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CHF Wechsel in EUR

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  •  KlaHo
12.10. - 24.10.2012
9 Antworten 9
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Hallo.

Habe von der Bank folgendes Angebot erhalten.
Wechsel von CHF (aktuell 65k€) in EUR mit Fixzinssatz von 2,75% auf die restlIche Laufzeit von 17 Jahren bei Umstellung auf Abstotterer. Bleibe ich Endfällig im EUR wären es 3,75% für die restlichen 17 Jahre.
Sind das gute Konditionen?

  •  creator
  •   Gold-Award
12.10.2012  (#1)
nein, das ist der beweis für konsumentenfeindliches - spielen mit ängsten und versuchter abzocke. 2,5% - 3,5% aufschlag sind eine sauerei, aber auch ein schönes zeichen dafür, dass die bank NICHT an hohe zinsen glaubt. blöd halt für all die typen, die zinsängste schüren wollen...
so ein peinlicher versuch, kurs-, währungs- und ertragsrisken aus dem tt auf kunden abzuwälzen, sollte eine weiterleitung an fma und vki wert sein...

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  •  bono71
12.10.2012  (#2)
so schlecht - finde ich das angebot nicht!
Wenn du aber noch so lange zu zahlen hast wuerd ich in Erwaegung ziehen zu warten. Wer weis schon was in 17 Jahren ist mit dem Kurs - niemand.

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  •  ahnungslos
17.10.2012  (#3)
nicht so schlecht - So ganz verstehe ich in diesem Fall die Kritik von Creator nicht. Ein für die Laufzeit doch recht günstiger Zinssatz gibt doch manch unruhig Schlafendem etwas Ruhe. Mir wurden nur maximal 10 Jahren fix bei ähnlichen Konditionen angeboten.
Da wäre für mich als CHF - Loser eine lange Laufzeit und "alles geklärt" schon eine Option.
Hat schon mal jemand seine Bank gewechselt innerhalb der Laufzeit? Für eine lange Fixbindung würde ich meine Bank Österreich mit ihren vielen unerlaubten Klauseln gern verlassen.
Schreib doch mal, wer sowas anbietet, KlaHo.
Danke!

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.10.2012  (#4)
die kritik ist im letzten satz begründet

zitat..
peinlicher versuch, kurs-, währungs- und ertragsrisken aus dem tt auf kunden abzuwälzen


dabei sind die risken auf's wesentliche zusammengefasst. baselIII verlangt den banken auch risikovorsorge ab - da werden fwk in der darstellung teuer.

zitat..
für mich als CHF - Loser eine lange Laufzeit und "alles geklärt" schon eine Option.


schadenersatz - genau darum geht's ja. dazu muss der schaden mal feststehen. den kann man mit dem ausstieg begrenzen oder eben auf zeit strecken und gambeln. dann ist zukünftig auch alles, was es zu klären gilt, am tisch.

genau das will die bank nicht, weil sie das risiko darstellen und vorsorgen muss, die kosten aber ned direkt auf den kunden abwälzen kann (zig mal mit refi-zinsen-klauseln probiert und immer beim ogh abgeblitzt) und drängt halt zum wechsel. aus ihrer sicht vollkommen klar.

wobei selbst beim wechsel ja noch lange nicht alles geklärt wäre. was wäre dann mit den schon realisierten verlusten, sowohl in währung wie auch im dann völlig unnötigen, aber so toll performenden tt?

klar: aus der sicht der bank tut der kunde lustig wechseln... und schwupps auch gleich die ganze sch... selber auslöffeln. würde der bank prima schmecken. wer das zulässt, fällt halt auf den peinlichen schmäh rein...

selbst wenn man eine verschuldensteilung bei dem schaden annimmt, weil kunden auf bankendruck nicht mehr ganz so naiv vor gericht gewertet werden - über 50% mitverschulden trotz fehlberatung wird das nicht. heißt im klartext: die bank müsste zumindest die hälfte aller realisierten verluste des kunden übernehmen... und davon stand nix im angebot...


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  •  KlaHo
20.10.2012  (#5)
@ahnungslos - Angebot ist von der großen schwarzen Bank in Österreich.

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  •  kittysilvester
24.10.2012  (#6)
@creator - bin etwas verwirrt von deiner darstellung.
was kann die bank dafür, dass sich die währung entgegen der erwartung des kunden entwickelt?
was kann die bank dafür, dass sich der tilgungsträger falsch entwickelt.
wenn man deine zeilen liest, dann könnte man auf die idee kommen, dass sich da eine regressmöglichkeit für kunden ergeben könnte! ich glaube aber, dass kein kunde gezwungen wurde, diese art der finanzierung zu wählen! achja: die meisten dieser finanzierungen wurden nicht von der bank, sondern von den "drei-buchstaben-firmen" verkauft.
nicht nur die finanzierung, sondern auch die tilgungsträger. da wirds dann spannend, wer die schuld an der misere hat und vor allem, wer dann schadenersatzpflichtig werden könnte. der berater? den gibts in den wenigsten fällen noch!

als nächstes kommt der herr y auf die idee die bank auf schadenersatz (wg. fehlberatung????) zu klagen, weil er vor 12 jahren ein bauspardarlehen genommen hat und die zinsen dort viel zu hoch sind! 12 jahre zinsdifferenz von mind. 1 % gerechnet auf 100000 wären ja immerhin 10.000!



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  •  creator
  •   Gold-Award
24.10.2012  (#7)
@kittysilvester: -

zitat..
was kann die bank dafür, dass sich die währung entgegen der erwartung des kunden entwickelt?


nun - wenn sie die erwartungshaltung durch falschaufklärung a la §der franken war immer stabil, da ändert sich nix" mitgestaltet hat, sehr viel.

zitat..
was kann die bank dafür, dass sich der tilgungsträger falsch entwickelt.

detto. wenn sie die risken anhand des anlegerprofils nicht ausreichend dargestellt hat - wieder beratungsmangel. bei fondsgesellschaften im besitz/einflussbereich der bank stellt sich die frage eh ned ernsthaft...

zitat..
wenn man deine zeilen liest, dann könnte man auf die idee kommen, dass sich da eine regressmöglichkeit für kunden ergeben könnte!

nicht "könnte" - sondern dann ist die regressmöglichkeit ganz real! die judikatur zu den beratungsmängeln und verletzungen der vorvertraglichen aufklärungspflichten ist ja eh auf www.verbraucherrecht. at oder den ak-seiten abrufbar.
eben weil es den berater nicht mehr gibt und die haftpflichtversicherung da probleme macht, greift man auf die, die leichter greifbar sind und bei denen ein mögliches mitverschulden liegen könnte.

so abstrus wie dargestellt sind die überlegungen nicht... und die beratung, die zu finanzierungs- und anlageentscheidungen geführt hat, sollte halt transparent und nachvollziehbar sein. gerade awd&co haben die ja immer schön zu verteidigung eingesetzt - blöd, wenn darin gesetzwidrige tatsachenbestätigungen stehen... der awd hat sich zwar mit allen möglichen mitteln gewehrt und auf zeit gespielt, aber die prozesse und sammelklagen des vki konnten dadurch ned verhindert werden. wie die gerichte das beurteilen werden, bleibt abzuwarten. nach einigen sehr konsumentenfrendlichen urteilen wird jetzt auf druck der banken eh zurückgefahren...



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  •  Patrick
  •   Gold-Award
24.10.2012  (#8)
eines darf man nicht - übersehen, wenn man überstürzt von Schäden durch endfällige Kredite ausgeht und zwar die Inflation. Auch wenn die Währung nachgegeben hat, der niedrige Zinssatz und die deutlich höhere Inflation als ursprünglich geplant, lassen aus 30% Kursverlust trotzdem noch einen Gewinn im Vergleich zum tilgenden Kredit werden.

Solange man eine gute Ausbildung hat und die Inflationsraten auf der Einkommenseite abgegolten bekommt, ist Angst absolut fehl am Platz.

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.10.2012  (#9)
wenn der ogh auch ohne realisierten schaden - feststellungklagen zulässt, sollte man das checken:

http://www.energiesparhaus.at/forum/22313_2
http://www.energiesparhaus.at/forum/25313

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