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Berufung gegen Kanalanschlußgebühr [OÖ]

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  •  noesro
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
7.7. - 15.7.2011
6 Antworten 6
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Wir haben von der Gemeinde einen Bescheid über Kanalanschlußgebühr in der Höhe von 3590€ erhalten.

Die Situation bei uns ist so, dass die Häuser in unserer Siedlung auf einem Lehmboden stehen und jeder kann das Regenwasser in den Mischkanal leiten.

Seit September 2010 wird für jede Baubewilligung ein Regenwasserrückhaltebecken mit mindestens 6,5m³ vorgeschrieben, sobald das Regenwasser in den Mischkanal geleitet wird.

Wir haben Angebote von Baufirmen eingeholt und die günstigste Lösung wäre eine Ringbauweise um 2200€ inkl. Bagger- und Versetzarbeiten.

Da in unserer Siedlung jedes zweites Haus einen Swimmingpool besitzt und wir aus Prinzip keinen haben werden, fühlen wir uns sehr benachteiligt, da wir trotzdem dieses Regenwasserrückhaltebecken vorgeschrieben bekommen haben.

Wie seht ihr das, wenn wir eine Berufung gegen den Bescheid (Kanalanschlußgebühr) erheben? Da sie nach unserer Meinung die entstandenen Kosten für Regenwasserrückhaltebecken mitberücksichtigen sollen...

Oder werden wir überhaupt keine Chance haben? Wegen Förderung habe ich mich schon beim Land OÖ erkundigt, leider gibt es keine mehr.

  •  Ferlin
7.7.2011  (#1)
Sickerschacht oder dergleichen geht nicht,kostet ein paar hundert €ros?!
Wir bauen auch demnächst in OÖ und bei uns genügt ein Sickerschacht!
Lg

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  •  noesro
  •   Bronze-Award
8.7.2011  (#2)
@ferlin: Haben Lehm bis zum Erdmittelpunkt, wohin soll das Wasser fließen? Im Frühling wo es so trocken war, haben wir einen Gasanschluss bekommen. Als der Bagger 80cm tief gegraben hat, ist sogar Wasser hervor gekommen...

Mir geht´s hier ums Prinzip, wenn die Gemeinde einen Engpass beim Kanal sieht und als Gegenmaßnahme die Häuslbauer ein Regenwasserrückhaltebecken vorschreibt, dann könnte man ja auch was bei der Kanalanschlußgebühr nachlassen...

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  •  lize
  •   Gold-Award
11.7.2011  (#3)
Prinzipien gibts - bei Gemeinde- und Bauverordnungen genauso wenig wie irgendwelche Ausnahmen ohne wirklich gut argumentierbaren Hintergrund... Ich fühl mich auch benachteiligt. Nachbars haben 2 Autos, ich nur 1, trotzdem kostet die Zufahrtsstrasse für alle gleich viel!

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  •  noesro
  •   Bronze-Award
11.7.2011  (#4)
@lize: Meinst du Verkehrsflächenbeitrag? Das hängt von der Grundstücksgröße ab und das ist aus meiner Sicht gerecht...

Wenn das Kanalsystem der Gemeinde überfordert ist, dann soll sie nicht auf Kosten der Häuslbauer sparen oder das Grundstück gar nicht umwidmen, so dass es nicht zur Verkauf steht...



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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
11.7.2011  (#5)
.das "schöne" ist: gerechtigkeit definiert jeder aus seiner "subjektiven" froschperspektive anders ...
streicht daher dieses wort aus eurem argumentationskatalog ...


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  •  topstyling
  •   Silber-Award
15.7.2011  (#6)
@noesro - Also grundsätzlich verstehe ich deine Bedenken nicht ganz. Ich denke heutzutage ist das ziemlich üblich so ein Rückhaltebecken vorzuschreiben.

Ich kenne viele Gemeinden in meiner Umgebung die das auch machen, einfach aus Sicherheitsgründen.

Wir haben auch eines und auch alle unsere Nachbarn in der gerade erst neu erschloßenen Siedlung mit neuem Kanalsystem usw.

Klar kostet so ein Rückhaltebecken Geld, aber es gibt viele Dinge beim Hausbau die wesentlich unnötiger sind und mehr Geld kosten.

Übringes halte ich die 2.200,- EUR von Dir eher überteuert. Bei mir hat das ganze 800,- EUR ausgemacht, wurde aber auch gleichzeitig mit dem Haus errichtet wodurch die Baggerkosten vernachlässigt werden konnten.

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