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carportmauer von nachbar an grundgrenze [NÖ]

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  •  user
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.4. - 9.5.2013
12 Antworten 12
12
hallo! hätte eine kurze frage fürs land nö: zaun wird von herr a errichtet, nachbar herr
b plant in 3 jahren dort direkt an der grundgrenze (vor unseren
zaun) eine betonwand (fürs carport). muss herr b die nicht sichtbetonseite der brandwand auf der seite richtung grundstück von hrn a verputzen? herr a kann jedoch den zaun nicht entfernen, da schon büsche davor sind und der maschendraht gut 30cm zusätzlich in der erde ist. kann b somit das verputzen verweigern - weil nicht zugänglich, oder muss b sämtliche kosten tragen um die planzen von a zu versetzen, zaun aufschneiden, verputzen und alles wiederherstellen?

oder muss wenn b das nicht zahlen will, das carport halt um 1m von der grundgrenze entfernt aufstellen und die verputzmöglichkeit somit erhalten zu können.

a hat bereits ein haus, b noch nicht mal eine baubewilligung.

danke für eure rückmeldungen

  •  BmstrBerger
27.4.2013  (#1)
B muss nicht verputzen - Wenn es eine Sichtbeton Wand ist!



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  •  bautech
27.4.2013  (#2)
Die nächste Frage - steht der Zaun von a an der Grenze? - Dann wirds richtig lustig, denn dann kann b sich die Schalung aufzeichnen... oder er opfert die 12cm Platz für die Schalhaut, was ich mal nicht glaub. Abgesehen von Pflanzen, die geschützt gehören und evtl (bei Beschädigung) Ersatzpflanzungen... warum muß die Mauer sein? Carportts stehen auch auf Punktfundamenten ganz supi...

ng

bautech

1
  •  user
27.4.2013  (#3)
es ist eben keine sichtbetonwand... sondern schalsteine unverputzt. für carports an grundgrenze braucht man eine brandwand lt baubescheid.

der zaun von a steht an der grenze aber auf eigengrund natürlich. a weiss aber über die absichten von b und macht sich jetzt schon gedanken .... muss a auf unverputzte hässliche schalsteine von b schaun nur weil der auch an grundgrenze baut aber die mauer nicht verputzen kann?

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  •  johro
  •   Gold-Award
27.4.2013  (#4)
Warum sollte man eine Mauer VERPUTZEN muessen? Die Optik ist ein anderes Thema

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  •  mjaho
  •   Bronze-Award
30.4.2013  (#5)

zitat..
Dann wirds richtig lustig, denn dann kann b sich die Schalung aufzeichnen... oder er opfert die 12cm Platz für die Schalhaut...


.. er könnte noch eine Elementwand aufstellen, dann benötigt er keine Schalung.

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  •  bautech
30.4.2013  (#6)
Geänderte VorraussetzungenSichtbetonseite ist nicht gleich Sichtbeton. Wurde bereits vom TE als Schalsteinmauer definiert...
Meines Wissens nach MUß b die Arbeiten von a auch auf seinem Grundstück tolerieren, wenn sie in angemessener Zeit vorab angemeldet wurden.
Fotografische Dokumentaion und Begehung vorher / nachher ist unbedingt anzuraten, um evtl auftretende Beschädigungen auch belegen zu können.
Und verputzen muss oder nicht: meines Wissens nach muss eine Wand verputzt werden - egal welches Material (Ausnahme Sichtbeton bei entsprechender Betongüte)! Hat meines Wissens nach mit Dauerhaftigkeit des Bauwerks (Schutz gg Witterung) zu tun.
Also ich denk mal, b sollte verputzen, aber a muss ihn auch lassen...
Die Kosten fürs Abbrechen / Wiederherstellen des Gartenzauns bleiben imho auch bei b...

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.5.2013  (#7)

zitat..
johro schrieb: Warum sollte man eine Mauer VERPUTZEN muessen? Die Optik ist ein anderes Thema

bautech hat es auch schon geschrieben: der Schalstein selbst ist keine dauerhaft witterungsbeständige Außen-/Oberfläche; daher braucht er einen entsprechenden Putz. Das hat nichts mit er Optik zu tun.

Weitere Frage an user: warum muss der Nachbar überhaupt eine Mauer für sein Carport errichten??? Wer hat ihm das warum vorgeschrieben (ist gesetzlich nicht generell vorgeschrieben); oder will er es von sich aus???

Wenn er eine Wand aufstellen muss oder will, dann gilt ganz klar folgendes:
- Er muss sie Verputzen (siehe oben), ausgenommen echte Sichtbetonwand oder Klinkerziegel udgl.
- Wenn es zur Herstellung seiner Wand notwendig ist, dann muss er den Nachbarzaun (eventuell auch Pflanzen, Sträucher, Bäume udgl.) wegnehmen - der Nachbar muss das dulden (siehe § 7 NÖ BAuordnung)
- Der Errichter der Wand muss seinem Nachbarn die entfernten Anlagen oder Pflanzen dann gleichwertig wieder herstellen oder entsprechend finanziell entschädigen


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  •  mjaho
  •   Bronze-Award
6.5.2013  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: - Der Errichter der Wand muss seinem Nachbarn die entfernten Anlagen oder Pflanzen dann gleichwertig wieder herstellen oder entsprechend finanziell entschädigen


.. kann der Nachbar eigentlich darauf bestehen, dass er sagt er will kein Geld sondern, dass es wieder wie zuvor aussieht?

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  •  bautech
6.5.2013  (#9)
@mjaho - Das meint Karl10 ja mit dem Passus

zitat..
Karl10 schrieb: - Der Errichter der Wand muss seinem Nachbarn die entfernten Anlagen oder Pflanzen dann gleichwertig wieder herstellen


ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.5.2013  (#10)
Das Gesetz sagt dazu wörtlich: Ein behebbarer Schaden ist ....zu ersetzen. D.h. es ist zu prüfen, ob der vorherige Zustand gleichwertig wiederherstellbar ist. Wenn nicht - und erst dann - ist finanziell zu entschädigen.

Wie immer: im beiderseitigen Einvernehmen ist alles möglich

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.5.2013  (#11)
.

zitat..
Karl10 schrieb: Das Gesetz sagt dazu wörtlich: Ein behebbarer Schaden ist ....zu ersetzen.

Tschuldigung, da war ich zu schnell: richtig sollte es heißen:
"Ein NICHT behebbarer Schaden ist...zu ersetzen".

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  •  max099
  •   Bronze-Award
9.5.2013  (#12)
Muss auch eine Betonmauer (kein Sichtbeton) verputzt werden, oder nur die Schalsteinmauer?
Wo ist das geregelt (welches Gesetz in NÖ)?

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