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Carport im Grünland, Niederösterreich

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  •  pauli47
21.5. - 23.5.2013 1
1
Hallo liebe Forumgemeinde,
Ich habe eine grundsätzliche Frage, ist nach der neuen BO BO [Bauordnung/Baugesetz] in NÖ jetzt auch ein Carport im Grünland (mit einseitiger Wand, Nachbarzustimmung) mit Bauanzeige möglich.
Fakten:
Ein Freund von mir hat ein 2-Familienhaus Baujahr ca 1975 gekauft.
Das Haus hat GEB-Widmung (ca. 160m2) und liegt am Ortrand, direkt an einer Bundesstrasse, Gesamtparzelle 600m2 im Grünland, eine Umwidmung in Bauland aussichtslos
Bundesstrasse 14m Parzellenbreite
Bauverbotszone (15m) reicht bis an das Haus heran.
Ich habe schon Einiges gegoogelt, bin aber nicht voll fündig geworden.
Vor dem Gang auf die Gemeinde würden wir ganz gerne über die Möglichkeiten Bescheid wissen:

1)Ist ein Carport mit Bauanzeige im Grünland überhaupterlaubt ?
2)Ist das anzeigepflichtige Carport in der Bauverbotszone.
möglich?
3) gibt es eine Größenbegrenzung des Carports
3)Muß Grund abgetreten werden, da es Straßenfluchtlinien nur im
Bauland gibt?
4) Gibt es Alternativen: am Besten anzeige- und bewilligungsfrei
Flugdach (ohne Seitenwände) mit Bauanzeige ?
PkW-Abstellplatz ?
Angeblich soll es an der gleichen Strasse (andere Gemeinde) einen ähnlichen Fall geben, wo gebaut wurde.

Für Antworten von Wissenden wären wir sehr dankbar, schon allei ob das Projekt weiterverfolgt werden sollte, da ich glaube, dass ein Bau im Grünland als Nicht-Landwirt kaum möglich sein dürfte

Herzlichen Dank im Voraus

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.5.2013  (#1)
..Vorweg: deine Fragestellung geht teilweise am Kern der Sache vorbei:
Ob ein Vorhaben anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, hat nichts mit der Widmung zu tun. Daher stellt sich die Frage

zitat..
...ist nach der neuen BO BO [Bauordnung/Baugesetz] in NÖ jetzt auch ein Carport im Grünland....mit Bauanzeige möglich???

so nicht und ist auch nicht beantwortbar.

- Ob ein Carport anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, hängt nur von den Zustimmungen der Betroffenen Nachbran ab (und nicht von der Widmung)
- ob ein Carport im Grünland zulässig ist oder nicht, hängt wiederum nicht von der Art des Verfahrens (Bewilligung oder Anzeige) ab. Auch im Anzeigeverfahren ist wie bei der Bewilligung die Übereinstimmung mit der Flächenwidmung zu prüfen und wenn diese nicht passt ist die Anzeige zu untersagen.

Nun zu den konkreten Fragen:

zitat..
pauli47 schrieb: 1)Ist ein Carport mit Bauanzeige im Grünland überhaupterlaubt ?

Ja, wenn die betroffenen NAchbarn vorweg zustimmen und das Carport im Grünland zulässig ist (z.B. bei einem landwirtschaftlichen Aussiedlerhof im Hofverband des landwirtschaftlichen Wohngebäudes)

zitat..
pauli47 schrieb: 2)Ist das anzeigepflichtige Carport in der Bauverbotszone.
möglich?

Was verstehst du unter "Bauverbotszone"?? Das musst du näher erläutern, damit es beantwortet werden kann.

zitat..
pauli47 schrieb: 3) gibt es eine Größenbegrenzung des Carports

Nein

zitat..
pauli47 schrieb: 3)Muß Grund abgetreten werden, da es Straßenfluchtlinien nur im
Bauland gibt?

Nein, im Grünland nicht!

zitat..
pauli47 schrieb: 4) Gibt es Alternativen: am Besten anzeige- und bewilligungsfrei
Flugdach (ohne Seitenwände) mit Bauanzeige ?
PkW-Abstellplatz ?

Die Frage ist schon ein Widerspruch in sich: "anzeigefrei" - "mit Baunazeige".
Nur nebenbei: Ein Flugdach OHNE Seitenwände ist genauso zu behandeln wie MIT Seitenwand. Woher hast du das, dass da ein Unterschied sei???



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