etc.?)

1


  •  Notausgang
1.4.2020  (#4)
Bei uns geht's auch Mitte Mai los. Unsere Baufirma (machen nur EFH) arbeitet wohl (mit etwas reduzierter Mannschaft) weiter und ist zuversichtlich den Termin zu halten.

1
  •  hofimax
  •   Silber-Award
1.4.2020  (#5)
Das Thema mit den Helfern habe ich auch noch nicht durchschaut. Baustelle ja, die Unternehmen der Baubranche dürfen kommen und arbeiten, aber darf ich dann als Bauherr mithelfen?

1
  •  OneRocket
  •   Silber-Award
1.4.2020  (#6)
Wenn die Baufirma starten will, dann würde ich sie starten lassen. Gerade für den Bau gibt es neue Bestimmungen die eingehalten werden sollten (Visier, Mundschutz, Mindestabstand). Das gleiche gilt meiner Meinung für Dich und Deine Helfer.

Baumärkte sind zu, das erschwert das ganze schon, aber sie stellen zu bzw. kannst das sicher über Deine Baufirma abwickeln. Für gewerbliche Kunden stellen Händler die Baumaterial, etc. "kontaktlos" zur Verfügung und können abgeholt werden.

1
  •  Turbissimo
1.4.2020  (#7)

zitat..
OneRocket schrieb: Wenn die Baufirma starten will, dann würde ich sie starten lassen. Gerade für den Bau gibt es neue Bestimmungen die eingehalten werden sollten (Visier, Mundschutz, Mindestabstand). Das gleiche gilt meiner Meinung für Dich und Deine Helfer.

Das ist so aus meiner Sicht nicht richtig. Es gelten klare Bestimmungen dass das Haus nur für unaufschiebbare Arbeiten/Besorgungen (Apotheke, Einkauf, Arbeit) verlassen werden darf, dieser Zweck muss auch nachgewiesen werden. 
Lt. Auskunft der Polizei wäre es unaufschiebbar wenn du nachweisen kannst, dass deine Wohnung gekündigt ist und du zu einem gewissen Zeitpunkt im Haus sein musst. Ansonsten wird abgestraft.

Nachbarschaftshilfe oder Freunde auf der Baustelle geht laut Auskunft der Polizei nicht.

Habe hierzu mit der Polizei, AGES, AK und BH telefoniert, mit diesem Ergebnis. Wobei zu sagen ist, dass hier die Rechtslage und Zuständigkeit anscheinend nicht zu 100% geklärt ist. 




1
  •  Puch
1.4.2020  (#8)

zitat..
Turbissimo schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von OneRocket: Wenn die Baufirma starten will, dann würde ich sie starten lassen. Gerade für den Bau gibt es neue Bestimmungen die eingehalten werden sollten (Visier, Mundschutz, Mindestabstand). Das gleiche gilt meiner Meinung für Dich und Deine Helfer.

Das ist so aus meiner Sicht nicht richtig. Es gelten klare Bestimmungen dass das Haus nur für unaufschiebbare Arbeiten/Besorgungen (Apotheke, Einkauf, Arbeit) verlassen werden darf, dieser Zweck muss auch nachgewiesen werden. 
Lt. Auskunft der Polizei wäre es unaufschiebbar wenn du nachweisen kannst, dass deine Wohnung gekündigt ist und du zu einem gewissen Zeitpunkt im Haus sein musst. Ansonsten wird abgestraft.

Nachbarschaftshilfe oder Freunde auf der Baustelle geht laut Auskunft der Polizei nicht.

Habe hierzu mit der Polizei, AGES, AK und BH telefoniert, mit diesem Ergebnis. Wobei zu sagen ist, dass hier die Rechtslage und Zuständigkeit anscheinend nicht zu 100% geklärt ist.


Das ist interessant zu wissen - ich habe nämlich dazu gerade mit unserem Bauunternehmer gesprochen, die vertreten die Meinung das es erlaubt ist auch mitzuhelfen. Für Helfer gelten die selben Schutzmassnahmen wie für die Bauarbeiter - sprich Mundschutz bei Abstand kleiner 1m. Auch die Regelung mit max. 5 Personen auf der Baustelle ist laut denen gefallen.

1
  •  doityourself
1.4.2020  (#9)

zitat..
Puch schrieb: Das ist interessant zu wissen - ich habe nämlich dazu gerade mit unserem Bauunternehmer gesprochen, die vertreten die Meinung das es erlaubt ist auch mitzuhelfen. Für Helfer gelten die selben Schutzmassnahmen wie für die Bauarbeiter - sprich Mundschutz bei Abstand kleiner 1m. Auch die Regelung mit max. 5 Personen auf der Baustelle ist laut denen gefallen.

 ich denke, das werden sich die Baufirmen ganz verschieden "selbst" regeln um möglichst viel Baustellen erledigen zu können.
Es werden hier im privaten Bereich sicherlich sämtliche Augen, inkl. Hühneraugen, zugedrückt werden.


1
  •  heislplaner
  •   Gold-Award
1.4.2020  (#10)
Vor allem wenn du die Bauherrenmithilfe vertraglich fixiert hast, ist dies meiner Meinung nach ein unaufschiebbarer Grund

1
  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
1.4.2020  (#11)
Die Verordnung sagt: Verboten ist das Betreten „öffentlicher Orte“.......
Eine private Baustelle ist kein öffentlicher Ort, und arbeiten ist auch erlaut!
Genau so wie der Landwirt sein Feld bearbeiten darf.

1
  •  Puch
1.4.2020  (#12)

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Die Verordnung sagt: Verboten ist das Betreten „öffentlicher Orte“.......
Eine private Baustelle ist kein öffentlicher Ort, und arbeiten ist auch erlaut!
Genau so wie der Landwirt sein Feld bearbeiten darf.


So interpretiere ich das eigentlich auch...

1
  •  philmo
1.4.2020  (#13)

zitat..
Turbissimo schrieb: Es gelten klare Bestimmungen dass das Haus nur für unaufschiebbare Arbeiten/Besorgungen (Apotheke, Einkauf, Arbeit) verlassen werden darf, dieser Zweck muss auch nachgewiesen werden.

 Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man baut gehe ich davon aus, dass einem das Grundstück gehört. Es ist nicht verboten zum eigenen Privatgrundstück zu fahren, aus welchem Grund auch immer. Was ich dann auf diesem privaten Grundstück mache, die Sonne genießen oder ein Haus bauen, ist doch mir überlassen. Es gibt ja keine Regeln, was ich in meinen eigenen 4 Wänden oder in meinem Privatgarten/-grundstück zu tun oder zu lassen habe.


1
  •  Turbissimo
1.4.2020  (#14)
Danke für diese Sichtweisen, da sind schon ein paar gute Argumente dabei die ich beim nächsten Gespräch brauchen kann. Ich habe einmal gelesen dass selbst Fahrten zum Nebenwohnsitz verboten wären. 

1
  •  philmo
1.4.2020  (#15)

zitat..
Turbissimo schrieb: Danke für diese Sichtweisen, da sind schon ein paar gute Argumente dabei die ich beim nächsten Gespräch brauchen kann. Ich habe einmal gelesen dass selbst Fahrten zum Nebenwohnsitz verboten wären.

 Der ÖAMTC sagt dazu: Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz (innerhalb Österreichs) fahren? Eine solche Fahrt ist nach Auskunft der Polizei zulässig, sofern dabei nur Kontakt zu Personen aus dem gemeinsamen Haushalt besteht bzw. der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Da gibt es natürlich ein kleines Interpretationsproblem..., denn die wenigsten werden in der Bauphase einen Nebenwohnsitz gemeldet haben. Ist das nicht sowieso erst nach der Fertigstellungsanzeige möglich?


1
  •  Turbissimo
1.4.2020  (#16)

zitat..
philmo schrieb: Da gibt es natürlich ein kleines Interpretationsproblem..., denn die wenigsten werden in der Bauphase einen Nebenwohnsitz gemeldet haben. Ist das nicht sowieso erst nach der Fertigstellungsanzeige möglich?

Ja klar! das geht eh erst nach der Fertigstellung! das Beispiel mit dem Zweitwohnsitz hab ich nur gewählt, weils ja Vergleichbar ist mit der Fahrt zu einem Grundstück im eigenem Besitz.
Sehr gut, das bedeutet ich darf zu meinem Grundstück fahren so oft ich will und was ich dann dort mache ist ja eh mein Problem. 


1
  •  doityourself
1.4.2020  (#17)

zitat..
Turbissimo schrieb: Sehr gut, das bedeutet ich darf zu meinem Grundstück fahren so oft ich will und was ich dann dort mache ist ja eh mein Problem. 

 vielleicht gehts da aber auch im entferntesten Sinn darum: weniger Autofahren -> weniger Unfallgefahr -> weniger Belastung fürs Gesundheitssystem... -_-


1
  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
1.4.2020  (#18)
Jetzt einmal ganz einfach

wenn ich im Auto zur Baustelle fahre stelle ich ja keine (Viren) Gefahr dar. zumeist bin ich immer mehr als 2 Meter von anderen entfernt.

wenn ein Polizist mich aufhält begibt er sich selbst in Gefahr.

was ich auf meinem Grundstück mache kann egal sein. Ein Weinbauer hat ja jetzt auch genug zu tun.

warum soll ein Häuslbauer das nicht tun dürfen

1
  •  christianb1
1.4.2020  (#19)
@Puch ich habe gerade (Gottseidank) den Estrich gemacht, und ich kann dir sagen, es ist nicht leicht, 1m dauerhaft, den ganzen Tag, und zu jedem einzuhalten.

Es geht ja nicht (nur) darum, dem Gesetz oder Richtlinien zu folgen, sondern auch um die Gesundheit von allen. Also mal anders überlegt - stell dir vor, du entwickelst Symptome, kannst du das für deine freiwilligen Helfer und Freunde (die aufgrund der SChwierigkeit, den Abstand einzuhalten) ggü. dir selbst verantworten, wenn es mehrere erwischt? Nicht auszudenken, wenn es dich selbst erwischt (wo du ja sagst du willst mithelfen)... und als Koordinator wäre es in meinem Fall auch sehr unangenehm gewesen, wenn ich ausgefallen wäre...

In meinem Fall wäre außerdem ein geschlossener Baumarkt ein ziemlicher Sch... gewesen.

Ich verstehe definitiv den Wunsch zu starten, aus demselben Grund hab ich ja auch den Estrich trotzdem gemacht (wer weiß wenns sonst soweit ist). Aber da gings halt um 2 Tage, nur Estrich Schaufeln und abziehen, keine Helfer (außer ich selbst beim Schaufeln) und nicht viele Leute auf der Baustelle. Beim Rohbau siehts da anders aus...

Also wenns leicht geht würde ich verschieben emoji

1
  •  csblack
1.4.2020  (#20)
Ich würde auch verschieben. Bei unserem Rohbau (ein Polier und sonst nur Freunde, Familie und wir) war es schier unmöglich, den Meter Abstand einzuhalten. Die Maske wäre mir spätestens nach einer halben Stunde nur auf den Wecker gegangen und ich hätte kein gutes Gefühl gehabt. Wie christianb1 oben schon schreibt, stell dir vor, du steckst jemanden an oder wirst krank....

Wenn die Baufirma arbeiten will - gut, ist deren Verantwortung. Die für deine Helfer übernimmst aber du ...

Wir sind vor der Krise mit dem Innenputz fertig geworden und fahren jeden Tag lüften....ist für uns eine notwendige Fahrt bzw ein notwendiger Ausgang. Zudem sind wir maximal zu 2 und nachdem wir sonst ja auch zusammenleben, sehe ich kein Problem. Familie und Freunde würde ich schon anders sehen...

Sollte es zu einer totalen Ausgangssperre kommen wird es natürlich interessant, wie das mit den Häuslbauern ausschaut emoji

1
  •  Puch
1.4.2020  (#21)

zitat..
christianb1 schrieb: @Puch ich habe gerade (Gottseidank) den Estrich gemacht, und ich kann dir sagen, es ist nicht leicht, 1m dauerhaft, den ganzen Tag, und zu jedem einzuhalten.

Es geht ja nicht (nur) darum, dem Gesetz oder Richtlinien zu folgen, sondern auch um die Gesundheit von allen. Also mal anders überlegt - stell dir vor, du entwickelst Symptome, kannst du das für deine freiwilligen Helfer und Freunde (die aufgrund der SChwierigkeit, den Abstand einzuhalten) ggü. dir selbst verantworten, wenn es mehrere erwischt? Nicht auszudenken, wenn es dich selbst erwischt (wo du ja sagst du willst mithelfen)... und als Koordinator wäre es in meinem Fall auch sehr unangenehm gewesen, wenn ich ausgefallen wäre...

In meinem Fall wäre außerdem ein geschlossener Baumarkt ein ziemlicher Sch... gewesen.

Ich verstehe definitiv den Wunsch zu starten, aus demselben Grund hab ich ja auch den Estrich trotzdem gemacht (wer weiß wenns sonst soweit ist). Aber da gings halt um 2 Tage, nur Estrich Schaufeln und abziehen, keine Helfer (außer ich selbst beim Schaufeln) und nicht viele Leute auf der Baustelle. Beim Rohbau siehts da anders aus...

Also wenns leicht geht würde ich verschieben

Das das ganzen mit dem Abstand einhalten nicht leicht ist kann ich mir vorstellen. 
Meine Überlegungen sind aber folgende:
Die Gefahr mit dem Anstecken wird im Herbst noch genauso gegeben sein. Ich denke das, wenn es gut geht, die Auflagen vielleicht ab Juni wieder gelockert werden, die Gefahr der Übertragung wird aber solange sein, solange es ein Impfmittel dagegen gibt. 

Um den ganzen Schei.. wirklich 100% aus dem Weg zu gehen müsste meiner Meinung nach eine Verschiebung auf 2021 nötig sein. 




1
 1  2 ...... 3  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next