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Bauverhandlung wegen Geländeveränderung

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  •  Ulrike69
23.1. - 30.1.2012
21 Antworten 21
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Hallo!
Wir haben ein an unseren Garten angrenzendes Bauland käuflich erworben und wegen Hanglage eine Geländeveränderung zur Einebnung beantragt. Da das Grundstück langgezogen ist, sollen drei Ebenen geschaffen werden, wobei jede beim Nullniveau beginnt und verlaufend bis knapp einen Meter hoch angeschüttet werden soll. Dann folgt eine Abstützung mit Trockensteinmauer und die nächste Ebene beginnt wieder beim Originalniveau usw. Die Trockensteinmauer befindet sich dabei in den Garten reingerichtet und im 90° Winkel zum Nachbarn. Zum Nachbarn selbst ergibt sich aufgrund der Einebnung eine zwickelförmige Anböschung von Null Meter beginnend bis bis knapp einen Meter ansteigend. Diese Böschung ist im 45° Winkel geplant. Die drei Ebenen sollen sich dabei außerdem ganz leicht zu uns in den Garten rein neigen, somit wird Oberflächenwasser von den Nachbarn weg zu uns her geleitet und kann auf Eigengrund versickern. Ortsbildgutachten wurde erstellt, Lichteinfall für die Nachbarn im Einreichplan nachgewiesen.
Nun gibt es einen Einwand von diesem Nachbarn: Sorge wegen des Wassers (wobei durch die Geländeveränderung eine absolute Verbesserung der bisherigen Situation geschaffen wird und die Zwickelfläche für Sturzbäche einfach zu gering ist), Sorge dass wir jetzt da Sträucher - oder noch schlimmer einen Baum - setzen werden und ein Ast über den Zaun ragt und dann Schnee drauf liegen bleibt, der zu ihnen rübertropft bzw. Laub rüberfällt, außerdem haben sie uns erklärt, dass ihrer Meinung nach diese Geländeveränderung nur ein Bosheitsakt sei, da sie ihre Zaunmauer samt Zaun in Wahrheit auf dem nun uns gehörenden Grundstück errichtet haben, wodurch sie ca. 2,5-3m² unseres Grundes abgezwickt haben (Danke für die Info, wusste bis dato nämlich gar nicht, dass die Mauer nicht entlang der Grenze läuft, wäre mir die nächsten 30 Jahre bis ev. mal einer unserer Söhne dort bauen möchte auch gar nicht aufgefallen ...)
Außerdem hätten unsere Kinder mal einen Ball rübergeworfen und wir seien einfach über den Zaun gesprungen um ihn zu holen - habe dann eruiert dass das ein anderer Nachbar war, ist für sie aber irrelevant.
Lange Rede kurzer Sinn, jetzt gibt's eine Bauverhandlung.
Nun meine Frage: Innerhalb welcher Frist muss die Bauverhandlung angesetzt werden? (wir sind in NÖ) und wie lange kann sich das rauszögern bis wir die Bewilligung zur Durchführung bekommen. Wirklich relevanten Einwand hat sie ja nicht wirklich - außer die Sorge bezügl. Oberflächenwasser, was aber schnell ausgeräumt werden kann - das lehnte sie aber in persönlichem Gespräch ab, da sie nur mit Zeugen mit uns reden möchte, die aber keine Zeit hätten. Grund dafür, warum sie für dieses unverbindliche nett gemeinte Gespräch, bei dem wir ihr an Ort und Stelle unser Vorhaben erklärt hätten, Zeugen benötigt, kenne ich nicht. Ich kam bei diesem Gespräch aus dem Staunen nicht raus, fühlte mich echt wie im falschen Film. Wir hatten zuvor auch noch nie mit ihr zu tun, es gibt also auch keine Vorgeschichte. Ach ja, angeblich hätte sie mich aus ihrem Garten ein paar Mal gegrüßt, als auch ich in unserem Garten war und ich hätte nichtmal gedankt. Erstens weiß ich nichts davon - da ich ein freundlicher Mensch bin hätte ich ganz sicher gegrüßt, und außerdem befindet sich ihr Garten ca. 50 Meter von unserem jetzigen nicht neu dazugekauften Garten entfernt, den hat sie durch Sichtschutzmatte und Eibenhecke vor Einblicken geschützt. Ist also wirklich nicht leicht, DA jemanden aus der Entfernung grüßen zu sehen ...
Wie sieht's mit den entstehenden Mehrkosten aus, müssen die wirklich wir tragen, auch wenn ein Nachbar nur Schwierigkeiten machen möchte mit banalen Argumenten?
Wie sieht's mit dem Zaun aus, wozu ist der Nachbar hier verpflichtet? Sie meint nämlich, dass wir Ihretwegen die Mauer und den Zaun abreißen und an der Grenze wieder aufstellen sollen. War für uns bis dahin nicht mal ein Thema, aber nun überlegen wir sehr wohl ihr die paar Quadratmeter nicht einfach zu schenken und sie diesbezüglich in die Pflicht zu nehmen, außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass WIR das machen müssten ... Welche Fristen und Möglichkeiten gib's da wieder?

Danke fürs Lesen des langen Beitrages und noch mehr Danke für Eure Hilfe. Haben offensichtlich ein besonderes Schätzchen als Nachbarin erwischt. Achja, außerdem möchte sie dass wir entlang der Grenze eine Mauer aufziehen. Hab' jetzt schon Muffensausen vor dieser Bauverhandlung. Vor allem durch die Zeitverzögerung enstehen uns bezüglich Baggerarbeiten ebenfalls Mehrkosten, da zur Zeit ein Bagger beim anderen Nachbar wäre, der das gleich mitmachen hätte können.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!

  •  humi
23.1.2012  (#1)
also in OÖ darfst du 1 1/2 meter ohne bewilligung aufschütten.
wird bei euch wohl anders sein.
um deine nachbarn beneide ich dich nicht, pfff.
die gartenmauer haben sie auf einem grund errichtet wo sie vorher auch nicht durften. das stellt klar eine wertminderung des grundstückes da. der verkäufer wird wohl auch nichts davon gewusst haben.
also sollens die mauer schön auf ihre kosten versetzen. nur nicht selbst machen und schon garnicht den grund verkaufen.
die haben wohl wohlwissend die mauer so errichtet.
wenn die euch so blöd kommen, dann weg mit der mauer.
ganz einfach!
ich nehme mal an das die mauer nicht im grundbuch steht und es auch keine schriftliche vereinbarung mit dem vorbesitzer gibt.


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  •  Ulrike69
23.1.2012  (#2)
Nein, im GB steht nichts von der Mauer, Vereinbarung mit dem Vorbesitzer gab's auch keine. Bei uns musst du leider jeden Maulwurfshügel an Geländeveränderung genehmigen lassen...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.1.2012  (#3)
..In Relation zum Text war da aber nicht viel Frage drinnen!

Die Entscheidungsfrist für die Baubehörde I. Instanz ist 3 Monate (für die Bauverhandlung gibt es keine eigene Frist). Wie lange es bis zu einer rechtskräftigen Baubewilligung dauert, kann niemand im Falle einer Berufung exakt sagen. Verzögern ist mit einer Berufung immer möglich, auch wenn´s in der Sache eindeutig aussehen sollte.

Zur Mauer lässt sich mit diesen Angaben (noch) nicht viel sagen. Bitte mehr Fakten liefern (ob irgendwer irgendwann irgenwen gegrüßt hat oder nicht und wo der Spielball landete udgl. interessiert hier wenig).
Hat die Mauer eine Baubewilligung? Wie sah der LAgeplan im Projekt aus? War die Grundgrenze eindeutig festgelegt? Gibts eine Fertigsstellungsanzeige für die Mauer? Wann wurde die MAuer überhaupt errichtet? usw. Das wären Punkte die für eine Antwort weiterhelfen könnten.....

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.1.2012  (#4)
ich gehe davon aus, dass das bewilligungspflichtig gem. §14 ivm §67 nö. bauordnung http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung1996.wai.html ist.

nach §73 avg muss mal binnen 6 monaten ein bescheid erlassen werden - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768 .

das mit der grundstücksgrenze ist natürlich lustig - de facto wird das wohl zivilrechtlich enden: wenn die nachbarn wirklich auf eurem grund sind, gibt's besitzstörungsklagen und eigentunsfreiheitsklagen. dagegen kann der nachbar auch seinerseits einwenden, dass das wasser ode die erdbewegungen trotz versetzter grenze irgendeinen besitz stören oder gefährden, einstürzen oder unsterspülen lassen könnten.
wie schon öfter ausgeführt, reichen vorerst mal behauptungen und gerichtsverfahren dauern ca. 1 jahr, mit einstweiligen verfügungen.
deshalb rate ich mal, die lage jetzt zu dokumentieren, fotos machen, messpunkte laut plan festlegen und kennzeichnen (salbach, kanalanschluss oder so) und schauen, wie's wirklich sein soll und vorab sowohl mit dem baureferenten wie auch dem zuständigen richter am bezirksgericht in kontakt zu treten udn die situation zu checken. dann hat der nachbar wenig chancen, kann zwar verzögern, wird aber auch schadenersatzpflichtig... besonders, wenn er im bauverfahren abblitzt und dann das zivilrechtliche verfahren einläutet... um eben hier die chancen zu verringern - kontaktz mit richter am amtstag des bezirksgerichts.

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  •  Ulrike69
23.1.2012  (#5)
Sorry für den vielen Text, musste mir offensichtlich Luft machen ...
Bewilligung für die Mauer gibt's keine, da für Zaunmauer dieser Höhe nicht nötig. Aber es ist definitiv hier so festgesetzt, dass der, der eine Zaunmauer bauen möchte, diese zur Gänze am eigenen Grund errichten muss. Grenzen sind auf Lageplan eindeutig festgelegt und werden dann normalerweise aufgrund des Vermessungsplans - anhand dessen ist das Grundstück auch im Grundbuch eingetragen - in der Natur ausgesteckt. Da für die Mauer keine Bewilligung nötig ist - erst ab einer Höhe über 25cm - gibt's sicher auch keine Fertigstellungsmeldung dafür. Das Haus steht aber schon 15 Jahre - wir sind erst seit 3 Jahren hier.

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  •  Ulrike69
23.1.2012  (#6)
Super danke Leute für die bisherigen Reaktionen, hilft mir schon ein wenig weiter!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.1.2012  (#7)
..Wenn man von einer "Mauer" spricht, stellt sich ein Techniker halt schon mehr als ein paar Zentimeter Sockel vor (nur nebenbei: das mit der Bewilligungspflicht ab 25 cm Höhe fällt max. in die Kategorie Gerücht). Dein "Sockerl" ist also offensichtlich kein Thema für die Baubehörde und somit reines Zivilrecht, wenn da was auf deinem Grund stehen sollte.

zitat..
Aber es ist definitiv hier so festgesetzt, dass der, der eine Zaunmauer bauen möchte, diese zur Gänze am eigenen Grund errichten muss.

Das ist nicht nur "hier" so, sondern immer und überall. Niemand darf ohne ausdrückliche Zustimmung etwas auf Nachbargrund errichten.
Bezüglich Grenze: Das Grundstück ist im Grenzkataster???

@creator: muss ergänzen, dass die Entscheidungspflicht für die I. Instanz abweichend vom AVG gem. § 5 Abs. 3 NÖ Bauordnung 3 Monate ist und nicht 6!!

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  •  Ulrike69
24.1.2012  (#8)
Dass die "Mauer"höhe ab über 25 cm bewilligungspflichtig ist wurde mir so auf der Gemeinde gesagt als wir unser altes Grundstück einzäunten, daher die Aussage diesbezüglich von mir.

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.1.2012  (#9)
karl10 hat natürlich recht... 3 monate nach §5 abs. 3 nö bauordnung - da ist mir der satz "abgerissen", wollte noch über die bewilligungspflicht spekulieren, wurscht... mea culpa. wenn der nachbar "erst" 13 jahre dort ist, hat er noch keinesfalls ersessen, damit hat er die einfassung/mauer zu entfernen - und 3 jahre rückwirkend könnte man ein entgelt für benützung fordern. das nur als verhandlungsargument... für ein hübsches nachweislich versandtes schreiben, doch bitte das geplante zu genehmigen und die mauer auf eigengrund rückzuversetzen... nachdem man sich bei richter + baureferenten schlau gemacht hat. kommt immer gut im prozess, wenn man sich höflich, aber mit fristsetzung verhandlungsbereit gibt...

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  •  Ulrike69
24.1.2012  (#10)
Danke für die Tipps, unangenehm ist mir die Sache trotzdem ...

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  •  humi
24.1.2012  (#11)
klar ist es unangenehm, aber gute freunde wirst mit den nachbarn nicht mehr!
ich bin froh das es sich bei uns damals gleich wieder ins positive umgewälzt hat, aber da wars auch schon fast zum streiten wegen nichts.

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  •  creator
  •   Gold-Award
25.1.2012  (#12)
willst solche nachbarn wirklich zu freunden haben? - ... weil die ja ned gewusst haben, was sie machen, als sie mal kurz ihr grundstück "vergrößerten"...? bei solchen freunden brauchst keine feinde mehr...
ned umsonst gibt's dazu zig sagen mit der androhung von strafen im jenseits: http://www.sagen.at/texte/sagen/oesterreich/oberoesterreich/allgemein/grenzfrevler.html

aber auch heutzutage ist das ned so ohne: das kann man zivilrechtlich (§§850ff abgb http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622) regeln oder - viel lustiger - strafrechtlich anzeigen: schwerer betrug (§147 stgb) oder versetzung von grenzzeichen (§230 stgb) - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 - was man im zuge einer bauverhandlung (wenn man vorab die grenzen penibel gecheckt und alles dokumentiert hat) mal ansprechen kann... wie gesagt, keine pemmerl - und sicher keine freunde.

wer da den "bosheitsakt" gesetzt hat, ist auch klar... und das würde ich den typen mal klar machen. bin sicher, die sind dann erst mal böse und wenn sie checken, in welcher lage sie sich befinden, sch...freundlich. ist der übliche realisationsprozess, dauert üblicherweise ca. 2 wochen... und mit geld kann man ja gnädig gestimmt werden...



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  •  Ulrike69
25.1.2012  (#13)
Ich schein tatsächlich viel zu nett zu sein, hätte ihnen - abgesehen davon, dass wir die Grenze aufgrund ihres Zaun einfach so geglaubt hätten ohne Überprüfung - den zu weit heraußen gesetzten Zaun sogar einfach so gelassen ohne was, wenn sie uns nicht durch Bauverhandlung wegen Einspruchs doch einige Mehrkosten und Zeitverlust verursachen würden. Außerdem ärgere ich mich einfach über die Art. Da ists dann bei mir auch aus mit Lustig.

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  •  Ulrike69
25.1.2012  (#14)
Hab' mir die Links mal angesehen - na bum!
Jetzt weiß ich, warum sie gleich gemeint hat "... aber da können wir nix dafür, wir haben den Zaun samt Mauer von einer Firma machen lassen und die haben's zu weit draußen gemacht ..."

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  •  humi
25.1.2012  (#15)
nix nett sein mit solchen zeitgenossen.
kurz zu meiner geschichte.
unsere nachbarn haben den einreichplan unterschrieben, wir haben fast 1 1/2 meter aufgeschüttet und sie liegen nun das ganze darunter. wir haben das so gemacht da in diesem bereich das wasser sonst ein problem ist. es ist ein bach daneben und auch von oben ist immer ziemlich viel wasser über unseren grund gelaufen.
daher haben wir aufgeschüttet und zum nachbarn eine böschung gemacht. eh schon aus rücksicht keine mauer hin gestellt.
ja und dann sind diese nach 3 monaten vom urlaub zurück gekommen und meinte wir sind viel zu hoch usw.
ich hab dann den plan geholt und ihnen das alles gezeigt was sie unterschrieben haben.
dann hatte ich das gefühl das es passen würde. hinter unserem rücken haben sie jedoch den bürgermeister und einem vom bauamt kommen lassen und haben das ohne unseres wissens besichtigt.
ich habe alles nochmal vermessen lassen hat dann eh gepasst.
wie wenn das noch nicht genug gewesen wäre, haben sie dann gemeint aufgrund unserer bauarbeiten ist ihr carport jetzt windschief.
wir haben da was schweres angelehnt.
tja ich habe aber alles fotografiert undd dokumentiert das es vor dem baubeginn schon genauso da gestanden ist.
dieses carport steht genau an der grundgrenze und ist 3,6m hoch. erlaubt sind nur 3m. außerdem gibt es dafür keine bewilligung, das haben sie einfach mal selbst errichtet (OÖ). ich musste wegen diesem gebäude eine brandschutzmauer errichten. war mir aber egal bis zu diesem zeitpunkt.
ich hab ihnen dann einfach die bilder vor baubeginn gezeigt mit dem freundlichen satz, "wir sind versichert, ich brauch ein foto, datum, zeit und die firma die das war", dann wird die versicherung auch bezahlen.
übrigens, dem bürgemeister wär fast das unbewilligte carport mit über 3m an der grundgrenze garnicht aufgefallen.
whoop große augen und seither wird freundlich gegrüßt, äpfel über den zaun ausgetauscht und sogar bei gartenarbeiten zusammen geholfen.
ab und zu muss man leute einfach zeigen das es so nicht geht.
ich habe das carport auch nicht wirklich angezeigt, ich hab mir das einfach als jocker behalten.


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  •  Ulrike69
26.1.2012  (#16)
Na um die beneid ich dich auch nicht, ist sicher eine ganz entspannte Atmosphäre, wenn ihr aufeinandertrefft ...
Nicht falsch verstehen, aber es beruhigt irgendwie, wenn man hört, dass es offensichtlich normal ist, einen solchen Nachbarn dabei zu haben. Dachte echt schon, es liegt irgendwie an uns ... Habe aber das Gefühl, dass da viel Neid mitspielt, schade.
Das Problem ist nur, dass solche Nachbarn völlig emotionsgesteuert agieren und es somit faktisch unmöglich ist, mit ihnen vernünftig zu reden, das das mit Vernunft ja nix zu tun hat.
Aber danke für die vielen Reaktionen und Tipps!!!

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.1.2012  (#17)
emotionalisieren ist die simpelste taktik, wenn man weiß, - ... dass man mit sachargumenten auf basis des geltenden rechts ned weiterkommt.

spielt uns doch die politik tagtäglich vor: gegen raucher, beamte, "das böse", "schurkenstaaten",...

und auch in führungsetagen wird das spielen mit emotionen gelehrt - ned nur in verkäufertrainings. hat schon scott adams im "dilbert-prinzip" (einer simplifizierung des "peter-prinzips" in comics) verewigt...

das tolle dran: die meisten fallen auf den schwachsinn rein oder lassen sich zumindest beeindrucken. im fall von solchen nachbarn, weil man ja lieber "freunde sein" will und sonst die nachbarn so bös schauen... cool auch, wenn man die schuld bei sich sucht...

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  •  humi
26.1.2012  (#18)
wobei ich sagen muss es hat sich wirklich zum besseren entwickelt.
ich war immer korrekt und sachlich zu ihnen und sogar dann noch immer hilfsbereit. ich habe lang hin und her gehadert und hab mir dann gedacht, einmal probier ichs, einfach für die lebensqualität.
so kams das er seinen kirschbaum umschnitt und drei tage lang an der wurzel herumgrub (war schön zum ansehen wie nichts weiter geht). da ich auch mitglied bei der feuerwehr bin, habe ich ihm angeboten mit einem jungen kameraden eine seilwindenschulung zu machen und ihm den stock ausreiß.
hat 20 min. gedauert, sie sind seither wie ausgewechselt und es passt jetzt wirklich gut. nachbarn müssen nicht deine besten freunde sein, es ist aber nett wenn man sich versteht.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
27.1.2012  (#19)
Ob der Nachbar jetzt freundlich gesinnt ist oder nicht, ist eher egal...man muss mit ihm nix zu tun haben, wenn man nicht will.

Ich würd bezüglich des Zauns trotzdem auf mein Recht bestehen, die 3 m2 sind nach weiteren 15 Jahren hergeschenkt, weil ersessen...und dann wirds noch blöder (beim Wiederverkauf oder was auch immer).

Du kannst ihm ja anbieten, die Fläche abzukaufen (inkl. der Gebühren, Vermessung usw.), wenn ihm das Neumachen des Zaunes zu teuer/aufwändig ist...im Gegenzug natürlich, dass er eurem Bauvorhaben zustimmt.



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  •  hiddenmaxx
27.1.2012  (#20)
bin da ganz bei gdfde. gibt ja eine zone zwischen "zerstritten" und "best friends". gleichgültigkeit würde ich es nennen. und die wende ich bei leuten an, welche mir nicht passen.

sehe es immer wieder, wie sich manche nachbarn zusammenraufen und nach kurzer zeit schon wieder fetzen (vor allem hinter dem rücken). sinn? keine ahnung...

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  •  mouli
  •   Bronze-Award
30.1.2012  (#21)
ohne Baubewilligung 1,5m, j - Jedoch muss man bei STrassen innerhalb von 8 m anfragen oder so.
Wir haben auch nur 1,5 m aufgeschüttet, aber nun hat sich das Oberflächenwasser von der öffentlichen Strasse einen anderen Weg gesucht und fließt nun direkt zum Nachbar in die Garage. Da wurde uns gesagt besser geschrieben, das innerhalb von der Strasse 8 m man nicht grob aufschütten darf oder so..
Bin auch aus OÖ und hätte mich auch auf die Baubewilligung verlassen..Naja, nun werden wir mal vor ORt mit der Gemeinde (als Chef der öffentlichen Strasse) diskutieren...

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