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·gelöst· Baurechtsvertrag - Finanzierung - Eitnragung Bank ins Grundbuch

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  •  renevents
18.6. - 4.7.2019
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hallo wir haben eine leider etwas komplizierte Situation.

Wir besitzen einen Baurechtsvertrag und haben die Option das wir ein anderes Grundstück oder Acker (in unseren Fall),  im gleichen Wert eintauschen können sodass wir Eigentum besitzen.

Aktuell sind wir bei der Kreditvergabe, bei einem Kreditvermittler.
Dieser hat uns gesagt das es Banken gar nicht gerne sehen, wenn man einen Baurechtsvertrag besitzt (weil Bank sich nicht eintragen kann) und man dadurch SEHR viel schlechtere Konditionen erhält.
Wir besitzen ca. 50% Eigenkapital.

Wir haben jetzt zwar einen Grund zum Tausch gefunden, wo wir schon Eigentum darauf besitzen, doch der Tausch würde frühestens im November sein.  Unser Baugrund gehört nämlich der Kirche und dort muss der Wirtschaftsrat abgewartet werden. (wobei dieser zu 100% zustimmt!)  Der Bau beginnt aber heuer im August.

Ich wollte nun nachfragen ob jemand eine Idee hat um diese Situation zu lösen.

Möglichkeit 1)

Ich lasse die Bank sich auf den Acker eintragen, was aber wohl ein Problem beim Tausch ergeben könnte weil ja die Erzdiözese einen unbelasteten Grund benötigt?? und es zu unnötigen Problemen führen könnte?

Möglichkeit 2) (mein Favorit)

Wir besitzen noch einen weiteren Acker. Ich lasse die Bank auf diesen Acker sich eintragen und sobald das Grundstück uns gehört, übertrage ich die Belastung auf unseren Baugrund sodass der Acker wieder Belastungsfrei ist?

a) ist das überhaupt möglich?
b) mit welchen Kosten kann man hier in etwa rechnen??
Grundkosten sind in etwa 60k Euro 

Möglichkeit 3)

Ich akzeptiere die viel schlechtere Kreditkondition
Und biete der Bank im Nachhinein an sich nun in das Grundstück eintragen zu können. Da ist die Gefahr das sie nicht auf den Deal eingehen werden oder?

Im Moment sind wir beide SEHR ratlos was wir tun könnten, weil wir ja unbedingt schon heuer zum bauen beginnen wollen.

  •  LiConsult
18.6.2019  (#1)

zitat..
renevents schrieb: Aktuell sind wir bei der Kreditvergabe, bei einem Kreditvermittler.
Dieser hat uns gesagt das es Banken gar nicht gerne sehen, wenn man einen Baurechtsvertrag besitzt (weil Bank sich nicht eintragen kann) und man dadurch SEHR viel schlechtere Konditionen erhält.

 Da kennt sich der Vermittler vermutlich nicht ganz aus. Das Baurecht wird im Grundbuch im C-Blatt eingetragen. Dort kann sich die Bank nicht eintragen. Zusätzlich hat das Baurecht jedoch wiederum eine eigene Grundbuchseinlage - dort wird der Eigentümer dann im B-Blatt als Baurechtseigentümer geführt. In dieser Einlage kann sich die Bank auch ohne Weiteres besichern.

Die Kondition richtet sich dabei neben der persönlichen Bonität jedoch zusätzlich nach den Details im Baurechtsvertrag (Laufzeit, Zins, ...). Dass dabei zwangsläufig eine viel schlechtere Kondition herauskommt stimmt nicht.


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  •   Gold-Award
18.6.2019  (#2)
Geht wie eine normale Hypothekar-Finanzierung, nur wird auf' s Baurecht eingetragen.
Somit sparst du dir die ganze Hin- und hertauscherei.

Konditionen bei den Eigenmittel sind wie in meinem Aufschlagsthread erzielbar.

Das sollte aber alles dein Vermittler wissen.

Lg, Alex

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  •  renevents
18.6.2019  (#3)
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!! 

Das würde aber bedeuten das ich trotzallem um den Grundstückspreis weniger Eigenmittel besitze oder? 

Die Bank würde sich dann quasi auf das Haus setzen und nicht auf das Grundstück mit Haus korrekt?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
18.6.2019  (#4)
Wieso?

Beim Baurechtsgrund zahlst ja Zins, meist für 99 Jahre, somit sind deine EM ja verfügbar?

Wie geschrieben, mit eigener EZ im Grundbuch.

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  •  renevents
19.6.2019  (#5)
Schönen guten Morgen!
Dankeschön für eure Hilfe!

Dadurch das ich ja das Grundstück bereits gekauft habe, sind in dem Fall die ca 60k für den Grund "weg" und können aktuell in der Eigenmittelbewertung nicht herangezogen werden, solange der Grundtausch nicht vollzogen ist. Monatlich bezahle ich in etwa 90 Euro für den Baurechtsgrund. Das Geld was ich aktuell dafür bezahle (die 90 Euro) sehe ich ja, bei eintausch, nicht wieder oder täusche ich mich da? (darum mag ich ja so schnell tauschen, wie nur möglich) 



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  •  renevents
4.7.2019  (#6)
Kann mir da noch einer weiter helfen vielleicht?
Werden die 90 Euro beim Eintausch anschließend "gutgeschrieben"?? 

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  •  LiConsult
4.7.2019  (#7)

zitat..
renevents schrieb: Werden die 90 Euro beim Eintausch anschließend "gutgeschrieben"??

Das wird im Baurechtsvertrag drinnen stehen.


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