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Bauverpflichtung Grundstück in Kärnten

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  •  sharknz
28.3. - 12.4.2013
4 Antworten 4
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
nachdem ich ja nun schon einige Zeit als passiver Leser hier dabei bin, habe ich jetzt auch mal eine Frage. Vielleicht kennt sich einer von euch hier aus.
Ich habe mir vor kurzem einen Baugrund in Kärnten (Villach Land) angesehen, den ich durchaus interessant finde. Preis, Lage, Ausrichtung- alles soweit perfekt für mich. Nun gibt es da aber einen Haken, so eine Überraschung aber auch. Es besteht eine Bauverpflichtung bis 2014 und dafür soll ich eine Kaution bei der Gemeinde in der Höhe von ca 14000€ vom Verkäufer übernehmen.
Meine Fragen dazu:
Was passiert, wenn ich nicht 2014 baue? Ist da „nur“ Kaution weg oder sind noch andere Unannehmlichkeiten zu erwarten?
Wann gilt die Bauverpflichtung als erfüllt? Reicht ein Einreichplan wie einige Treffer in google meinen oder muss ein Dach auf dem Rohbau sein, wie ein Bekannter zu wissen glaubt?

Mir ist klar, dass meine Fragen wohl auf der betreffenden Gemeinde erschöpfend beantwortet werden können aber ich will nicht, dass an öffentlicher Stelle bekannt wird, dass mich gerade dieser Grund interessiert.
Vielen Dank für eure Beiträge.

  •  creator
  •   Gold-Award
29.3.2013  (#1)
was steht denn genau in der bauverpflichtung und - welche Infos hast denn schon? der Verkäufer kann sich auch nicht erkundigen?
ggf. ist das amt der lr bei allgemeine Themen auch hilfreich, auch wenn die auch auf die gemeinde verweisen werden:
http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=166&thema=1&subthema=

dann wäre halt auch interessant zu wissen, was da gebaut werden soll, bauklasse, etc. - da kann's durchaus ausnahmen geben, je nachdem, welche verfahren da noch dazukommen.

so kann man das nicht beantworten...

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  •  insis
  •   Bronze-Award
29.3.2013  (#2)
Na ja, es wird sich wohl um eine privatrechtliche Maßnahme der Gemeinde nach § 22 Gemeindeplanungsgesetz handeln. In diesem Fall wird es wohl mit Sicherheit einen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer geben (müssen).
Einfach mal den Verkäufer fragen.

fg

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  •  sharknz
29.3.2013  (#3)
Vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schon mal weiter. Daran, dass es für verschiedene Bauweisen verschiedene Regelungen geben könnte, hätte ich jetzt gar nicht gedacht. Hm, ich werd wohl doch mal ganz allgemein am Gemeindeamt nachfragen, was da so in der Bauverpflichtung steht. Ich hab gehofft, dass das überall gleich geregelt ist, scheint aber nicht der Fall zu sein.
Ich werd mir deinen Link mal durchackern, vielleicht finde ich da auch noch was.

Viele Infos hab ich also nicht und den Verkäufer kann ich nicht fragen, zumindest nicht direkt. Da will noch ein Makler mitverdienen und das will ich vermeiden. Aber daran arbeite ich emoji Aber bauen will ich ein 0815- Einfamilienhaus, aus finanziellen Gründen aber sicher nicht 2014 - deswegen die Frage, ob ein Einreichplan evtl. aureicht.

Falls jemand Erfahrungen mit so einer Bauverpflichtung hat, idealerweise in Kärnten, wäre ich sehr daran interessiert.



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  •  sharknz
12.4.2013  (#4)
Hallo noch einmal, falls das ausser mir auch noch jemanden interessiert emoji In folgendem Link wird alles zum Thema abgehandelt:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000193

Zusammenfassung meines Gesprächs auf der Gemeinde:
bebaut heißt nach der vollen Härte des Gesetzes: einzugsfertig (steht auch im link so drin - §4, 3), ein Einreichplan reicht auf keinen Fall, da wird auch keine Ausnahme möglich sein. Wenn allerdings schon ein Rohbau da steht, zeigt sich die Gemeinde in der Regel kulant.
Ich such dann mal weiter nach einem Baugrund ...

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