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Bücherregal als Absturzsicherung Wohnraumstiege

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  •  caramelshot
13.3. - 15.3.2019
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

wir haben in unserem Haus einen großen offenen Wohn-Essbereich mit integrierter Stiege.
Diese Stiege soll auch als Raumteiler fungieren und beides ein wenig abgrenzen, da sie genau in der Mitte zwischen Wohnzimmer und Esszimmer nach oben führt.
Eigentlich war von Anfang an gedacht, dass auf der einen Seite ein Glasgeländer kommt und auf der anderen Seite, Richtung Wohnzimmer, ein Bücherregal als Absturzsicherung dient.
Jetzt hat aber unser Glaserer gemeint, er glaubt nicht dass das erlaubt ist und uns das jemand abnimmt, wir bräuchten auf beiden Seiten ein
Glasgeländer.
wir stellen uns das ganze in etwa so vor:



2019/2019031325476.jpg


2019/20190313727661.jpg

      
 

Weiß jemand ob so eine Ausführung möglich/erlaubt ist?

  •  Blabla
14.3.2019  (#1)
Hier steht was zu Stiegengeländern: https://www.liebstiege.at/bautechnische-vorschriften-fuer-treppen-und-gelaender/
Ich würde aber nachfragen bei einem Bausachverständigen vom Land (die sind meistens bei den Gemeinden unterwegs, einfach mal fragen wann der bei euch ist). Auf Auskünfte der Gemeinden würde ich mich nicht verlassen - da laufen oft Ahnungslose heraum ;)

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
15.3.2019  (#2)
Welche Zusatzfunktionen eine Absturzsicherung hat ist egal. Wesentlich ist dass das überklettern nicht erleichtert wird und ein Kindskopf nicht durch die Sprossen(oder ähnliches) durchpasst. Deshalb wird ein Regal ohne Rückwand nicht zulässig sein.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.3.2019  (#3)
Schau mal in der OIB-Richtlinie 4 nach, da steht u.a.: "Öffnungen in Absturzsicherungen dürfen zumindest in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein." Ebenso steht da sinngemäß, dass keine horizontalen Sproßen o.ä. sein dürfen, die evt. bestiegen werden können. Also eine Absturzsicherung wie am Bild entspricht dem nicht.

Seit ich selbst auf der Suche nach der optimalen Absturzsicherung unserer Wohnraumtreppe bin, fällt mir auf, wieviele Treppen-/Balkongeländer etc. man sieht, die eigentlich nicht erlaubt sind. Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Ich mag mir aber nicht vortstellen was los ist, wenn da mal wirklich was Gröberes passiert.

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  •  ptelea
  •   Gold-Award
15.3.2019  (#4)

zitat..
chrismo schrieb: "Öffnungen in Absturzsicherungen dürfen zumindest in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein." Ebenso steht da sinngemäß, dass keine horizontalen Sproßen o.ä. sein dürfen, die evt. bestiegen werden können.


Vielleicht könnte man dann an der Rückseite des Regals (also treppenseitig) vertikale "Sprossen" im zulässigen Abstand anbringen, dann wäre durchklettern nicht möglich aber du hast trotzdem den Durchblick.


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  •  caramelshot
15.3.2019  (#5)

zitat..
ptelea schrieb: Vielleicht könnte man dann an der Rückseite des Regals (also treppenseitig) vertikale "Sprossen" im zulässigen Abstand anbringen, dann wäre durchklettern nicht möglich aber du hast trotzdem den Durchblick.


hm, das ist gar keine schlechte idee...wir müssten das regal sowieso beim Tischler anfertigen lassen, da könnte er dann natürlich solche sprossen anbringen...

zitat..
[ref]ptelea:53224_1#500724[/re


 


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