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Bebauungsverordnung

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  •  Gast jopat
27.6.2010 1
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Besitzen ein Grundstück auf dem es eine Bebauungsverordnung aus den 60iger Jahren gibt, die besagt, daß die Firstrichtung nur von Nord nach Süd verlaufen darf, da wir jedoch gerne Solarkollektoren anbringen möchten, ist es sinnvoll den First von Ost nach West verlaufen zu lassen. Das Bauamt unserer Gemeinde und das Bezirksbauamt hat uns nahegelegt, die gesamten Anrainer abzuklappern, Unterschriften zu sammeln und danach einen Antrag auf Aufhebung zu stellen, der danach im Gemeinderat beschlossen werden muss. Meine Frage nun: ist dieser Bebauungsplan überhaupt noch gültig? Kann man dieses Verfahren irgendwie beschleunigen oder gar umgehen? Bitte um Hilfe, danke...

  •  Karl10
27.6.2010  (#1)
ja...ist noch gültig! Warum sollte er nicht mehr gelten, wenns nichts Neueres gibt.
Beschleunigen?? - ja, mit Antrag an die Gemeinde; gemeinsamer Antrag von möglichst vielen betroffenen Grundeigentümern ist ein guter Weg. Aber aufpassen, dass ihr nicht eine trotzige Gegenreaktion provoziert, d.h. objektiv und sachlich argumentieren.
Umgehen?? - wenn´s legal zugehen soll, wüsst ich nicht wie.


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