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Baurecht Bewilligungsfrei

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  •  projekt4568
  •   Bronze-Award
22.5. - 24.5.2017
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Hallo Leute,

Weiß jemand von euch wie eine "luftgetragene Überdachung" in unseren Baurecht definiert ist?
Der Hintergrund ist warum ich das wissen will ist Baugesetz §21 2 e)

  •  peterT1
  •   Bronze-Award
22.5.2017  (#1)
Schon mal was davon gehört, dass wir 9 Bundesländer mit jeweils eigenen Bauordnungen haben? Bundesland? Oder hinterlege in deinem Profil die PLZ.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
23.5.2017  (#2)
Tirol?

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  •  projekt4568
  •   Bronze-Award
23.5.2017  (#3)
ok sry befindet sich in der Steiermark


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  •  chrismo
23.5.2017  (#4)
Schon mal Bildsuche Google versucht? Da kommen viele Poolüberdachungen und ähnliche transparente Dächer. Ich glaube da gibt es tatsächlich welche, die mit Luft gefüllt werden und somit tragen. Also ich tippe auf Pooldach. Aber eigentlich wäre es am besten und einfachsten du fragst da gleich bei der zuständigen Baubehörde nach.

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  •  projekt4568
  •   Bronze-Award
23.5.2017  (#5)
Diese Pool Dächer habe ich auch gefunden. Aber das kann doch nicht die Definition sein.
Hintergrund ist jener das ein bekannter einen unterstellplatz bekommt, dieser aber mit 60m2 dachfläche klar über den 40m2(bewilligungsfrei) ist und er nun eine Definition sucht um dies als bewilligungsfrei durchzukriegen. Der unterstellplatz besteht aus 6 Säulen und dem dach, ohne wände..

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.5.2017  (#6)
Luftgetragen=System traglufthalle. ..

d.h. das trägt sich durch Überdruck von selbst, ohne Wände geht da nichts

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  •  projekt4568
  •   Bronze-Award
24.5.2017  (#7)
Danke Karl,

gibt es sonst eine Möglichkeit diesen Unterstellplatz, welcher direkt neben dem Wald für die Waldarbeitgeräte verwendet wird, bewilligungsfrei zu bekommen?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
24.5.2017  (#8)
So wie es mit den Einkaufszentren in Seiersberg ging: Zwei getrennte Überdachungen zu je 28m² samt "Überbrückung" einreichen... emoji

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