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bewehrte Erde wird nicht bewilligt [NÖ]

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  •  alpenzell
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  •  [Niederösterreich]
6.12.2016 - 12.3.2017
4 Antworten | 4 Autoren 4
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und das zweite Problem, was zur Bauberatung aufgetaucht ist.

2016/20161206505166.jpg
orange - bisheriger Geländeverlauf
grün - gewünschter Geländerverlauf
Ich möchte aufschütten. So weit kein Problem. Es geht um die Grenzgestaltung zur Straße (kein direkter Nachbar). ungefährer maximaler Niveauunterschied alt/ neu:1,2m.
Lt. Sachverständigem darf ich entweder eine Mauer hinsetzen (Höhe wäre 1,8m kein Problem) oder in 45° abböschen. Bewehrte Erde ca. 80 Böschungswinkel gehe ja gar nicht. Auf die Nachfrage warum nicht, kam eigentlich keine echte Antwort.
Mauer ist mir zu teuer und mit 45° Abböschung verliere ich Fläche.
Frage: Darf er mir die bewehrte Erde verbieten?
Danke

  •  deejay
6.12.2016  (#1)
Bundesland?

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  •  rabaum
6.12.2016  (#2)
Der Sachverständige kann dir ja wohl keine Ausführungsart der Mauer verbieten, sofern diese nach statischen Erfordernissen gebaut wird. Frag ihn mal auf welcher Rechtsgrundlage er dies verwehren möchte. Klingt sehr dubios das ganze. In OÖ ist es zumindest so, dass ab 1,50 m Höhe eine statische Berechnung der Mauer (auch bewehrte Erde) notwendig ist. Darunter kannst sie einfach so hinstellen lassen.



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  •  alpenzell
  •   Silber-Award
6.12.2016  (#3)

zitat..
deejay schrieb: Bundesland?


Niederösterreich

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
12.3.2017  (#4)
wird bewehrte erde...bei dir mit zement gemischt? da kann ich mir vorstellen, dass es eventuell naturschutzrechtlich nicht passt, sofern eine naturschutzrechtline genehmigung nowtendig ist (bei wasserschutzgebieten, nähe zu gewässer oder wald üblich). rein baurechtlich wäre so ein verbot sehr fragwürdig, ich würde einreichen und auf den schriftlichen bescheid warten.

es gibt eine sorte von bausachverständigen, die im zuge der einreichplanung oder bauverhandlung gewisse dinge den bauherren verbieten wollen, damit das ganze in der einreichung abgeändert bzw. bei der bauverhandlung etwas abgeändert/verzichtet wird. aber schriftlich im bescheid wagen sie es nicht abzulehnen, weil sie wissen, dass bestimmte verbote rechtlich nicht haltbar sind. ich würde das ganze einreichverfahren trotzdem nach eigener vorstellung durchziehen und auf den bescheid warten. dort muss die ablehnung mit der gesetzlichen grundlage begründet werden. ist das schwammig, dann kannst berufen und dich wehren. ist es sattelfest, solltest deinen planer auch darüber informieren.

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