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Beratungsfehler Finanzdienstleister

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  •  Alex26
27.12. - 28.12.2010
4 Antworten 4
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Hallo! Wir haben einen CHF Kredit(169 000 Euro) und diesen vor 6 Jahren völlig unwissend und dumm abgeschlossen. Ich war Studentin mit geringem Einkommen, mein Mann normaler Strassenpolizist mit sehr durchschnittlichem Einkommen. Der Finanzdienstleister empfahl uns sofort einen CHF Kredit aufgrund unserer finanziellen Situation. Einen EURO Kredit hätten wir uns nur schwer leisten können, es wurde mein Schwievater als Bürge eingesetzt, da es sich sonst gar nicht ausgegangen wäre.
Jetzt nach knapp 7 Jahren und viel neuem doch leider unnützem Wissen, denke ich darüber nach, dass uns damals nicht ein einziges Mal ein normaler Hypothekarkredit oder ein Bausparkredit angeboten wurde. Ich frage mich warum? Und ich frage mich, ob man jetzt nach 7 Jahren diesem Finanzdienstleister einen Beratungsfehler nachweisen kann, da er uns damals ja nicht mal eine andere Möglichkeit als diesen endfälligen CHF Kredit mit TT angeboten hat?! Weiß da jemand Bescheid? Oder ist das eh so, dass wir da null CHance haben und für unsere Unwissenheit einfach büßen müssen? Bitte um Hilfe!
Danke, lg ALex

  •  johro
  •   Gold-Award
27.12.2010  (#1)
Hallo - Hi Alex, habt ihr damals nicht einen Beratungsgesprächbogen unterschrieben?

Ihr habt euch doch die letzen Jahre viel gespart bei dem FrankenKredit oder? was ist euer Zinssatz?

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
27.12.2010  (#2)
das muss man im einzelfall genau prüfenso wirklich viel an zinsen hat man da nicht gespart, dafür ist halt das währungsrisiko voll durchgeschlagen:

http://www.onvista.de/devisen/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=CHF&PERIOD=7#chart1

http://www.krentschker.at/Content.Node/kurs/__libor_comparison.php

im konsument 12/2010 gab's einen 8-seitihgen artikel, was man in dieser situation machen kann.
ich würde mich beim vki http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598
informieren bzw. die rechtliche seite vorab auch auf www.verbraucherrecht.at . der ogh hat zwar tatsachenerklärungen jüngst für zulässig erklärt - OGH 6.7.2010, 1 Ob 46/10m - ob aber die vorgehensweise des finanzdienstleisters ok war, ist im einzelfall zu prüfen. insbesonders sind die auswahl des tt, die risikogeneigtheit und die mangelnde leistbarkeit des kredits zu untersuchen. war ein kredit in euro nicht leistbar und das dem fdl bekannt, kann das mal ein argument sein. inwieweit die agb des fdl ok waren, muss man auch prüfen - am besten beim vki prüfen lassen, wenn eine rechtsschutzversicherung besteht, auch dort deckungszusage einholen.


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  •  Alex26
28.12.2010  (#3)
@johro:keine Ahnung mehr ob wir so einen Bogen unterschrieben haben. Ich sag ja, wir waren so unerfahren und so dumm. Haben einfach nur die niedrigen Kosten gesehen und das Risiko so weit weggedrängt. Der FDL hat aber auch immer wieder auf die Sicherheit des CHF hingewiesen...

@creator: ich hab diesen Artikel vom VKI schon gelesen und ich denke, ich werde mir mal einen Termin beim VKI machen und dann schauen wegen der Rechtsschutz. Weißt du, als der CHF bei 1,47 stand und unsere Bank es wäre klug zu wechseln, da hat unser FDL gemeint: auf gar keinen Fall wechseln, das wäre totaler Blödsinn. Das war das letzte Mal das wir etwas von ihm gehört haben.

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.12.2010  (#4)
wenn du das abraten vom wechsel schriftlich hast - - evtl. auch den rat der bank - hast gute chancen. zumindest sollte das "glaubhaft" gemacht werden können, also e-mails, zeugen, etc. dokumentation ist - wie immer - alles. viel glück...

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