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[Burgenland] Kanalanschlussbeitrag Zeitpunkt [B]

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
  •  [B]
  •  [Burgenland]
15.6.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Kurze Frage zum Kanalanschlussbeitrag (Burgenland)
Ist der Zeitpunkt das er fällig wird wirklich die Baugenehmigung? So ganz klar ist das in dem Juristendeutsch wiedermal nicht.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000169
"1) Für jene Anschlußgrundfläche bzw. Teile der Anschlußgrundfläche, für die eine Anschlußverpflichtung oder eine Anschlußbewilligung rechtskräftig ausgesprochen wurde, ist ein Anschlußbeitrag zu erheben."

Die Höhe würde passen, ich bin nur neugierig. Logisch erscheinen würde mir dass die Anschlussabgabe zum Zeitpunkt von der Baubeginnanzeige fällig wird, weil theoretisch müsste ich ja wegen der Genehmigung noch nicht bauen, ich habe keinen Bauzwang am Grundstück. (wenn die Angebote vom Baumeister uns nicht komplett überfordern finanziell dann bauen wir jetzt eh zeitnahe).

Danke für ein kurzes Feedback.

  •  kasandi
  •   Bronze-Award
15.6.2021  (#1)
Je früher desto besser.

Es wird (zumindest in OÖ) immer teuerer, also sparst du Geld, wenn du den Beitrag früher entrichtest, wurde uns auch seitens Gemeinde so empfohlen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.6.2021  (#2)
Hm guter Einwand.
Gemäss

§ 8Nachtragsbeitrag (1) Ein Nachtragsbeitrag zum Anschlussbeitrag kann erhoben werden, wenn der Beitragssatz gemäß § 3 Abs. 2 neu festgesetzt wird

lese ich das so dass sich die Gemeinde aber bei einer Erhöhung sowieso Geld nachholen kann.
Aber ja, letztendlich zahlen wir die Abgabe jetzt und die Sache ist vom Tisch. Geld ist ja gerade eh nix wert:)


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