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Baumassenzahl / Geschossflächenzahl

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  •  Bischofshofen65
17.2. - 18.2.2017
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hallo, folgende Frage auf dem Grundstück ist BMZ 2,1 (Geschossflächenzahl ist keine festgelegt). Das Grudnstück ist 40 m breit und 31 m Tief (die Tiefe weist eine Hanglage auf und einen Höhenunterschied von 3,30 m. Frage: wieviel kann ich da drauf bauen. Oder nur damit ich mir das so ungefähr vorstellen kann wieviel GFZ würde das in der Ebene entsprechen?

  •  ap99
  •   Silber-Award
17.2.2017  (#1)
Angenommen die Grundstücksfläche = Baulandfläche:
40 * 31 = 1.240 m2

--> BMZ 2,1 (viel) ... 1.240 * 2,1 = 2.604 m3 oberirdische Baumasse (bezogen auf Urgelände!)

Umrechnung von BMZ auf GFZ "ca." 1:3 --> entspricht einer GFZ von ca. 0,7
--> 1.240 * 0,7 = 868 m2 "Gesamtgeschoßfläche" (Äußere Begrenzung fertige Fassade bzw. siehe "Handbuch Raumordnung", ROG, Baupolizeigesetz und Bautechnikgesetz) ... durch die leichte Hanglage kann das Verhältnis 1:3 geringfügig abweichen.

Nebengebäude wie Garage, überdachter Abstellplatz, etc. werden bis 10% der Baulandfläche nicht miteingerechnet, darüber müssen sie in der baulichen Ausnutzbarkeit berücksichtigt werden.

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  •  Bischofshofen65
17.2.2017  (#2)
Baumassenzahl / Geschossflächenzahl - Hallo,
danke für die Antwort! Noch eine Frage: ist es so dass sich durch die leichte Hanglage die Bebaubarkeit mit der fixierten Baumassenzahl eher erhöht oder eher kleiner wird? Die GFZ ist ja nicht fixiert,dh. frei.
Und heisst das, dass durch die Hanglage die vergleichsweise Ausnutzbarkeit größer oder kleiner wird?? Würde das Grundstück (das vor meinem liegt) da eher mehr oder eher weniger bebaut ausschauen wie z.B. vergleichsweise eine GFZ von 0,7 in der Ebene?.

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  •  ap99
  •   Silber-Award
17.2.2017  (#3)

zitat..
ist es so dass sich durch die leichte Hanglage die Bebaubarkeit mit der fixierten Baumassenzahl eher erhöht oder eher kleiner wird?


Kann ich ohne Unterlagen (Lage- und Höhenplan) und einem Konzept/Vorentwurf nicht beurteilen. Es kommt drauf an, wie man den fertigen Fußboden höhenmäßig in Bezug auf das Gelände plant. Bei GFZ gibt es hier noch "Möglichkeiten" mit oberirdisch/unterirdisch, wo man den einen oder anderen m2 noch rausholen könnte ... das würde aber völlig den Rahmen sprengen, das in Schriftform zu erklären (jeder im Bundesland Salzburg tätige Arch/Baumeister "sollte" das können).

zitat..
Würde das Grundstück (das vor meinem liegt) da eher mehr oder eher weniger bebaut ausschauen wie z.B. vergleichsweise eine GFZ von 0,7 in der Ebene?.


Ohne Unterlagen oder Ortsaugenschein (für mich) nicht beurteilbar/beantwortbar. Mit GFZ kannst du bei ebenem Grundstück mit FBOK EG bis max. 1,0 m aus dem Gelände heraus, ohne daß das untere Geschoß zur Geschoßfläche dazuzählt (mehr Volumen/oberirdische Baumasse als bei BMZ) ... es ist also möglich mit GFZ IN DER EBENE den einen oder anderen m2 Nutzfläche mehr rauszuholen, als mit BMZ. Bei Hanglage "kann" die BMZ von Vorteil sein, muß aber nicht sein - es kommt auf die "Nutzung" drauf an. Wenn eine BMZ vorgegeben ist, kannst du dir das sowieso nicht aussuchen --> aber die Umrechnung 1:3 ist für die ersten Planungsschritte hilfreich.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.2.2017  (#4)

zitat..
Bischofshofen65 schrieb: Oder nur damit ich mir das so ungefähr vorstellen kann wieviel GFZ würde das in der Ebene entsprechen?

Da die GFZ ja nicht fixiert - also frei - ist, versteht ich die Fragestellung nicht. Und die BMZ scheint ja sehr hoch zu sein - bedeutet im Normalfall also eigentlich keine Einschränkung.

PS: Kenn mich da für Salzburg nicht im detail aus = Mitlesen wegen generellem Interesse

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  •  ap99
  •   Silber-Award
17.2.2017  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Da die GFZ ja nicht fixiert - also frei - ist, versteht ich die Fragestellung nicht.


Hallo Karl, ich verstehe die Frage als "was wäre wenn" es statt der BMZ eine GFZ wäre, und was von den beiden vorteilhafter wäre. Er hat offensichtlich eine BMZ, und die inoffizielle Umrechnung zur GFZ bringt nur was für den Planungsbeginn (zumindest nutze ich das als Vorbereitung für erste Skizzen), dann muß man sowieso mal nachrechnen und sich annähern, wenn es eng hergeht.

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  •  Bischofshofen65
18.2.2017  (#6)
Baumassenzahl/Geschossflächenzahl - an app 99: noch eine Frage was ist mit Umrechung 1:3 gemeint welcher Faktor steht für 1 welcher für 3 ?
Das Haus (ca.9,5 m tief) soll etwa so im Hang stehen dass es vorne (dh. die Fussbodenoberkannte ca 35 cm über den Hang hinausragt, an der Rückseite wäre es ca 1,50 eingegraben. Da wird aber dann ausgegraben(damit das Haus nicht in der Erde steht)und die Strasse (Zufahrt) dort gemacht und entlang der Strasse zum Hang hin dann geböscht.


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  •  ap99
  •   Silber-Award
18.2.2017  (#7)

zitat..
Bischofshofen65 schrieb: noch eine Frage was ist mit Umrechung 1:3 gemeint welcher Faktor steht für 1 welcher für 3 ?


Ich hab es zwar nicht korrekt geschrieben, aber richtig gerechnet:
3:1 ... BMZ:GFZ
--> BMZ 2,1 --> /3 = GFZ 0,7
--> 2604 m³ --> /3 = 868 m² Gesamtgeschoßfläche

... bei 2 Geschoßen (ohne Keller) wäre das eine Gebäudefläche von ca. 434 m².
... bei 3 Geschoßen (ohne Keller) wäre das eine Gebäudefläche von ca. 289 m².

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