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Bauspardarlehen offene Fragen

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  •  Gast Bill
1.3. - 17.6.2009
21 Antworten 21
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Hallo Leute

Ich muss sagen, dieses Forum ist eine echt gute Idee und ist sehr informativ. Wie auch sehe, beteiligen sich auch viele.

Ich hätte eine Frage bezüglich dem Bauspardarlehen:
Verlangt die Bausparkasse als Sicherheit für das Darlehen eine Lebensversicherung für den Ablebensfall? Das Problem ist, ich würde gerne in einigen Jahren bauen, jedoch kann ich aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung abschliessen, da diese Abgelehnt würde. Ich habe die AGBs der ABV und Wüstenrot gelesen, bin jedoch nicht fündig geworden, ob eine Lebensversicherung für das Darlehen vorraussetzung ist.

Bei welcher Finanzierungsform, wird keine Lebensversicherung auf den Ablebensfall benötigt? Reicht es den Banken nicht, wenn sie im Grundbuch stehen?.

Ich würde über eure Hilfe echt danbar seien.

Lg Bill

  •  creator
1.3.2009  (#1)
eine ablebensversicherung ist nie wirklich nötig... aber als gesamtpaket aller sicherheiten zu sehen.
natürlich musst du der bank nicht ungefragt erklären, dass du abgelehnt würdest - sonst hast du auch bei der bank nicht die tollsten karten auf kredit. da hast du sonst irre risikozuschläge: die ist auch nicht heiß drauf, sich evtl. mit der verlassenschaft zu streiten... klingt brutal + ist es auch. im regelfall ist die ablebens-lv für den berater und dich günstiger als die grundbücherliche besicherung, weil der eine provision kriegt und sie zumindest mehr sicherheit für dich/deine familie bietet als eine eintragung im grundbuch, die meist teurer kommt und zudem probleme bei verkauf + vorzeitiger rückführung machen kann.
vgl.mal meine tipps oder auch:
http://www.conserio.at/welche-sicherheiten-soll-ich-meiner-bank-anbieten/

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  •  bill
1.3.2009  (#2)
Ablebensversicherung - Vielen Dank für deine Hilfe.

Verstehe die Problematik.

Lg Bill

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  •  scrat
2.3.2009  (#3)
ablebensversicherung - Hallo Bill!

Bei uns hat die Bausparkasse keine Sicherstellung auf einer Ablebensversicherung verlangt. Im Antrag war nur so was von "für ausreichenden Ablebensschutz ist gesorgt" oder so ähnlich. Es hat also keinen wirklich interessiert, ob wir eine Ablebensversicherung machen oder nicht.

Wir haben dann gleich nach zustandekommen des Bauspardarlehens trotzdem eine Lebensversicherung abgeschlossen, schon alleine um uns selber sicherer zu fühlen. Aber verlangt hats keiner und die Versicherung ist auch nicht für die Bausparkasse gesperrt...

lg. Scrat

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  •  bill
2.3.2009  (#4)
ablebensversicherung Hi Scrat

Danke für deinen Beitrag. Das beruhigt mich irgendwie. Natürlich ist es situationsabhängig und ich sollte schauen, dass es genug Sicherheiten gibt.

Lg Bilal

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  •  talzinho
7.3.2009  (#5)
....warum spricht fast jeder von einem teuren bauspardarlehen gegenüber einem normalen euro-abstotterer?

gehen wir mal davon aus, dass bei beiden varianten mittels hypothek besichert wird, 1 % bearbeitungsgebühr ist, 1 % aufschlag auf 12M euribor (verhandelt bei wüstenrot), geringe oder keine kontoführungsgebühr.

beim bauspardarlehen entfällt ja die 0,8% kreditsteuer, bei einem bankdarlehen in meinem fall nicht (wohnfläche zu gross).

warum also kein bauspardarlehen?

eines ist mir noch nicht ganz klar. wenn ich zb 200.000,-- finanzieren möchte und allein unterschreibe, das bauspardarlehen aber pro person auf 150.000,-- beschränkt ist, wie macht das dann die bausparkasse mit den restlichen 50.000,--?

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  •  Smejkal
7.3.2009  (#6)
talzinho - die müssen ausfinanziert werden von einer anderen Bank die dann im 2. Rang steht und stehen auch noch die Konditionen an zu verhandeln.

Das Bauspardarlehen ist desewegen teurer, weil laufend z.B. Kapitalbeschaffungskosten verlangt werden.

Lass Dir mal ein Angebot von Deiner Hausbank mit den gleichen Konditionen ausrechnen und dann sieh mal auf den die Gesamtbelastung.

Ist halt schwer über das Formu genaue Vergleiche zu führen, Deine Hausbank sollte Dir da weiterhelfen können, nur nicht die Wüstenrot fragen, denn die sagen Dir in jedem Fall, dass das Bauspardarlehen das BESTE ist... emoji

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  •  creator
8.3.2009  (#7)
sagen wir mal so: solche kondis wie bei bausparern kriegt man bei €-abstotterern nur mit unterdurchschnittlicher bonität. deine annahmen sind für €-abstotterer nicht so ganz realistisch. 1% bab + 1% aufschlag auf den 12(!)m-euribor ist gewagt, obligatorisches grundbuch auch so eine sache. da hast du beim e-abstotterer in spätestens 2 jahren die 0,8% kreditgebühr herinnen.nicht zu vergessen die flexibilität: abgesehen davon, dass meist nur bausparer obligatorisch mit dem vollen geschäft ins grundbuch wollen, ist die jederzeitige spesenfreie rückführung beim bausparer meist extra zu verhandeln.

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  •  talzinho
8.3.2009  (#8)
@smejkal: was meinst du mit laufend kapitalbeschaffungskosten? mir ist nur die kapitalbeschaffungsgebühr (0,25% pro quartal) bei den 18 monaten der zuteilphase bekannt.

@creator: eine vorzeitige spesenfreie tilgung wäre auch schon ausverhandelt bei der bausparkasse.

auch wurde mir bei der bausparkasse gesagt, dass ich ähnlich wie beim baukonto, auch bei der vorübergehenden 18 monatigen zwischenfinanzierung nur die zinsen vom bisher tatsächlich abgerufenen betrag zahlen muss.

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  •  talzinho
15.6.2009  (#9)
wüstenrot bietet mir derzeit 2 varianten, welche wäre die (vermutlich) klügere entscheidung?

18 Monate 2,5%, dann euribor + 1,2% aufschlag oder

18 Monate 2,75%, dann 3,5 Jahre 3,93% Fixzinsen, dann euribor + 1,2% aufschlag?

ich persönlich würde fast eher variante 1 wählen...

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  •  creator
15.6.2009  (#10)
ich sag's mal so: als optimist glaube ich, dass die krise keine 5 jahre anhält, auch keine 2 jahre - aber da sind sich auch die "experten" (im kaffeesudlesen) nicht einig. der iwf hat osteuropa falsch bewertet - sollte also auch meine einschätzung völlig falsch sein, bin ich nicht allein...

de facto ist der unterschied wohl ziemlich marginal, solltest du als bauspar-interessent eher "sicherheitsbewusst" sein und keine möglichkeit sehen, in der fixzinsphase vorzeitig beträge rückzuführen, ist vor dem szenario einer erholung in ca. 2 jahren wohl die 2. variante zu bevorzugen. das ist eben eine "wette" auf erholung und damit zinsanstieg.
simpler und "einfacher" ist natürlich variante 1.
was wirklich besser ist, weiß man erst später - bis wann musst du dich entscheiden?

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  •  talzinho
15.6.2009  (#11)
ich möchte mich noch diese woche festlegen, da wir in einem monat baubeginn haben. vorzeitige sondertilgungen sind innerhalb der 5 jahre nicht geplant.

18 monate wäre dann 7/09-1/11, also wäre der leitzinssatz im feber 2008 interessant, wobei bei variante 1 der 12m-euribor von november 2011 herangezogen wird. ob der dann unter 2,7 liegt?
wie gesagt kaffessatz lesen, ich glaube viel falsch machen kann man mit beiden varianten nicht.

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  •  talzinho
15.6.2009  (#12)
noch eine zwischenfragewenn ich das richtig verstehe...angenommen der leitzinssatz bleibt 1 jahr genau auf 1% stehen, ist dann der 12M-euribor in einem jahr genau 1%?

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  •  creator
15.6.2009  (#13)
zur letzten frage: das "genau 1 jahr" müsste dann die stichtage umfassen - sonst eben nicht.

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  •  petia78
16.6.2009  (#14)
Bauspardarlehen bei LBS - Ich würde mich über Erfahrungswerte mit der LBS sehr freuen.
Wir sind gerade dabei ein Haus mit denen zu finanzieren.
Was ist bei einer 100% Finanzierung zu beachten?Ist das die bessere Alternative,anstatt einpaar Jahre zu sparen,dafür aber Miete bezahlen ?Wir sind verzweifelt?Gibts auch anderen ,die sich auch so fühlen?


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  •  Noldman
16.6.2009  (#15)
Vorzeitig Rückführbar? - Da das Thema auch in diesem Thread hochkam, mal eine Frage von mir dazu: Wenn man im Vertrag drinnenstehen hat, jederzeit rückführbar (wobei mal angemerkt sein muss, muss das überhaupt im Vertrag stehen oder reicht es nicht sich auf §33 Abs 8 BWG zu berufen?), dann wäre doch eine möglichst lange Kreditdauer das beste, da dann die monatlichen Raten geringer sind als bei kurzer Laufzeit. Durch die längere Laufzeit sind die insgesammten Kosten größer, was durch vorzeitiges zurückzahlen des Kredites aber egal ist, da man die gesammte Laufzeit ja dann eh nie ausschöpft.

Warum nimmt nicht jeder eine möglichst lange Laufzeit und zahlt dann vorzeitig zurück?!?

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  •  creator
17.6.2009  (#16)
@Noldmann: da ist die "vorfälligkeitsentschädigung" zu thematisieren: ist schon im §33 abs. 8 bwg das hypothekenbankengesetz (§19) erwähnt, wäre auch §8 pfandbriefgesetz zu nennen. vgl. auch seite 4: http://bmsgk.cms.apa.at/cms/site/attachments/5/3/2/CH0767/CMS1193303604179/finanzdienstleistungen.pdf

die andere sache ist natürlich die gesamtbelastung + bonitätsprüfung: einfach nur kreditrechner hernehmen und rechnen: 100t auf 10 jahre bei 6% = ~133.420, mal ohne gebühren und steuern. 100t auf 20 jahre bei 6% = ~€ 172.870.
abgesehen davon, dass die meisten banken ja ins grundbuch wollen und die gebühren dort von der eingetragenen summe abhängen, ist das bei allen anderen steuern+gebühren dasselbe spiel (bab, kreditgebühr, sonstige allfällige gebühren).
jetzt kann man sicher einiges verhandeln - aber bei einigen wertgrenzen (z.b. die 150t bei bausparern) wird jede bank (individuell) nervös. dann braucht man dementsprechend mehr sicherheiten - s.o..

natürlich ist eine möglichst lange laufzeit für die bank eine geschäftschance und für den kunden (der die zinsendifferenz ja bis zum rückführen zahlt) eine möglichkeit, sich etwas spielraum zu verschaffen - aber die sollte halt sorgsam abgewogen und verhandelt werden. regelmäßige vorzeitige rückführungen können die nachvollziehbarkeit der zinsberechnung erschweren, wären aber - so man das kann - trotzdem sinnvoll.



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  •  Noldman
17.6.2009  (#17)
Vorfälligkeitsentschädigung - Ich dachte bisher die fällt nur an wenn man innerhalb der Kündigungsfrist von max 1/2 Jahr rückführt. Die Kündigungsfrist gibt es aber doch auch nur, wenn das die Bank ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart hat, ansonsten kann man sofort zurückzahlen. Und auch die Vorfälligkeitsentschädigung dürfte es doch auch nur geben wenn das die Bank in den Vertrag reinschreibt (oder verstehe ich da was falsch?). Also kündigen wenn man das Geld beisammen hat, höchstens halbes Jahr einhalten und kostenfrei zurückzahlen >> das müsste doch eigentlich auch gehen ob es im Vertrag steht oder nicht.

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  •  creator
17.6.2009  (#18)
grundsätzlich muss jeder selbst schauen, was er im vertrag drinstehen hat (= was er+bank vereinbart haben!). und das ist - mit ausnahme der gesetzwidrigen klauseln - auch einzuhalten. die argumentation "ich mach's, egal, was im vertrag steht" ist halt auf keiner seite super. schlagend wird das bei langen fixzinsen.

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  •  Noldman
17.6.2009  (#19)
egal was im Vertrag steht, .Ich glaube ich wurde falsch verstanden. Pacta sunt servanda! Dahinter steh ich voll und ganz, aber der Vertrag setzt sich ja nicht nur aus dem Vereinbarten zusammen, sondern unsere Rechtsordnung wirkt da auch noch hinein. Schließlich kann man Verträge nur in dem Rahmen schließen den unsere Rechtsordnung vorgiebt.
Dazu zählen eben die erwähnten gesetzwidrigen Klauseln so wie auch das Konsumentenschutzrecht insgesammt. Und dazu gehört nun mal auch der §33/8 BWG. Oder würde irgendwer auf die Idee kommen das das unlauter ist, wenn sich zb. jemand auf Gewährleistung beruft oder Dinge wie §12a KSchG?

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  •  creator
17.6.2009  (#20)
die bank muss ja auch irgendwie planen, wie sie die langjährig zugesagten fixzinsen "unterbringt" - darum kann man auch nicht von unlauter sprechen, wenn sie sich für die zeit ausbedingt, dass eine vorzeitige rückführung nur gegen den ersatz der kosten für sie möglich sein soll.

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  •  Noldman
17.6.2009  (#21)
Das kann sie sich ja auch ausbedingen. - Bin mir auch ziemlich sicher dass derartiges irgendwo in den AGBs der meißten Banken steht.

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