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Bawag ändert Kondis einseitig

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  •  JAB
3.8.2009
4 Antworten 4
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Hallo!

Die Bawag hat mir ein Schreiben geschickt, in dem sie sich auf die AGB (ziffer 45) beruft und unseren Kredit, bestehend seit 2004 von 1% Aufschlag auf 2,25% Aufschlag auf den Libor ändert.
Kein Einspruch möglich, nix.

Was kann ich tun?

Bitte um Hilfe!

Grüsse, Judith

  •  creator
3.8.2009  (#1)
na jedenfalls eingeschrieben widersprechen - was sonst? - bitte warum soll kein einspruch möglich sein - wär' ja was ganz neues? selbst als firmenkredit...

die müssen ja konkret in deinem fall eingetretene umstände geltend machen - und BEWEISEN. ich kenn' den wortlaut der klausel jetzt nicht, aber einseitige änderungen haben immer den geruch der unzulässigkeit/gesetzwidrigkeit. ich würde die klausel mal darauf abklopfen lassen- egal, ob von wk oder ak. wennst eine rechtsschutzversicherung hast, dann auch von der.

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  •  JAB
3.8.2009  (#2)
vielen dank erst mal - es ist eh kein firmenkredit,
"wir bitten um verständnis, dass wir nunmehr von ziffer 45/1 der agb gebrauch machen und beginnend mit dem nächsten roll over termin frühestens aber mit 1.8.09 einen zusätzlichen aufschlag von 1,25% zur abrechnung bringen"

der agb absatz:
das kreditinstitut kann gegenüber unternehmern (ist aber privat!!!) entgelte für dauerleistungen...insbesonders wg. veränderung der refinanzierungskosten...nach billigem ermessen ändern.

so, erstens ist es ein privatkredit, auch wenn wir unternehmer sind und 2. geht das einfach so?



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  •  JAB
3.8.2009  (#3)
und - ich habe noch diese sittenwidrige aufrundungsklausel drinnen - soll ich den vetrag, falls wir nicht durchkommen, dann gleich anfechten?

ich gehe sowieso zum vki und ra, ich würde schon gerne wissen, ob andere auch diese zores haben...

grüsse, judith

@creator: du bekommst noch einen blumenstrauß von mir! (und wenn ich den in wien kaufen muss ;)

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  •  creator
3.8.2009  (#4)
es geht nicht "einfach so" - weißt aber eh. mal wieder die links zu judikatur + gesetz:

wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-29371.html
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Die Klausel ist auch gemäß § 6 Abs 3 KSchG intransparent.
OGH 17.11.2004, 7 Ob 207/04y
OLG Wien 27.1.2003, 13 R 117/02z
alles leicht auch unter www.verbraucherrecht.at zu finden.

p.s.: danke für die virtuelle blumen...


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