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Brandschutzvorschriften in EFH NÖ

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  •  Romsch1
15.11. - 17.11.2022
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo, 
im Zuge der HKS-Planung bei meinem bereits in der Einreichphase befindlichen EFH Neubau nächstes Jahr haben sich folgende Fragen ergeben:

- Im EP ist im Obergeschoss bei der Dachbodentreppe ersichtlich dass diese in EI2-30 ausgeführt werden soll, diese Vorschrift meine ich kommt aus der OIB Richtlinie was Gebäude in der Klasse 2 betrifft oder?? Oberste Geschossdecke muss brandhemmend sein.

- Ansonsten habe ich eigentlich keine Brandschutzbestimmungen bzw. Ausführungen zumindest im Einreichplan ersichtlich.. außer Rauchmelder in den Aufenthaltsräumen, welche ja lt. OIB auch Vorschrift sind im Neubau.

- Meine aktuelle Frage bezieht sich darauf, dass ich derzeit geplant habe die Verteilung der Wohnraumlüftung über den Dachboden zu machen... in der Dämmebene verteilen und über die Decke jeweils in die Räume im OG.
Gibt es hier in EFH Brandabschnittsvorschriften??
Theoretisch durchdringe ich ja die brandbeständige oberste Geschossdecke mit meinen Lüftungsrohren und müsste hier bei jedem Deckenauslass ins OG eine FLI-VE Klappe oder ähnliches vorsehen, oder???

Hat hier wer Erfahrung was das Thema in EFH betrifft?

Danke vorab.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.11.2022  (#1)
Waraus leitest du ab, dass dein Gebäude in die Gebäudeklasse 2 fällt?

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  •  Romsch1
15.11.2022  (#2)
Habe ich daraus abgeleitet, weil bei der Dachbodentreppe EI2-30 steht... bei GK1 hätte ich ja gar keine Anforderung an einen Brandschutz nehme ich mal an..... 
Nach mehreren rechechieren sollte aber mein Gebäude, da freistehend, aber GK1 sein..
nur welche Bestimmungen hat man da in NÖ, lt. meiner Info ist das von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und mMn will da keiner eigentlich hingreifen von den Gemeinden??

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.11.2022  (#3)

zitat..
Romsch1 schrieb: Habe ich daraus abgeleitet, weil bei der Dachbodentreppe EI2-30 steht.

Na, da zäumst du das Pferd von hinten auf. Wer hat das für die Dachbodentreppe entschieden bzw. verlangt??

In kurzen Worten: Wenn dein Gebäude der Gebäudeklasse 1 entspricht, dann gibt es keine brandschutztechnischen Anforderungen an die oberste Geschoßdecke. Steht eindeutig in der OIB Richtlinie 2. Und diese Richtlinie haben sowohl NÖ wie auch alle anderen Bundesländer übernommen. Somit gibts da zwischen den Bundesländern kaum Unterschiede.
Wo wollen die Gemeinden da "nicht hingreifen"??


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  •  Romsch1
17.11.2022  (#4)
OK, auf dieses Ergebnis bin ich jetzt eigentlich auch gekommen... leider ist es im EP eingetragen.
Aber wenn es lt. GK nicht erfoderlich ist, kann es ja die Baubehörde (Gemeinde) ja auch nicht als Auflage voraussetzen nehme ich mal an

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