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Bauplan Messfehler und Wassereinbruch

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  •  innviertler
6.9. - 7.9.2009
4 Antworten 4
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Hallo!
Ich bin gerade dabei mir eine 3-fach Garage mit 80m² bauen zu lassen. Ich bin jeden Tag selber auf der Baustelle.
Jetzt hat sich herausgestellt, daß auf dem Bauplan falsche Werte angegeben wurden. Mein Garagendach schließt nahtlos an den vorhandenen Balkon an. Der wurde mit 105cm im Plan angegeben, hat aber real 150cm. Ich tippe auf einen Ziffernsturz im Plan. Da aber dann das Gesamtmaß in der Länge nicht mehr gestimmt hat, wird Aufgrund der Fertigdecke die auf die Garage kommt, alles um die 45cm länger. Soweit so gut. Das Fundament für die Außenmauer mußte daher auch 2x gegraben werden und auch die Terasse, die in der Flucht an die Außenmauer der Garage anschließt, wird jetzt halt um die 45cm breiter.
Muß ich das alles bezahlen?
Noch ist nichts bezahlt.

Ein weiteres Problem hat sich bei der Montagegrube ergeben. Ich habe mündlich ausgemacht, daß sie 1,80m tief werden soll. Da aber beim Aushub ein Wassereinbruch auftrat, ( darauf hab ich die Bauleitung EXTRA vorher hingewiesen daß es SEHR Naß werden wird, wenn sie unter 100cm graben, da ich viele Quellen habe und alles Schotter ist ) hat man mir die Bodenplatte der Grube einfach 2x betoniert. Einmal mit 35cm WU - so wäre es richtig gewesen - aber wegen dem Wassereinbruch hat man mir oben drauf einfach eine Drainage gelegt und dann nochmal eine 20cm WU auf die Bodenplatte der Montagegrube draufbetoniert.
Daher werden mir am Ende 20cm in der Höhe fehlen.
Hätte man den Drainageschlauch nicht auch UNTER die 1. Bodenplate legen können? Wir haben extra einen Schacht gegraben, wo das Wasser jetzt bis zur Fertigstellung der gesamten Bodenplatte der Garage weggepumpt wird.

Danke für Eure Tips und Hilfe.
Wie soll ich da weiter vorgehen?

MfG
knitspacer

  •  creator
6.9.2009  (#1)
erst mal checken, ob die abweichungen genehmigungsfähig sind - ...danach richtet sich der rest...
wer hat denn den plan zu verantworten?

sonst enfach wie immer: mängel dokumentieren und rügen... immer dasselbe spiel...

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  •  innviertler
6.9.2009  (#2)
Hi Creator! - Hi Creator!
Danke für Deine Antwort.
Der Plan ist auch vom selben Baumeister. Reicht es wenn ich mich beim Bauleiter beschwere oder muß ich schriftlich rügen?
Genehmigungsfähig werden die Mängel schon sein,aber ich muß mir halt jetzt eine Auffahrtsrampe machen für die Montagegrube da ich fast 190cm groß bin und daher 160cm tiefe bei der Grube eher zu wenig sind.
auch sehe ich nicht ein die 35cm WU Beton zu bezahlen die ja umsonst verbraten wurden.

MfG
Innviertler

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  •  cc9966
6.9.2009  (#3)
@innviertler - das mit der drainage in der montagegrube finde ich gut gelöst, dass sie AUF der bodenplatte und nicht unter der bodenplatte ist, somit bist du auch gegen seitlich drückendes wasser geschützt falls mal der grundwasserspiegel ansteigt. sei froh dass die quelle gleich beim graben aufgegangen ist und die baufirma sich diese (meiner meinung nach gute) lösung einfallen lassen hat.

bzgl. dem messfehler: wenn es dich nicht weiter stört dass alles größer ist kannst du eh nicht aus, 10% mehrpreis über angebot dürfens verlangen und darüber haben sie pech. solltest du die planung aber von anderswo durchführen alssen als von der ausführendne baufirma bleibst du selber auf den kosten voresrt mal sitzen.

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  •  creator
7.9.2009  (#4)
unter der voraussetzung, dass alles genehmigungsfähig ist, (und das würde ich mir schriftlich von der gemeinde holen), ist das spiel recht einfach: schriftlich rügen, du bist nicht verpflichtet, irgendetwas anderes abzunehmen als du vereinbart hast und der planerrichter haftet für die richtigkeit des plans. sein versehen - sein pech.
wo cc9966 das mit den 10% her hat, ist mir ein rätsel, da kostenvoranschläge - wenn nicht ausdrücklich und deutlich an unübersehbarer stelle im vertrag darauf hingewiesen wurde - bei konsumentengeschäften grundsätzlich als verbindlich gelten.
im prinzip geht's jetzt nur noch um den rabatt vom ursprünglichen preis, wobei die mehrkosten der terrasse und der auffahrstsrampe ebenfalls den preis mindern bzw. gratis von der firma zu decken sind. den aufwand wegen verspätung und genehmigung würde ich ebenfalls erwähnen, verzugszinsen des unternehmers im vertrag gelten auch für den unternehmer, je länger du nicht abnimmst, desto weniger kriegt die firma.
lösungsvorschlag: alles dokumentieren (fotos), schriftlich alle mängel rügen (mit empfangsbestätigung und hinweis auf besprechungen bzw. mündliche anweisungen, wann+mit wem), auflistung der notwendigen verbesserungsarbeiten (terrasse, rampe) und weigerung der abnahme bzw. erst nach genehmigung durch gemeinde (= verzugszinsen laufen!). wenn's dir rampe und garage machen, biete ihnen -10% an, sonst nimmst halt ned ab. wollen sie rampe und terrasse nicht machen, haben's halt pech gehabt und du zahlst halt mal 50% an - mit hinweis auf mängel (und um deine zahlungsbereitschaft zu signalisieren und den vorwurf des überzogenen zurückbehaltungsrechts zu entkräften).

heißt im ergebnis: garage mit streit kostet 50%+ ein bissl selbermachen (auch keine tragödie, brauchst ja z.b. nur unterfahr-blöcke) und etwas terrasse, garage in frieden halt 90% vom angebot. jetzt kannst entscheiden, was dir mehr wert ist.

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