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Brauche kurze rechtsberatung

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  •  Stefan86
1.11. - 4.11.2012
17 Antworten 17
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Hallo, hier gibts ja n paar recht versierte leute. Leider ereicht man an einem feiertag keinen anwalt!

Mein problem

Waren gerade pizzaessen, gehen zurück zum auto, auto weg emoji genau geschaut wiesi, war doch auf dem masten mit den 100 unübersichtlichen schildern tatsächlich ein behindertenparkplatzschild! Hab ich leider beim einparken übersehen, und am boden war nix aufgemalt!

Jetzt wollte die abschleppbude 250 teuro ( 225 wenn ich sofort zahle haha) und die strafe kommt ja auch noch! Obendrein konnte ich mich dadrinen noch so richtig verarschen lassen, das sogar meine freundin schon zu der frau sagte so redet man nichtemoji
Ich hab noch nix gezahlt, weil das kommt mir komisch vor. Durften die überhaupt abschleppen? Ne normale strafe hätte doch gereicht?
Was sagen die experten? Hab ich ne change oder soll ich blechen und mich ärgern?

Fg

  •  altenberg
  •   Gold-Award
1.11.2012  (#1)
bei mir war's so, - hab ich aber erst nachträglich erfragt:

Dem Abschlepper muss man nix bezahlen, er muss das Auto auch so herausgeben. Dann kann man gegen das Ganze berufen.

Bei mir war's so, dass während meines Urlaubs auf dem Parkplatz ein Behindertenschild aufgestellt worden ist. Nachträglich hab ich leider nix mehr zurückbekommen.

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  •  Stefan86
1.11.2012  (#2)
Ja ich hab das kleine schild da einfach nicht gesehen. Strafe seh ich auch ein, immerhin bin ich falsch gestanden, auch wenn es für mich nicht ersichtlich war, aber abschleppen ist ne frechheit bzw die 250 taler dafüremoji
Und dann kann ich mich von der übergewichtigen schwitzenden sekretärin verarschen lassen. Da häts mich fasst zerissen...

Bezahlt hab ich noch gar nix, nur nen zettel unterschrieben das sie das auto rausrücken, sonst hät ichs einfach stehen lassen ^^

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  •  Haüslbauer 25
  •   Bronze-Award
1.11.2012  (#3)
Wenn er das Geld bar auf die Hand will hat er "Schwarz" Abgeschleppt!!
Geht nicht und darf er nicht

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  •  Stefan86
1.11.2012  (#4)
Naja den strafzettel hab ich ja an der scheibe und ich hab vorher bei der polizei angerufen, die haben mir gesagt wo das auto steht. Wurde schon von den plattfüßen in auftrag gegeben


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  •  DeletedUser002
2.11.2012  (#5)
Hi !

zitat..
Durften die überhaupt abschleppen?


Ich vermute schon, weil das Auto "im Weg stand"; es wurde ein reservierter Parkplatz blockiert.
Denn, was nützt es dem Parkplatz-Berechtigten, dass Du zwar ein Ticket in der Scheibe hast, aber immer noch den Platz blockierst?

Dass Du unfreundlich behandelt wurdest, ist nicht in Ordnung. Ich vermute aber, die Dame am Schalter hat es mit den "Abschlepp"-Opfern Tag für Tag auch nicht leicht. Vielleicht ist sie da schon etwas abgebrüht.
Wie man in den Wald hineinruft...
Eigentlich sollte man dort einen Beitrag für "Am Schauplatz" drehen...emoji

Naja, und Dein Falschparken an sich:
Macht wohl jeder von uns, sich für kurze Zeit schnell wo hinzustellen; aber auf einen Behindertenparkplatz würde ich es aus Respekt dem Berechtigten gegenüber nicht tun. Zumindest würde ich dann nicht das Auto verlassen.

Einspruch würde ich erheben, wenn die Verkehrszeichen verdeckt/beklebt oder generell schlecht erkennbar waren.
Aber ehrlich: Da muß man aber schon sehr verwirrt sein, um die Zeichen nicht zu sehen.

So long, lg Martin

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.11.2012  (#6)
jeder bihindertenparkplatz ist durch verordnung - festgelegt. jede verordnung muss auch "gehörig kundgemacht", sprich schilder für einen autofahrer lesbar sein. die kennzeichnung steht in der jeweiligen verordnung, ggf. muss man überprüfen, ob die beschilderung der verordnung entsprich. die dämliche vassilakou in wien hat das auch nicht gecheckt, dort fehlen in den neuen parkpickerlzonen nämlich auch noch oft die bodenmarkierungen...

daher wäre mit der handycam mal die situation vor ort zu dokumentieren. allerdings genügt an sich schon ein relativ kleines schild...

http://www.wien-konkret.at/sport/schwimmbad/hietzingerbad/

http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/strafen/

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  •  deejay
2.11.2012  (#7)
ich mach mich mal unbeliebt.
wer zuerst auf einem behindertenparkplatz steht und auch noch respektlos von einer "übergewichtigen schwitzenden" und von plattfüssigen spricht, dem geschieht es zu recht.

mir gefällts das es auch mal exekutiert wird.

ps.: am boden muss garnichts gemalt sein.

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  •  Stefan86
2.11.2012  (#8)
Was hat das falschparken mit dem umgang andrer leute zu tun, rein gar nix... Wenn ichs gesehen hätte, hät ich mich auch nicht hingeparkt. Leider gings im schilderwald Unter... Mir gehts auch nicht um die strafe sondern ums abschleppen an sich, die strafe ist schon gerechtfertigt so


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  •  deejay
2.11.2012  (#9)
ich finds gut das es motivierte beamte gibt die nicht nur ein 20€ organmandat rauf hängen.
unwissenheit schützt vor strafe nicht. in deinem fall vorm abschleppen.

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  •  ma2412
2.11.2012  (#10)
Bodenmalereien & Schilderwälder

zitat..
ps.: am boden muss garnichts gemalt sein.


Stimmt so auch nicht ganz - zumindest was Halteverbote angeht:

http://noe.orf.at/news/stories/2521671/

http://www.langenlois.at/rathaus/aktuelles/gelbe-linien-ersetzen-verkehrszeichen.html

War in letzter Zeit in keiner dieser Metropolen, aber da wäre ich wohl auch im Halteverbot gestanden.

Wenn man sich auch unwissentlich auf einen Behindertenparkplatz stellt - ist nun mal so, dass da abgeschleppt werden kann. Schild übersehen = Beschwerde ans Salzamt und Mitgliedsbeitrag zahlen. Da braucht man nicht nach einem Schuldigen suchen.


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  •  Fr4gg3l
2.11.2012  (#11)
Es gibt aber auch die Kehrseite der Medaille....

Habs schon oft genug gesehen, wie teilweise die Behindertenausweise missbraucht werden... und dagegen kannst leider gar nicht wirklich was tun.

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  •  Ferlin
3.11.2012  (#12)
Ist vlt Offtopic - Aber wie sieht die Rechtslage bei den "Familienparkplätzen" aus,ist das so eine Art freiwillige Parkplatzbeschaffung für Familien,oder kann man dort auch eine Strafe ausfassen?
Ich ärgere mich immer grün und blau,und hatte deswegen schon einige verbale Entgleisungen bei meist älteren Personen weil Sie meine Sie müssen diese Parkplätze blockieren und ich muss mit meinen 2 Kids am letzten Eck des Parplatzes parken...
Lg

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  •  deejay
3.11.2012  (#13)
@Fr4gg3l
man kann es schon kontrollieren, dazu benötigt es aber in diesem Bereich motivierte Beamte.

@Ferlin, es handelt sich tatsächlich um eine freiwillige sache, sonst würden die Parkplätze beschildert sein.
Ich ärger mich auch immer darüber, aber es möchte halt jeder gerne direkt vor der Türe stehen, am besten noch ins Kaufhaus reinfahren, ein paar meter gehen ist nicht mehr drin.
Eine Charakter sache eben.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.11.2012  (#14)
najo, er hat sich ja ned absichtlich hingestellt.

Wenns tatsächlich ein Schilderwald mit

zitat..
100 unübersichtlichen schildern

war, hast eh recht gute Chancen, dagegen zu berufen.
Wenn ich mich nicht irre, dürfen nur 2 oder 3 Schilder an einer Stelle angebracht sein, da gabs vor ein paar Jahren mal ein OGH Urteil wegen der Abzocke im Kaisermühlentunnel...siehe auch hier: http://www.kfv.at/fileadmin/webcontent/Checklisten.pdf

Ich hab aber keine Ahnung, wie das mit Zusatzschildern aussieht.
Du bekommst jetzt eh mal einen Bescheid mit der Kostenvorschreibung, dagegen kannst dann innerhalb von 2 Wochen berufen.

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  •  Stefan86
3.11.2012  (#15)
Mal einer der gleich laut schreit, danke.
Rein aus gedächnis war ganz oben halten verboten, darunter die parkzeiten wann erlaubt, wann nicht. Dann so ein pfeil mit meterangaben, dann das behindertenschil und dann noch mal halte und parkverbot mit meterangabe.
Beim rechschutz hab ich mal angefragt, wenn der nen einspruch deckt mach ich ihn, kostet ja nix und wenn nicht bleibt mir eh nix über als zu zahlen, auch wenn ichs dem abschleppdienst für die beleidigungen nicht vergönnt bin

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  •  atma
  •   Gold-Award
4.11.2012  (#16)
wg rechtschutz, geh gleich zu einem anwalt und nutz den beratungsrechtschutz (wenn du den hast)... bei mir haben deckungsanfragen immer 3-4 wochen gedauert - da war jede frist schon vorbei. ich würd dann zusätzlich nochmal hin fahren und ein foto von den schildern machen - der anwalt kann dir dann im erstgespräch bei der beratung sicher schon sagen, ob eine berufung sinn macht oder nicht - wenn ja, stellt er die anfrage an deine rechtschutzversicherung und das ganze geht um vieles schneller.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
4.11.2012  (#17)
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