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Bauträger verweigert Mängelbeseitigung

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  •  S1lver
16.4. - 18.4.2018
12 Antworten | 8 Autoren 12
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Hallo zusammen,

wir bitte um Einschätzung und vielleicht eine Handlungsempfehlung zu Problem bei der Mängelbeseitigung mit einen Bauträger.

Wir haben im Jahr 2017 ein neues Haus vom Bauträger gekauft und Mai übernommen. Das Haus steht in NÖ. Der Kaufpreis wurde bereits vollständig gezahlt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Fenster und Terrassentüren im Bodenhöhe nicht aus Sicherheitsglas bestehen und damit nicht der gültigen Bautechnikverordnung entsprechen, welche (meins Wissens nach) eine Verwendung von ESG bzw. DSG-Glas vorschreibt.

Da wir zwei überaus aktive Kinder haben, wäre uns die Sicherheit an dieser Stelle wichtig.

Mit dem Bauträger wurde bereits mehrfach das Gespräch gesucht. Die Gespräche sowie zwei schriftliche Fristen zur Mängelbeseitigung blieben jedoch ohne Ergebnis.

Es liegt zudem der Verdacht nahe, dass ein befreundeter Glaser, den für die Fertigstellung notwendige Stempel hergeben hat, obwohl ihm der Mangel bekannt war.

Ich sehe somit nur noch den Gang zum Anwalt, obwohl ich diesen eigentlich sehr scheue.

Wie schätz ihr die Situation ein?

Danke.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.4.2018  (#1)

zitat..
S1lver schrieb: Im Nachhinein stellte sich heraus


Wie seid ihr draufgekommen? Ist jemand ins Glas gefallen, und es ist nicht "in 1000 Teile gesprungen"?

Habt ihr einen Haftrücklass vom Bauträger?

Wenn du kein Druckmittel (Geld) mehr hast und der Bauträger sich unkooperativ zeigt (was war überhaupt seine Antwort?) dann wird dir der Gang - im ersten Schritt - zur Rechtsberatung nicht erspart bleiben.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
16.4.2018  (#2)

zitat..
S1lver schrieb: Ich sehe somit nur noch den Gang zum Anwalt, obwohl ich diesen eigentlich sehr scheue.


Die meisten RAs bieten einen (max. halbstündlichen) kostenlosen Erst-Termin an - da können beide Seiten einschätzen was Sache ist und du kriegst normalerweise auch gute Tipps sowie einen "Fahrplan" was wann zu tun ist und ab wann du ziemlich sicher nen RA brauchst.
Der wird euch dann u.a. auch nach den Sachen fragen, die @rabaum bereits erwähnt hat.

Wir haben das auch mal in Anspruch genommen, brauchten den RA dann aber Gott sei Dank nicht.

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  •  S1lver
16.4.2018  (#3)

zitat..
rabaum schrieb: Wie seid ihr draufgekommen? Ist jemand ins Glas gefallen, und es ist nicht "in 1000 Teile gesprungen"?


ESG und DSG Scheiben haben immer einen Stempel (Aufdruck) in einer Ecke. Daran sind sie leicht zu erkennen.


zitat..
rabaum schrieb: Habt ihr einen Haftrücklass vom Bauträger?


Haftrücklass haben wir leider nicht. Damit wäre es vermutlich sehr viel einfacher.


zitat..
rabaum schrieb: Wenn du kein Druckmittel (Geld) mehr hast und der Bauträger sich unkooperativ zeigt (was war überhaupt seine Antwort?) dann wird dir der Gang - im ersten Schritt - zur Rechtsberatung nicht erspart bleiben.


Auf die Schreiben haben wir überhaupt keinen Antwort erhalten. Im Gespräch wurden eine Beseitigung in Aussicht gestellt und mehr oder weniger auf Zeit gespielt. An die Zusagen wurde sich aber nie gehalten.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.4.2018  (#4)

zitat..
S1lver schrieb: ESG und DSG Scheiben haben immer einen Stempel (Aufdruck) in einer Ecke.


Was ist ein DSG Glas??

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  •  chrismo
16.4.2018  (#5)
Wird wohl VSG Glas gemeint sein.


zitat..
S1lver schrieb: Auf die Schreiben haben wir überhaupt keinen Antwort erhalten. Im Gespräch wurden eine Beseitigung in Aussicht gestellt und mehr oder weniger auf Zeit gespielt. An die Zusagen wurde sich aber nie gehalten.


Ich weiß nicht wie das in NÖ ist, aber ist das nicht evt. auch eine Sache, die nicht nur zw. Bauträger und euch zu klären ist, sondern auch zw. der Baubehörde und dem Bauträger bzw. evt. sogar dem Glaser?

Die Verwendung von Sicherheitsglas wurde bei uns im Baubescheid extra vorgeschrieben und in der Bauordnung steht auch was von Strafen für falsche Nachweise. Kann ja nicht sein, dass man sich als Unternehmer einfach nicht an gesetzl. Sicherheitsvorschriften hält bzw. einfach irgendwelche Gefälligkeitsgutachen ausstellt.

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  •  S1lver
16.4.2018  (#6)

zitat..
chrismo schrieb: Die Verwendung von Sicherheitsglas wurde bei uns im Baubescheid extra vorgeschrieben und in der Bauordnung steht auch was von Strafen für falsche Nachweise. Kann ja nicht sein, dass man sich als Unternehmer einfach nicht an gesetzl. Sicherheitsvorschriften hält bzw. einfach irgendwelche Gefälligkeitsgutachen ausstellt.


Ich werde mir die Fertigstellungsanzeige am Mittwoch bei der Gemeinde kopieren. Ich denke das dich diese ohnehin benötigen werden.

Gefälligkeitsgutachten beschreibt die Sachlage eigentlich sehr gut.


zitat..
chrismo schrieb: Wird wohl VSG Glas gemeint sein.


JA es ist VSG gemeint. Sry.

----

Ich gehe davon aus, dass ein Schreiben vom Anwalt beim Bauträger Eindruck hinterlassen wird und er den Mangel beheben wird.

Weiß jemand wie es dann mit den Anwaltskosten aussieht? Diese müsste ich vermutlich selbst tragen, oder?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.4.2018  (#7)

zitat..
S1lver schrieb: Weiß jemand wie es dann mit den Anwaltskosten aussieht?


Ich glaub mit einer Beratung und einem Brieferl kannst um die 200-300 EUR rechnen. Ein Beratungsrechtsschutz hat mir soetwas schon mal gedeckt. Weil Bausachen sind ja fast nicht versicherbar.


zitat..
S1lver schrieb: Diese müsste ich vermutlich selbst tragen, oder?


Sehe ich nicht so. Die Kosten des Einschreitens soll der Anwalt natürlich gleich vom Bauträger fordern. Ein netter Brief für die letzte Chance es sauber zu regeln ist ja kein Muss. Du könntest ihn ja sofort auf Erfüllung klagen, wenn du der Meinung bist, die Beweise sprechen für dich.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
16.4.2018  (#8)

zitat..
S1lver schrieb: Weiß jemand wie es dann mit den Anwaltskosten aussieht?


Noch mal: nimm das Angebot des kostenlosen Erstgesprächs in Anspruch!

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  •  flomax
  •   Gold-Award
16.4.2018  (#9)

zitat..
S1lver schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von rabaum: Wie seid ihr draufgekommen? Ist jemand ins Glas gefallen, und es ist nicht "in 1000 Teile gesprungen"?


ESG und DSG Scheiben haben immer einen Stempel (Aufdruck) in einer Ecke. Daran sind sie leicht zu erkennen.



Das mit dem Stempel ist nicht korrekt! Man kann auch ohne Aufdruck bestellen...


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  •  Baumau
  •   Silber-Award
16.4.2018  (#10)
Kann es sein, dass bei dir das Bauträgervertragsgesetz greift?

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
17.4.2018  (#11)
wie flomax schin schreibt:
es muss nicht zwingend ein Stempel auf dem glas sein. Es gibt Messgeräte (glasbuddy z.B.) mit denen die Qualifikation eines (Sicherheits-) Glases bestimmt werden kann. Es gibt viele Glasermeister die zusätzlich als Sachverständige arbeiten, die haben solche Geräte.

-> Messen lassen
-> Ergebnis an den BT schicken mit Aufforderung zur Behebung wenns nicht passt (fristsetzung)
-> Gang zum RA

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  •  S1lver
18.4.2018  (#12)

zitat..
flomax schrieb: Das mit dem Stempel ist nicht korrekt! Man kann auch ohne Aufdruck bestellen...


Das war mir nicht bewusst. Danke für die Hinweis. In meinem Fall sind es jedoch definitiv keine ESG oder VSG Scheiben.


zitat..
Baumau schrieb: Kann es sein, dass bei dir das Bauträgervertragsgesetz greift?


Das weiß ich leider nicht. Werde ich jedoch bei meinem Beratungsgespräch erfragen. Ich gehe mal davon aus das dieses im KV nicht ausgeklammert wurde.

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