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Brunnenwasser Nutzbereich

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  •  mikeblack
22.10. - 25.10.2013
8 Antworten 8
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Hallo zusammen,

wir haben vor einiger zeit einen brunnengeschlagen und nutzen dieses wasser für gartenbewässerung, wc's und Waschmaschine haben das auch beim Hausbau damals so vorgesehen. Jetzt macht das ein bekannter von uns auch und nützt dieses wasser aber auch noch für seinen Geschirrspüler!?! Meine Frage nun: Ist das überhaupt erlaubt ich war immer der Meinung nein und im Internet finde ich keine klare Definition wie man wo was verwenden darf.
Gibt's hier irgendeine gesetzliche regelung ( oder jemanden der es mir auf normal deutsch erklären kann)

Dann können ich und mein bekannter unsere Diskussion beenden :)

Danke

  •  Breitfuss
22.10.2013  (#1)
Verstehe ich nicht ganz, warum soll die Nutzung von Brunnenwasser nicht erlaubt sein?

Wir haben daheim z.B. 100% nur Brunnenwasser, also keinen Anschluss an die Gemeindewasserleitung (die es aber schon gäbe, aber eben keine Anschlusspflicht). Also immer schon zum Geschirrspülen, why not?

Ich trinke dieses selbst aus dem Boden gepumpte Wasser außerdem seit immer schon und lebe auch noch...


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  •  atma
  •   Gold-Award
23.10.2013  (#2)
bei meinen eltern gabs bis vor kurzem auch nur brunnen und keinen wasseranschluss... das hat man natürlich jahrzehntelang getrunken (schmeckt besser als das aus der leitung)... dort wurde 1x pro jahr eine wasseranalyse gemacht und gut wars ;)

soweit uns unser installateur erklärt hat, darf man die beiden systeme nur nicht in einer leitung mischen sondern das ganze muss wirklich getrennt verlegt werden (hat irgendwas von bakterien, die gegen den strom "schwimmen" erzählt)...

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  •  Breitfuss
23.10.2013  (#3)

zitat..
dort wurde 1x pro jahr eine wasseranalyse gemacht und gut wars ;)


Hmm, müsst ich mal meinen Vater fragen, ob sowas in den letzten Jahren überhaupt gemacht wurde. Vorschriften gibt es da ja meines Wissens nach keine, nur Empfehlungen. Weiß ja auch nicht mal wer ob du das trinkst oder nicht.

Nur wenn du z.B. einen anderen Haushalt mitversorgen würdest und damit zum Wasserversorger wirst, dann ist alles ganz streng.

Wasserleitung darf natürlich nicht mit Brunnenwasser- oder Regenwasserleitungen verbunden werden.


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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
25.10.2013  (#4)
Also in Wien ist es so, da bezahlt man die Kanalgebühr abhängig vom Wasserverbrauch der Ortswasserleitung(gemessen mit einem Wasserzähler). Daher, soweit ich weiss, darf man in Wien überhaupt kein Brunnenwasser im Haus haben, wenn es eine Ortswasserleitung gibt weil man ja dadurch einen Betrug bei der Kanalgebühr machen könnte.
mfg
Sektionschef

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  •  Breitfuss
25.10.2013  (#5)
Ok, Wien ist anders emoji

Bei uns ist die Kanalgebühr glaub ich von der bebauten Fläche und den Stockwerken abhängig, auf jeden Fall nicht vom Verbrauch.


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  •  ma2412
  •   Gold-Award
25.10.2013  (#6)
Donaudorf

zitat..
Sektionschef schrieb: Daher, soweit ich weiss, darf man in Wien überhaupt kein Brunnenwasser im Haus haben, wenn es eine Ortswasserleitung gibt weil man ja dadurch einen Betrug bei der Kanalgebühr machen könnte.


Stimmt so nicht ganz afaik: schlagen darfst schon einen - aber du bekommst einen Wasserzähler dafür. Mag gar net wissen, wie viel Deppensteuer an diverse Magistrate fällig wird - vom strapazierten Nervenkostüm ganz zu schweigen.

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  •  Breitfuss
25.10.2013  (#7)
Selbst wenn man den nur zum Gartengießen verwendet, also das Wasser nicht in den Kanal kommt? Ist ja Wahnsinn. emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.10.2013  (#8)
@breitfuss - du kannst die abwassergebühr heruntersetzen lassen, siehe hier : http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wasserwerk/wasseranschluss/abwassergebuehrherabsetzung.html

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