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Brunnenwasser - Wasserzähler [OÖ]

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  •  Nemi83
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
17.6. - 26.6.2014
19 Antworten 19
19
Hallo!

Folgende Situation.

Ich habe am Grundstück einen Brunnen - Zugang zum Grundwasser. Mit dem Installateur war vereinbart, dass über eine Pumpe Wasser aus diesem Brunnen zu einer Außenarmatur für die Gartenbewässerung gelangt.

Leider wurde während der Bauphase entgegen dem was gemacht werden sollte, die zwei WCs auf die gleiche Leitung wie diese Außenarmatur gehangen - das sei so üblich.

Zusätzlich habe ich im Technikraum (in dem sich auch die Pumpe befindet) die Möglichkeit diese Leitung (WCs und Außenarmatur) mit Ortswasser zu speisen - lt. Installateur 5 Minuten Zeitaufwand das umzuhängen.

Da ich dieses ungwollte Feature nun habe folgende Frage: Mache ich mich nicht strafbar wenn ich die WCs mit Grundwasser spüle und somit vorbei am Wasserzähler gehe? Was müsste ich machen um auf der rechtlichen Seite zu sein?

Bau ist in Linz.

  •  gloitom
  •   Gold-Award
17.6.2014  (#1)

zitat..
Nemi83 schrieb: Zusätzlich habe ich im Technikraum (in dem sich auch die Pumpe befindet) die Möglichkeit diese Leitung (WCs und Außenarmatur) mit Ortswasser zu speisen


zitat..
Nemi83 schrieb: Was müsste ich machen um auf der rechtlichen Seite zu sein?


Dieses umhängen an die Ortswasserleitung ist der einzige Punkt der zu denken gibt, das kann verboten sein, wenn Bakterien aus dem Brunnen in das Ortsnetz gelangen können.

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  •  Nemi83
17.6.2014  (#2)
Was ich jetzt noch gefunden habe, ich habe einen Vertrag für Abwasser abgeschlossen, in dem ich lediglich anzugeben hatte, wie viele WCs ich im Haus habe. Wird also vermutlich pauschaliert sein und somit eh hinfällig?

Bezüglich Vermischung mit Ortswasserleitung... da hätte ich jetzt mal auf den Installateur gehofft, dass das so ausgeführt ist damit das nicht passieren kann. Rückflussschutz oder dergleichen.

edit: das noch gefunden... dürfte also eine Pauschale für WC UND Zuschlag pro abgeleiteten m³ geben. -> https://www.linzag.at/cms/media/linzagwebsite/dokumente/wohnungenergie_1/abwasser_1/Tarifordnung_Kanalordnung.pdf

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  •  silverblue
  •   Silber-Award
17.6.2014  (#3)
Das kann man tatsächlich so ausführen - spart dir nur Wasser... Du bist nicht verpflichtet, deine WCs mit Ortswasser zu spülen. Musst wie bereits angeführt nur darauf achten, dass keine Vermischung der beiden Leitungen erfolgen kann.

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
17.6.2014  (#4)
in wien ist es erlaubt - Das war die Antwort aus der MA

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
18.6.2014  (#5)
bei uns (Stmk) - werden die WCs auch mit Brunnenwasser gespült, da hat auch keiner nachgefragt. Ein Umbau auf Ortswasser wäre auch möglich.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
18.6.2014  (#6)
@nemi83 - das macht auch wirklich sinn. du sparst dir eine menge trinkwasser dadurch. man glaubt gar nicht wieviel l man fürs spülen braucht. sei froh darüber.

ist irgendwie schon pervers, dass man sich in österreich sorgen macht ob man mit brunnenwasser das klo spülen darf. wo anders wären sie froh wenn sie dein brunnenwasser zum trinken hätten. emoji

lg
fruzzy

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  •  Nemi83
19.6.2014  (#7)
Alles klar, danke für die Antworten. Inzwischen auch nochmals mit dem Installateur vor Ort geklärt... Möglichkeit zum Umhängen gibt es, dauert 5 Minuten. Sind separate Kreise und fürs umhängen kann ich auch noch absperren, damit sicher nix passieren kann.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
24.6.2014  (#8)
Trinkwasser // Brunnenwasser - Trinkwasser und Brunnenwasser MUSS getrennt werden.
d.h. in deinem Fall ist das Umstecken einer Leitung um
von Brunnen auf Trinkwasser und retour zu kommen schwer
illegal.

Unter der Vorgabe der strikten Trennung von Betriebs- und Trinkwassersystem darf dies gemäß TrinkwV (Trinkwasserverordnung), DIN 1988 (EN 1717) und DIN 1989 nur mit einer Sicherungseinrichtung, bezeichnet als "freier Auslauf" erfolgen
das Teil sieht zb. so aus

http://www.sbz-monteur.de/wp-content/uploads/2009/03/1015-041.jpgBildquelle: http://www.sbz-monteur.de/wp-content/uploads/2009/03/1015-041.jpg

mehr Details hier:
http://www.sbz-monteur.de/2009/03/31/normgerechter-trinkwasserschutz-%E2%80%93-teil-2-nach-en-1717-absichern/

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  •  Nemi83
24.6.2014  (#9)
Danke sensai für die Info, hab mir das letztens genau vom Installateur (ansich renomiertes Unternehmen) erklären lassen, das würden sie immer so wie bei mir machen (wenn Brunnen vorhanden).
Ich habe einen eigenen Kreis NUR für WC und Außenarmatur - hängt jetzt an Brunnenpumpe.

Wenn ich nun umschließen will, habe ich einen Hahn auf der besagten getrennten Leitung den ich zudrehen kann, damit kein Wasser zurückläuft.

Den Schlauch schraube ich dann von der Pumpe und lasse das bischen darin noch enthaltene Wasser in einen Kübel. Dann den Schlauch auf einen Ausleger der Ortswasserleitung. Danach den Hahn wieder auf, und die Ortswasserleitung drückt dann das Wasser nach.

Somit dürfte doch dann das Brunnenwasser nirgends anders hinkommen. Für mich der keine Ahnung von Wasserinstallationen hat hatte sich das plausibel angehört.

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  •  atma
  •   Gold-Award
24.6.2014  (#10)
wir hatten unsren installateur auch um sowas gefragt, aber der meinte, dass das nicht sein darf, weil man recht einfach die möglichkeit hat, brunnenwasser ins trinkwasser zu bekommen.
wir haben auch einen eigenen kreis und den schließt er uns nur an, wenn wir komplett auf brunnenwasser für die wcs umsteigen, aber eben keine möglichkeit mehr vorsehen um zurück zu wechseln.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
24.6.2014  (#11)
@Nemi83 - Leider ist deine Methode auch nicht legal.

Der Grund: Die Brunnenwasserleitung darf keine
Berührungspunkte zur Hauswasserleitung haben um Bakterien
niemals die Möglichkeit zu geben in die Hausleitung zu
kommen und somit das Wasser der gesamten Gemeinde zu
verseuchen.

Auch wenn du ein Schlauchstück als Zwischenstück hast und
dieses entfernst, ist es illegal.

Ich sammle mein Regenwasser für den Garten und betreibe
damit auch meine WC - Anlage. Mein Umschalter bei Trockenheit entspricht der Norm.
die beiden Hähne berühren einander nicht und somit ist
eine Übertragung von Bakterien nicht möglich.


http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/bilder/0603.jpgBildquelle: http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/bilder/0603.jpg


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  •  Nemi83
24.6.2014  (#12)
Danke, hab das mal zusammengefasst per Mail meinem Installateur geschickt... mal schauen ob eine Rückmeldung kommt...

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  •  sensai
  •   Gold-Award
24.6.2014  (#13)
@Nemi83 - mein Installateur wollte mir auch nur ein Schlauchstück
als Verbinder der beiden Leitungen reinmachen.
somit weit weg von Legalität

seine Aussage damals:
"des hama immer schon so gmocht"

Der hat geschaut wie ich ihm das Gesetz dazu gezeigt habe
inkl. den Hinweiß, dass Hausherr und ausführende Firma
für alle Schäden haften. (inkl. hoher Strafe)

EDIT:
nochmals kurz meine Situation hier vor Ort.
Ich habe eine 12 t Liter Regenwasserzisterne. Mit der
versorge ich meinen Garten und meine WC-Anlage.
Im Garten habe 2 Wasserhähne mit 100 % Regenwasser und
eine weiteren mit 100 % Trinkwasser für die Gartendusche
und den Pool.
Wenn die Zisterne leer ist, versorge ich meinen Garten mit der Trinkwasserleitung (4 Wochen Hitze im Sommer und die ist leer).

Im Nebenraum habe ich einen Druckkessel für die Tauchpumpe
von der Zisterne. Dort sind auch zentral die
WC - Leitungen. Bei Wasserknappheit muss ich manuell auf
Trinkwasser umschalten. Das geht mit diesem Wasserhahn
s. Bild oben. Und somit legal und Bakterienfrei.

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  •  Nemi83
26.6.2014  (#14)
Habe das mal dem Installateur geschickt, der sich bislang nur für den Hinweis bedankte... auf eine konkrete Antwort warte ich noch:

1. Die getrennte Leitung zu den WCs und zur Außenarmatur
2. Ortswasserleitung

Vor Ort wurde mir gesagt, ich solle den Hahn bei der Pumpe abdrehen. Zum umschließen solle ich oben beim der getrennten Leitung das Ventil zudrehen, damit mir nicht das gesamte Wasser der Leitung rausläuft wenn ich den Schlauch abschließe. Das bischen Wasser das im Schlauch ist in einen Kübel leeren. Dann den Schlauch bei der Ortwasserleitung anschließen und Ventil oben wieder aufdrehen.

Doch soweit ich verstanden habe, ist doch genau der letzte Schritt verboten, da dabei vom Brunnenwasser das sich noch in den Leitungen befindet Bakterien in die Ortwasserleitung gelangen könnten! Man könnte nun zwar in der Praxis das ganze Wasser aus der Leitung ablassen (keine Ahnung wie viel Wasser das wäre), doch soweit ich das verstanden habe, wäre eigentlich nur die Überleitung mit dem "freien Auslauf" erlaubt.


2014/20140626738994.PNG

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  •  atma
  •   Gold-Award
26.6.2014  (#15)
hast richtig verstanden ;)

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  •  Nemi83
26.6.2014  (#16)
Eine freier Auslauf sollte aber hier noch möglich sein, indem man die Leitung 2 nach oben zieht, und dann über den freien Auslauf in Leitung 1 laufen lässt oder?

Sollte dann doch nicht viel Aufwand und bei max. 500€ liegen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
26.6.2014  (#17)
sollt kein problem sein, den da zu montieren

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  •  sensai
  •   Gold-Award
26.6.2014  (#18)
@Nemi83 - richtig verstanden,
deine Lösung ist illegal und wird mit recht hohen Strafen geandet. Bleibe hart, dein Installateur muss dir eine
legale Lösung verbauen und das ist nun mal der freie Auslauf. Der bei dir auch leicht umsetzbar ist.

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  •  Nemi83
26.6.2014  (#19)
Alles klar... danke für die Hilfe...!

Derzeit spielt er toter Mann... ist aber generell immer schwer erreichbar hoffe noch auf eine Antwort von ihm bevor ich "unfreundlich" werden muss.

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