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Bewertung Umsetzung FBH

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  •  JensOhne2
7.2. - 22.2.2026
16 Antworten | 8 Autoren 16
16
Hallo,
Ich hänge hier mal eine Tabelle mit den Längen der einzelnen Heizschleifen und dem Heizbedarf der entsprechenden Räume an. Die Liste geht von "nah am Heizkreisverteiler" zu "weiter weg vom Heizkreisverteiler". Ich hätte da gerne mal eure Bewertung von dieser Umsetzung mit. Bitte haut alles raus was euch dazu einfällt. Mehr möchte ich dazu erstmal nicht sagen, um Beeinflussung vorzubeugen. Nur noch so viel: Alles ist neu am System. Es gab keine baulichen Einschränkungen. Gerne gebe ich weitere Informationen, wenn ich kann. 


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  •  christoph1703
7.2.2026  (#1)
Wenns noch nicht in Stein gegossen ist: Wegschmeißen und von vorne anfangen. Wenn schon eingebaut ist, die kurzen Kreise jeweils miteinander verbinden und mit dem Rest leben.

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  •  cacer
  •   Gold-Award
8.2.2026  (#2)
die sehr langen kreise mit hohem heizbedarf im raum bestimmen jetzt die vorlauftemperatur und beeinflussen damit die effizenz speziell bei WP WP [Wärmepumpe] maßgeblich ins negative.
dort hätte problemlos auf zwei kreise pro raum aufgeteilt werden können.

das kind und gäste, eventuell WOHN/ESS (im schlafzimmer wird es erst zum problem, wenn da doch mal die räume getauscht würden) werden frösteln.
dann wird verzweifelt pumpe hochgestellt, VL erhöht und andere räume tot gedrosselt.
effizienzverlust pro K höherer VL VL [Vorlauf] um 2,5%.
über die nutzungsdauer (50 jahre?) ein batzen geld (z.b. 10% effiziensverlust x 50 jahre plus inflation), nur weil der planer nicht planen kann.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
8.2.2026  (#3)
welcher planer?
meine chefplanerin sagt zu solchen 'auslegungen' 👉 'beim machen ist's so geworden...'

@JensOhne2 , den beiden kann ich nicht viel hinzufügen. es kommt jetzt auf die raumweisen heizlasten (nord/südausrichtung, eckzimmer, außenwandanteil) an wie weit bei dir bedarf und leistung auseinanderfallen.
hydraulisch ist das abgesehen davon bereits ein desaster.
https://www.haustec.de/heizung/waermeverteilung/5-fehler-bei-der-verlegung-von-fussbodenheizungen#

das gute: 👉 kaskadieren ist hier als lösung aufgelegt...


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  •  Neubau2022
8.2.2026  (#4)
Kommt halt darauf an, ob du noch bei null anfangen kannst, oder ob schnell eine Lösung her muss:
Als problematisch sehe ich insbesondere das Kinderzimmer an: 138m und ein Heizkreis. Das müssen mindestens zwei sein.
Falls Ankleide und Schlafzimmer zusammen sind, dann wenigstens vermitteln und das als einen Raum sehen und gleichlange Kreise machen.

Einfachster Weg wäre, größere HKV zu nehmen:
Esszimmer      2 Kreise
Wohnzimmer  3Kreise
Kinder             2 kreise
Ankleide mit Schlafzimmer vermitteln oder nach der Ankleide noch ca 30m Rohr im Flur verlegen, damit der Kreis länger wird
Schlafzimmer entweder vermitteln oder 2 Kreise
Gäste   2 Kreise
Mindestens DN 25 für Anschluss der HKV oder besser größer

Oder richtig nach Flow 30 Planen -> Flowplanner!

Aber auf keinen Fall so lassen!

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  •  Neubau2022
8.2.2026  (#5)
Anscheinend ist es aber schon verbaut!?

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  •  JensOhne2
8.2.2026  (#6)
Ja, das ist so verbaut worden vom "Profi"!

Ich habe die Frage gestellt, weil ich für das Gutachten präzise formulieren muss welche Mängel vorliegen, da bei jedem fälschlich vorgeworfenem Mangel der prozentuale Anteil der Kosten steigt, den wir übernehmen müssen.

Es kommt noch hinzu, dass wir beauftragt haben, dass jeweils x Meter im OG und EG verlegt werden sollen. Diese Vorgaben wurden auch nicht eingehalten (Wärmebildkamera zeigt es), VA von 10-12,5cm wären es gewesen und wir sind meist bei 15-20cm in der Umsetzung. Hätte man sich an die Abstände gehalten, wäre das ganze sogar noch drastischer ausgefallen, aber dann hätte man einfach mal den Heizkreisverteiler im OG von 5 auf x Kreise vergrößern müssen und im EG selbiges, oder? 

Die gesamte Anlage wurde entweder ohne Heizlastberechnung geplant, obwohl ich danach fragte oder diese Heizlastberechnung gab es nicht. Wie auch immer: Es wurde wohl ohne jegliche Planung ausgeführt.

Wir wohnen im Haus. Mittlerweile ist da also nichts mehr zu machen oder der Schaden übersteigt die Baukosten um das 5fache, würde ich sagen.

Das heißt, immer her mit der expliziten Benennung der Mängel, die ihr seht. Gerne 5x den gleichen Mangel ansprechen damit ich möglichst auf der sicheren Seite bin...

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  •  mariof
  •   Bronze-Award
8.2.2026  (#7)
Hamma immer schon so gemacht...

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  •  luxmoo
  •   Bronze-Award
8.2.2026  (#8)
Was wurde denn genau beauftragt? Ich befürchte, dass eine suboptimale Ausführung ohne zugrundeliegende Planung nicht als Mangel im juristischen Sinne zählen könnte. Bin aber kein Jurist.

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  •  JensOhne2
8.2.2026  (#9)
Das ist ein guter Punkt, aber man beauftragt ja den Fachmann damit er einem etwas ordentliches, dem anerkannten Stand der Technik entsprechendes Gewerk abliefert. Ich glaube, es wäre fragwürdig, wenn ein Installateur einem ahnungslosen Kunden die Planung überlasst und er das dann so umsetzt. 

Der Vertragstext dazu...


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  •  Akani
11.2.2026  (#10)
Mein Senf dazu. Der Heizi hats verbockt. 140mtr Kreise ist ein no go.
Auf welcher Berechnungsgrundlage?
Kurven und Pumpen höher stellen ist kein Erfolg sondern Verzweiflung. 
Ich würde die Heizkreisauslegung und Berechnung verlangen und diese von Grund auf anzweifeln.
Der Kunde kann wünschen was er will wenn die Grundlage nicht passt

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  •  JensOhne2
12.2.2026  (#11)
Es gibt keine Berechnungsgrundlage!
Wir haben erfahren, dass die bei einem Drittunternehmen beauftragte Heizlastberechnung nie  beendet wurde, da durch den Architekten Unterlagen nicht eingereicht wurden. Wir haben beim Heini wiederholt nachgrfragt, ob die Heizlastberechnung vorläge. Dies blieb ohne Reaktion. Er hat die gesamte Anlage schätzungsweise geplant und neben dieser Umsetzung der FBHz auch jeden anderen Teil der Heizungsanlage dilettantisch geplant und ausgeführt. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Ahnungsloser so viele Fehler gemacht hätte!


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  •  Akani
12.2.2026  (#12)
Da hast deine Antwort und ein Argument für dein Gutachten. 
Heizflächenauslegung geschätzt, nicht vorhanden. Das sind deine Punkte.
Und,

zitat..
Akani schrieb: 140mtr Kreise

Wird dir sogar dein Rohrhersteller sagen dass diese Längen nicht stand der Technik ist.
Ich bin leider kein Gutachter der dir sowas vernünftig dokumentiert und schreibt.

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  •  JensOhne2
22.2.2026  (#13)
Kurzes Update:
Der Installateur erkennt die Mängel nicht an, WEIL wir diese erst nach der Abnahme bemängelt haben und verweigert die Beseitigung. Ich zitiere: "Diese (Mängel) sind gemäß Rechtsprechung grundsätzlich nicht durch uns zu beseitigen."

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  •  christoph1703
22.2.2026  (#14)
War der Mangel bei der Abnahme bekannt? Dann ist der Installateur im Recht. Wenn nicht, dann hat die Abnahme mit der Sache nichts zu tun und zählt höchstens als Übergabezeitpunkt für die Bemessung der Gewährleistungsfrist samt Beweislastumkehr.

Zuerst würde ich aber noch prüfen, was jetzt wirklich genau schriftlich beauftragt wurde.

zitat..
JensOhne2 schrieb: jeweils x Meter im OG und EG

zitat..
JensOhne2 schrieb: ohne Heizlastberechnung geplant, obwohl ich danach fragte

Häufig sind mündliche Zusatzvereinbarungen unwirksam, weil im Vertrag explizit ausgeschlossen.

Vereinfacht: Wenn im Vertrag nur steht "muss warm machen", dann hast du eher schlechte Karten - außer es wird nicht warm.


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  •  JensOhne2
22.2.2026  (#15)
Im Vertrag steht, dass er insgesamt 1450m Heizungsrohr verlegen soll. Das entspricht einem Verlegeabstand von 11,5cm. Das konnte ich einfach errechnen. Realer Abstand ist 15+cm.  Architekt hat es anscheinend nicht kontrolliert und uns ist es erst Anfang des Jahres, 14 Tage nach Abnahme aufgefallen, da wir an einigen Stellen kalten Fußboden haben, zum Beispiel in der Küche an der Arbeitsplatte. Man muss nur 2 Sekunden dort stehen und merkt sofort, dass die Füße kalt werden. Das die Wärmepumpe um 200% überdimensioniert ist, konnten wir vorher auch nicht wissen. Ich habe mich deswegen ja hier im Forum beraten lassen.

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  •  christoph1703
22.2.2026  (#16)

zitat..
JensOhne2 schrieb: uns ist es erst Anfang des Jahres, 14 Tage nach Abnahme aufgefallen, da wir an einigen Stellen kalten Fußboden haben

Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich da mal Kontakt aufnehmen. Ansonsten ist der Konsumentenschutz von der AK auch mal einen Anruf oder eine Nachricht wert.

Die Situation muss man sich jedenfalls genauer anschauen, weil nur eine Gesamtlänge fürs Haus nicht wirklich zielführend ist. Von 11 auf 15cm VA wird der Boden noch nicht kalt, das kann gut an der fehlenden Berechnung liegen. Und nachdem man die mit erhöhter VLT kompensieren kann, ist es auch nicht unbedingt ein Mangel aus juristischer Sicht. Nicht so einfach...


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