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Bebaute Fläche NÖ [NÖ]

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  •  ema2412
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.1.2019
4 Antworten | 2 Autoren 4
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In der Nö BAuordnung steht wie folgt:bebaute Fläche: als solche gilt die senkrechte Projektion des Gebäudes einschließlich aller raumbildenden oder raumergänzenden Vorbauten (z. B. Erker, Loggien) auf eine waagrechte Ebene,……

was genau Nau ist die senkrechte Projektion ? Ist die bebaute Fläche nicht einfach der Grundriss des größten Stockwerkes?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.1.2019  (#1)
Versteh da jetzt den Hintergrund für diese Frage nicht ganz.
Ist dir "senkrechte Projektion" wirklich nicht klar? Man projiziert alle oberirdischen Umrisse ganz einfach lotrecht auf eine darunter liegende waagrechte Ebene. Das bedeckt dann eine Fläche und deren Ausmaß ist die "bebaute Fläche".
 Und nein, stimmt nicht: die bebaute Fläche kann durchaus größer sein als der Grundriss des größten Stockwerks. Es kann ja sein, dass das "nicht größte" Stockwerk irgendwo über das größte Stockwerk hinausragt (und an einer anderen Stelle aber rückspringt). Dann ist die projizierte Fläche größer als die Fläche des größten Stockwerks.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
3.1.2019  (#2)
Heißt also, Dachvorsprung, wenn vorhanden, wird als bebaute Fläche bewertet?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.1.2019  (#3)
Nein, steht eh oben bei ema2412 in der zitierten Gesetzespassage: Vorbauten nur wenn raumbildend und raumergänzend wie z.B. Erker, loggien.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
3.1.2019  (#4)
Habs nochmal gelesen, jetzt hats gefunkt, wie das gemeint ist!

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