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Baumängel [Stmk]

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  •  grz
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
7.1. - 11.1.2011
9 Antworten 9
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Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage betreffend Behebung eines Baumangels.
Folgender Fall: Der Rohbau wurde vor ca. 2 Monaten fertiggestellt. Die Lichtschächte wurden montiert und der Baumeister hat gemeint das Anschließen der Lichtschächte an einer Drainage sei nicht notwendig, da ich sowieso ausreichend Dachüberstand hätte und sowieso kein Wasser reinkommen würde. Naja ich vertraute der Meinung. So, nun war es so, dass beim ersten Regen das Wasser der Lichtschacht voll lief. Wohlbemerkt das Wasser ist nicht von oben durch das Gitter in den Lichtschacht, sondern schön langsam von unten gestiegen bis es beim Kellerfenster war und natürlich von dort aus auch in den Keller lief.(Wohlbemerkt, habe einen Lehmboden- Versickerung sowieso etwas schlecht)
Der Baumeister wurde kontaktiert und ich forderte ihn auf diesen Mangel zu beheben. So jetzt ist nur das Problem das ich diese Leistung bzw. diese Mängelbehebung verrechnet bekommen habe. Material seh ich ja ein zu bezahlen keine Frage aber die Arbeitszeit dafür`??
Weiters wurde der Sickerschacht nicht richtig gebaut bzw. funktioniert auch nicht. Baumeister geht jede Woche dran und versucht den Mangel zu beheben. Natürlich wird die Arbeitszeit jedesmal verrechnet! Das kann ja auch nicht sein oder?

Vielleicht weiß ja von euch wer bescheid!
Vielen Dank

lg

  •  2moose
  •   Gold-Award
8.1.2011  (#1)
Sickerschacht im Lehmboden? - Lichtschächte sollen an eine Drainage, die ohnehin nicht ablaufen kann? Der Mangel ist nicht erst der Lichtschachtanschluss, sondern liegt schon in der Planung der Drainagierung begraben.
Bei uns gibts (Lehmboden) keine Sickerschächte, sondern nur den Anschlusszwang an einen extra geführten Regenwasserkanal. Bei einem Lehmboden kannst Du nur einen riesigen Schotterspeicher anlegen, der Wasserspitzen abgfängt - aber wenn schon alles gesättigt ist und das Wasser von unten kommt, hilft nur noch ein Ablauf weg vom Grund. Der Baumeister soll ned wöchentlich dran rumbasteln, sondern das von Grund auf richtigstellen - sofern die Position im Bauvertrag enthalten ist.

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.1.2011  (#2)
die rechtsfolgen von mängelrügen + gewährleistung - haben wir ja eh schon zig mal durchgekaut. du brauchst gar nix zahlen und der komische baumeister soll mal was ordentliches abliefern - immerhin ist er 2 monate im verzug und für die folgeschäden verantwortlich, sprich haftbar - die darf er auch auf seine rechnung beheben. schön wäre halt, wenn du die falschberatung (=aufklärungsmangel) am besten schriftlich beweisen könntest.

http://www.energiesparhaus.at/forum/13384

binnen 6 monaten ab übergabe hat der baumeister zu beweisen, dass alles super ist - und du brauchst auch nur 1 verbesserungsversuch dulden. bringt der baumeister (wie hier)keine sinnvolle lösung zusammen, kannst auch auf seine kosten einen fähigeren baumeister beauftragen.
wennst selber nicht rügen willst, wende dich an den vki http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598
oder informiere dich auf www.verbraucherrecht.at , dort gibt's auch musterbriefe: Home > Musterbriefe > Gewährleistung bei mangelhafter Leistung bzw. schau, dass du schnell einen sachverständigen über www.sachverstaendige.at (oder auch user bauherrenhilfe) auf die baustelle bekommst, um alles zu dokumentieren.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.1.2011  (#3)
Bei der ganzen Sache is halt fraglich, was im Kaufvertrag drinnen steht und wie detailiert das aufgelistet wurde (gabs z.b. ein Bodengutachten, fundierte Aussage über Grundwasserstand usw.?)
Ich nehm auch mal an, da der Rohbau schon fertiggestellt wurde, dass das Geld schon geflossen ist.
Es wird dann eher mühsam und zeitaufwändig (und mglw. auch teuer) werden, da du ja kein Druckmittel mehr hast.

Drainage und Sickerschächte kannst bei den Verhältnissen eh vergessen.
Es gibt spezielle Lichtschächte und Kellerfenster, die auch druckwasserdicht sind (siehe auch hier: http://www.bauherrenhilfe.org/blog/sechs-schritte-zum-trockenen-keller/ )
Nachträglich wird das eher schwierig werden.

Kostengünstigste Möglichkeit wäre wohl, dass du die Lichtschächte ans Kanalsystem anschliesst, dann kann das Wasser bei starken Regenfällen weg.
Das musst aber mit der Gemeinde abklären, ob du das Grundwasser in den Regen/Schmutzwasserkanal einleiten darfst.

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  •  grz
10.1.2011  (#4)
naja die letzte Rechnung hab ich jetzt mal offen lassen! Es wurde ein Bodengutachten erstellt von einem Gutachter. Naja lt. Gemeinde darf ich das Oberflächenwasser nicht in den Kanal ableiten.
Naja das Problem ist ja eher der Sickerschacht der nicht funktioniert ! werde wohl meinen Gutachter nochmals kontaktieren vielleicht weiß der ja was! Er hat ja auch das Gutachten erstellt. Die letzte Rechnung werd ich jetzt mal nicht bezahlen bis es da eine gescheite Lösung gibt.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.1.2011  (#5)
na bitte, dann ist ja noch nicht alles verloren, da der BM ja noch Geld will emoji

Dann folge den Links von Creator...

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.1.2011  (#6)
na wegen der letzten rechnung wird der baumeister - jetzt nicht beflügelt werden - de facto wäre nie was zu bezahlen gewesen, max. bei abnahme vor 2 monaten die vereinbarte summe minus haftrücklass (und jetzt 2 monate verzugszinsen nach seinen agb)! die restlichen rechnungen sind eigentlich eine absolute frechheit... aber wenn's wer zahlt...

spätestens nach dem "fertighaus-drama" http://tvthek.orf.at/programs/1339-Buergeranwalt
einer selten dämlichen familie, die das prinzip "geld folgt leistung" wohl nie lernen wird, sollte jedem klar sein, dass das prinzip samt "strenge rechnung - gute freunde" nicht so falsch ist...

hier nochmal der link zu gewährleistung und garantie:

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579

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  •  johro
  •   Gold-Award
10.1.2011  (#7)
Hallo - Hi creator, du schreibst das immer so, na klar bei deiner Ausbildung ;), mit dem wink NICHTS zu zahlen, aber ich meine das läuft oft anders und Probleme treten im nachhinein auf,
die geschichte von Mängelrügen und Gewährleistung wird in der Baubranche, ich meine verstärkt von den kleineren Firmen, ingoriert. da kannste drohen was du willst (wobei drohen sollte man nicht, sondern persönlich reden)

die 2% Rücklass sind ja dann auch nicht mehr der Anreiz, das hatte der Baumeister wahrscheinlich eh drauf geschlagen,

lg
johannes

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
10.1.2011  (#8)
Bauherren beim Bürgeranwalt - Ich kenne einige Leute, die aus Fehlern nie lernen. Den selben Fehler gleich 4 mal zu machen ist ja fast nicht zu glauben.

Das sind genau die Geschichten mit "die Ziegel haben schön ausgeschaut" oder "der Verkäufer wirkte kompetent". Irgendwie scheint speziell beim Hausbau der Hausverstand komplett auszusetzen, oder sind es wirklich immer die dreisten Baufirmen? Ich denke keiner würde auf die Idee kommen, dem Frisör vor dem Termin eine gestellte Rechnung zu bezahlen, so nach dem Motto "er müsse erst die Schere besorgen und bezahlen".

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.1.2011  (#9)
@johro: was kann ich da antworten? - was soll da groß anders laufen können? wenn man das nur halbwegs sinnvoll mit fotos dokumentiert und evtl. auch baubesprechungen protokolliert, kann da nicht viel passieren (außer konkurs).
foto vom mangel/schaden, eingeschriebene mängelrüge - ende. wenn der bm nix macht, wird's zwar für alle mühsam, aber mit etwas vorfühlen beim zuständigen bezirksgericht (ggf. mit fristsetzung und bei nichteinhaltung zahlungsbefehl) hat der bm keine chance.

genau deswegen seiere ich ja so viel vom vki, verbraucherrecht.at, etc. die meisten glauben ja immer noch, dass, wenn sie eine rechnung bekommen, sie die auch zahlen müssen.
ich kann nur immer von meiner eigenen erfahrung und halt auch wahrnehmung anderer fälle ausgehen.
bei mir war es nie ein problem, klar rüberzubringen, was ich will und wie ich was vereinbare.
das bewahrte mich zugegebenerweise bei aller vorsicht nicht vor handwerker-pfusch, aber zumindest haben die typen dann entweder umgehend verbessert oder eben nur das geld bekommen, was mir ihre leistung wert war. natürlich erntet man da manchmal "millieubezogene unmutsäußerungen" - das ändert sich aber meist nach kurzer bedenkzeit. dann wird gekrochen. scheint bei leuten, die schlampig arbeiten, ein fixes verhaltensmuster zu sein.

witzigerweise haben die anständigen - auch nicht großen - firmen (z.b. drago oder dario) nie auch nur einen cent vorleistung verlangt... und sind auch immer für mich erreichbar. das verstehe ich unter kundenbetreuung.

die zwei, die (kleine) anzahlungen verlangten,haben auch prompt die größten probleme gemacht.
das legt für mich den schluss nahe, dass nur die, die von ihrer leistung ned überzeugt sind oder eben schlecht ausgelastet sind, sich mit vorleistungen behelfen müssen.

das ist meine erfahrung - ich hätte es mir auch anders gewünscht und 100% gezahlt und 100% leistung bekommen. das spielt's halt nicht immer - und für diese fälle muss man vorsorgen. das geht halt am besten über geld, das auch andere gerne haben wollen.

aber auch romberger hat einem haftrücklass zugestimmt und immer nur nach von mir abgenommener leistung geld haben wollen - ist ja beim wirten auch nicht anders.

leider ist in den letzten jahren immer öfter zu beobachten, dass firmen mit rüder vorgehensweise zum erfolg zu kommen versuchen. viele kuschen halt aus unwissen. leider geht das auch gegen die eigenen mitarbeiter - vgl. http://www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=129&IP=26746&AD=0&REFP=2307


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