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Brief von der GIS - Mahnung [OÖ]

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
5.10. - 18.11.2013
35 Antworten 35
35
Hallo,
ich hab grad eine Zahlungserinnerung von der GIS mit einem Posten "Säumniszuschlag" in der Höhe von 24 EUR und einem Zahlungstermin zum 16.Oktober erhalten.

Leider haben diese Geier es verabsäumt mir initial eine Rechnung zu schicken (oder die Post hat wieder mal was verschlampt, wäre nicht das erste Mal bei uns).

Ich hab jetzt vor eine Mail bzw. einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung zur Übermittlung einer entsprechenden Empfangsbestätigung abzuschicken und denen mitzuteilen, dass ich von einer Überweisung bis zur endgültigen Klärung erstmal absehe.

Ist das rechtlich soweit in Ordnung oder muss ich da noch irgendwas beachten ?

lG
Gawan

  •  bateman_sl
6.10.2013  (#1)
Hast du schon mal bei denen angerufen und denen die Sachlage erklärt? Wahrscheinlich sind die dann eh so kulant und streichen dir die 24 EUR.
Außerdem wär mir neu, dass man für jede Rechnung, die man bekommt, eine Empfangsbestätigung abgibt.

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  •  deejay
6.10.2013  (#2)
glaubst wie oft haben die das gehört, dass die Rechnung nicht gekommen ist?

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  •  anho
  •   Silber-Award
6.10.2013  (#3)
Ich würde in deinem einfach die lustigen mahnspesen abziehen und den ursprünglichen Rechnungsbetrag bezahlen.
Die sind ja der Meinung, dass du die Rechnung erhalten hast, dann ist diese halt etwas verspätet angekommen. Dann sollen sie dir das erst mal nachweisen.
Lg


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  •  TW4010
  •   Silber-Award
6.10.2013  (#4)
Ich hab überhaupt nicht nie irgendwo Mahnspesen bezahlt. Falls ich mal was vergessen hatte, sofort wenn die Mahnung kommt den ursprünglichen Betrag einzahlen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
6.10.2013  (#5)
die gis mahnt dann die mahnspesen :( das hatte ich auch mal probiert...

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
6.10.2013  (#6)
Ich bezahl keine 24 EUR Mahnspesen aufgrund einer nicht erhaltenen Rechnung, das ist definitiv klar.
Die Frage ist jetzt nur wie ich richtig reagiere. Mich schriftlich beschweren und dann einfach abwarten ?
Oder den tatsächlichen Betrag abzüglich der Mahnspesen bezahlen und mich schriftlich beschweren ?

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  •  atma
  •   Gold-Award
6.10.2013  (#7)
beu uns warens damals noch um die 6€... da wollt i ned diskutieren... 24 san heftig... ich würd anrufen und gleich durchs telefon kommen...

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  •  Shelby
6.10.2013  (#8)
Wichtig ist, dass du den offenen Betrag ohne Mahnspesen sofort anweist. Parallel dazu Beschwerde gegen die Mahnspesen erheben.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
7.10.2013  (#9)
Mich wundert, dass du dir die Rechnung per Post zustellen lässt. Üblich ist hier wohl ein Abbucher, oder handelt es sich um einen Zweitwohnsitz?
Da du die GIS-Gebühr nicht bezahlt hast, sind Mahnspesen rechtskonform. Über deren Höhe lässt sich aber schon diskutieren. Auf jeden Fall solltest du schleunigst die ausständige Gebühr nachzahlen, wenn du noch höhere Spesen vermeiden willst und dich wegen der Höhe der Mahnspesen schriftlich beschweren.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.10.2013  (#10)
@kech - Ich mag keine Abbucher - ich lass auch die Verkäuferin beim Spar nicht den Betrag aus meiner Geldbörse raussuchen sondern geb ihr das Geld selbst.

Ich KANN die Gebühr nicht bezahlen wenn ich keine Rechnung bekomme, ich hatte niemals eine Chance das zu bezahlen.

Ich überweise jetzt einfach mal die Gebühr und ignoriere die Spesen, sollen die das einklagen von mir aus !

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  •  kech
  •   Bronze-Award
8.10.2013  (#11)
@gawan
Es ist sehr vernünftig, dass du die Gebühr nun bezahlst. Ich fürchte aber, dass du bzgl. der Mahnspesen den Kürzeren ziehen wirst. Denk doch zumindest einmal an, ob du in diesem Fall von regelmäßig anfallenden Gebühren nicht doch lieber einen Abbucher machen solltest. Schon allein, um künftigen Ärger abzuwenden, wenn die Postzustellung nicht zuverlässig klappt.

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  •  Jepetto
8.10.2013  (#12)
@gawan
Ich würde an deiner Stelle mal bei der Arbeiterkammer/Konsumentenschutz durchklingeln - dort solltest du eine zuverlässige Aussage bekommen.

Meiner Einschätzung nach hat die GIS hier das Problem, dass sie dir beweisen müssen, dass dir die Rechnung tatsächlich zugegangen ist. Da es kein eingeschriebener Brief/Empfangsbestätigung o.ä. gibt, können sie nicht beweisen das dir die Rechnung auch tatsächlich zugegangen ist. Folglich würden sie in einem juristischen Streit wahrsch. den Kürzeren ziehen.
In der Praxis sollte es aber nicht soweit kommen... Daher mal wie oben geschrieben nachfragen.

BG

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  •  deejay
8.10.2013  (#13)
Die Nerven muss man aber erstmal aufbringen und wegen ein paar Euros herumstreiten.
Ich würde die offene Rechnung nun auch begleichen und mit denen einfach mal telefonieren.
Die hören täglich 100x das die Rechnung nicht angekommen ist, aber die Mahnung kommt immer an.

einfach ignorieren ist meines erachtens der falsche weg.
aus einem grund.
die mahngebühren werden wieder gemahnt, somit steigen die kosten erstmals an, du ignorierst wieder es kommt zu einem inkassobüro und es wird nicht billiger.

anrufen und die sachlage klären!

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  •  coisarica
  •   Bronze-Award
8.10.2013  (#14)
also wenn er die rechnung zuerst nicht erhalten hat, konnte er sie auch nicht bezahlen.
also, die jetzt erhaltene rechnung einzahlen aber die mahnspesen würdigen, dh. der gis schriftlich mitteilen, dass diese nicht gezahlt werden aus eben den vorherrschenden gründen.

nicht rechtsanwalt spielen, sondern mit gesundem hausverstand agieren, erspart letztlich oft viel streiterei.

coisa

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#15)
So, jetzt habe ich einfach mal den Betrag ohne Mahngebühr überwiesen und das ganze per EMail bekanntgegeben.
Außerdem schicke ich denen die Erklärung noch eingeschrieben zu.

Dann warte ich einfach ab. Nur weil es zu einer Forderung eines Inkassobüros kommt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Forderung deswegen rechtens ist - ich seh das genauso wie Jepetto.

Mir gehts nicht um die paar Euro - die GIS-Gebühr an sich ist viel schlimmer :) Aber ich sehe nicht ein, dass die da vollkommen unrechtmäßig Geld von mir verlangen.
Und es geht immerhin nicht um 2 EUR, sondern um über 20, dafür sitz ich schon mal eine gute Stunde umsonst im Büro !

Naja, mal schaun was passiert ...

lG
Gawan



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  •  deejay
9.10.2013  (#16)
ich versteh ja nicht warum du nicht einfach mal anrufst und das klärst.
mit einem persönlichen gespräch erreicht man meist einfach mehr als geschrieben.
aber jeder wie er will.
bin gespannt wie das ausgeht.
ob es nicht rechtens ist, weiß ich nicht.
die können nicht beweisen das du eine rechnung bekommen hast, du aber auch nicht das du keine bekommen hast, die mahnung allerdings ist angekommen.
hmmm

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  •  johro
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#17)

zitat..
deejay schrieb: ich versteh ja nicht warum du nicht einfach mal anrufst und das klärst.

das internet is halt bequem und man erhofft sich Tips auf die man selbst nicht gekommen wäre emoji

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#18)

zitat..
Gawan schrieb: Ich mag keine Abbucher

- das ist die Quelle des Übels... mögen tue ich auch keine Abbuchungen, praktisch sind die trotzdem, da man sich um den Kram nicht kümmern muss. Natürlich prüfe ich monatlich alle Abbuchungen, aber in aller Ruhe, da ich jede von den 60 Tage lang stornieren kann. Also alles easy. Und in den letzten 20 Jahren intensiven online-banking hatte ich noch nie irgendwelche Schwierigkeiten.

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  •  Shelby
9.10.2013  (#19)
Wobei ich mir, wenn ich es mir Recht überlegen, nicht vorstellen kann, dass die GIS bei der ersten Mahnung schon 24€ verrechnet. Das wird dann wohl schon die Zweite gewesen sein, oder?

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  •  Jepetto
9.10.2013  (#20)

zitat..
deejay schrieb: die können nicht beweisen das du eine rechnung bekommen hast, du aber auch nicht das du keine bekommen hast, die mahnung allerdings ist angekommen

--> Die(!) müssen belegen das die Rechnung dir zugegangen ist, nicht umgekehrt! Da könnte ja ein jeder daherkommen um zu mahnen... Das ist schon Fakt! Die Handhabung der Sache selbst obliegt ja jedem selbst und ist eine andere Sache.
Ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung: Du machst eine Arbeitnehmerveranlagung und bekommst von der Finanz die Aufforderung bis zum Tag X Unterlagen nach zu reichen. Jetzt übersiehst du diese Frist - du hast aber das Glück das der Brief (normalerweise) nicht eingeschrieben war und kannst dich somit darauf berufen die Frist auszuweiten, da dir der Brief nicht zugegangen ist. Du wirst damit durchkommen, da sie es dir nicht beweisen können.
--> Ob es allerdings klug ist, sich mit denen anzulegen, ist eine andere Sache emoji Würde dann auch fast wetten, dass du so ziemlich jedes Jahr eine Prüfung bekommen wirst und jeder Brief eingeschrieben wird.

Zum Thema Abbucher: Ich verstehe die Skepsis schon, vor allem bei "staatsnahen" Firmen. Ich war einer der Glücklichen der vor geraumer Zeit eine Info der GIS bekommen hat, dass es ihnen sehr leid tut, aber das meine persönlichen Daten (vor allem Bankdaten) unter den paar tausend gestohlenen Daten ist (ach ja, aber gleichzeitig haben sie noch dazugeschrieben dass f. jegliche entstehenden Schäden keinerlei Schadenersatz gefordert werden kann).....


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  •  atma
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#21)
@jepetto: finanzamt braucht man nur freundlich anrufen, die verlängern die fristen eh problemlos ;)

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