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Baurechtsexperten

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  •  Christian88
27.9. - 28.9.2011
8 Antworten 8
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Liebe Gemeinde! Wir haben im Mai ein Grundstück erworben. Voll aufgeschlossen. Unser planender Baumeister hat dann herausgefunden dass ein Schmutzwasserkanal unser Grunstück quert. Geht genau diagonal durch das Haus. Im Grundbuch war nichts verbrieft, von der Gemeinde hatten wir auch keine Information diesbezüglich erhalten. Nun hatten wir Bauverhandlung! Sachverst. meinte dass der Kanal umgelegt werden sollte (ca. 3,5 m tief, 250 DN GFK Rohr), aber noch mit dem Abwasserverband zu klären. Eventuell kann man auch draufbauen. Bin allerdings kein Freund von Kanalleitungen unter meinem Haus. Was meinen die Bauexperten.
Meine Fragen:
1) muss ich zustimmen dass die Umleitung auf meinen GS erfolgt
2) wer zahlt die Umleitung
3) ist eine Bebauung überhaupt zulässig

Anm.: Gemeinde hatte den Schmutzwasserplan, hatte aber trotz mehrmaligen Kontakt niemals etwas erwähnt. Grundstück wurde natürlich lastenfrei erworben.

Bitte um eure Antworten Danke!

  •  Christian88
27.9.2011  (#1)
Baugrund STeiermark! hatte ich vergessen!


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  •  hermigrn
27.9.2011  (#2)
Frage - Hast du die Gemeinde schon mal darauf angesprochen?

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  •  Christian88
27.9.2011  (#3)
Natürlich. Gemeinde muss warten was der Abwasserband dazu meint! Die zuständige Person ist momentan auf Urlaub. Es geht mir darum vorbereitet zu sein, wenn Varianten angesprochen werden, wie die Rechtslage aussieht! Darum mein Eintrag!

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  •  creator
  •   Gold-Award
27.9.2011  (#4)
von wem hast du erworben? - de facto ist das alles eher mysteriös - entweder hat der verkäufer arglistig getäuscht - oder du hast es recht einfach: wenn kein servitut im grundbuch eingetragen ist (und der verkäufer ggf. gar nix wusste...) reicht eine siple eigentumsfreiheitsklage und der kanal ist wg. sämtliche schäden aus der verzögerung sind vom verkäufer (=> lastenfreiheit zugesichert!!) zu tragen... ich hoffe, du hast eine gute rechtsschutzversicherung, die das aus dem baustein "allgemeines vertragsrecht" - dem kaufvertrag - deckt und sich nicht auf das grundstück rausredet...

de facto würde ich das rückabwickeln und schadenersatz fordern, mag kein kanalgrundstück...

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  •  noesro
  •   Bronze-Award
27.9.2011  (#5)
Wenn das der Sachverständiger meint, dass der Kanal umgelegt werden soll, dann soll auch die Gemeinde diese kosten übernehmen. Ist es bei euch möglich den Kanal entlang der Straße zu legen?

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  •  Christian88
27.9.2011  (#6)
@creator danke für die Ausführungen! Die Leitung ist ja nur ein 25cm Rohr. Tendiere doch eher zu einer Umleitung und erst in letzter Instanz würde ich auch gerichtlich vorgehen. Übernehmen würde ich keinen Cent!
@noesro Sachverständige hat da nicht so viel zu sagen. Entscheiden muss das der Abwasserverband. In die Straße verlegen eher nicht! Sind schon sämtliche Leitungen wie GAS, Strom, Entwässerung und Kanal (einzelne GS) vorhanden.


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  •  creator
  •   Gold-Award
27.9.2011  (#7)
kaufpreisminderung ist da natürlich immer drin... immerhin hast du ned nur scherereien, sondern bist getäuscht worden - und kontaminationsfreiheit wie auch die freiheit von sämtlichen anhängigen verfahren sollte eigentlich auch in jedem kaufvertrag stehen... damit hast du die wahl zwischen kaufpreisminderung (in welcher form immer) und eben rückabwicklung, da grundstück nicht der beschreibung entspricht. nehme an, du hast von der gemeinde gekauft - die ganz offensichtlich ihre pflichten und kompetenzen ned so wirklich toll wahrgenommen hat... dann haftet auch der bürgermeister...
gerichtlich vorgehen kannst immer, sofern du die fristen (z.b. ab entdeckung des mangels) einhältst. dieses szenario ist ja nur die basis für verhandlungen... und sofern der bürgermeister checkt, was sache ist und was ihm aus solchen dingen alles blühen kann (und merkt, dass du das auch gecheckt hast), wird alles recht einfach, da braucht's keine richter (die bei einer besitzstörungsklage auch nicht viel zu prüfen haben...) und großartige gutachten... da hat der abwasserverband auch nicht viel nachzudenken, sonst sitzt er mit im boot des bürgermeisters...

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
28.9.2011  (#8)
..Ist kein Einzelfall und kommt leider immer wieder vor, dass Kanalleitungen über Grundstücke ohne Zustimmung und oft sogar ohne Wissen des Grundeigentümers geleget werden. Natürlich spart man sich dann auch Entschädigungen fürs Servitut.

Hätte dafür kein Verständnis (aufgrund der Erfahrung NICHT mehr)und würde das Umlegung auf dem Grundstück nicht ohne weiteres akzeptieren - es ist und bleibt eine fremde Kanalleitung auf deinem Grund, d.h. jedenfalls Servitut und Entschädigung für dich, aber auch die Duldung, dass die jederzeit aufgraben können, wenn was kaputt ist - zwar wieder mit Schadloshaltung, aber will sich das wer wirklich antun??

Ich wäre für eine Verlegung hinaus auf die Straße - dass du da im Recht bist und wie es geht hat creator ja schon eindeutig aufgezeigt - falls sich nicht ohnehin die Rückabwicklung des Kaufes als beset Lösung anbietet...

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