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Baumängel! Wie hoch Prozesskosten?

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  •  Gast
20.4. - 21.6.2011
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Also wir haben gerichtlich beeidete Sachverständige zu Rate gezogen. Weil es bei unserem Dach bei den Riegipsrissen reingezogen hat! Jedenfalls ziehen sich gröbere Baumängel durch unser ganzes Haus. Wir haben auch schon sehr viel Schriftverkehr zw. Bauträger und unserer Rechtsanwältin hinter uns, um das außergerichtlich lösen zu können. Leider ist der Bauträger nicht paktfähig. Also ewiges hin und her. Inzwischen hat der Bauträger die Gewährleistungsphase verlängert, aber es geschieht nichts. Jetzt überlegen wir uns vor Gericht zu gehen. Wie gesagt, wir haben 3 Sachverständigen Gutachten bezügl. Luftdichtheit, Spenglerarbeit und Mauerwerk.
Meine Frage nun, mit wieviel Gerichtskosten ist zu rechnen. Wir legen uns da nicht mit einem kleinen Bauträger an. Ist sehr bekannt in Linz und hat eine eigene Rechtsabteilung. Wir rechnen so mit 20.000- 30.000 Euro und was ist, wenn der Bauträger das Urteil nicht anerkennt und in die 2. Instanz geht. Wie hoch können die Kosten für uns werden. Es ist wirklich ein Scheiß- Gefühl als Konsument so beschissen zu werden und einerseits so hilflos zu sein und gleichzeitig ständig mit Existenzängsten leben zu müssen. Wer von Euch hat Erfahrung?
Auf Anwort hoffend!
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  •  Dragon79
16.5.2011  (#1)
Prozesskosten!! - Ich kann zwar nicht die Gerichtskosten mit einem Bauträger einschätzen, aber vielleicht hilft Dir die Erfahrung mit einem Makler. Der Makler hat die Lärmbelästigung in der Wohngegend verschwiegen, obwohl explizit auf eine ruhige Wohngegend bestanden wurde. Der Makler wollte seine Provision und es kam zu Gerichtsverhandlung. In zweiter Instanz wurde den Käufern recht gegeben, aber das Maklerbüro hatte inzwischen Konkurs gemeldet und somit sind die Käufer auf den Gerichtskosten (15.000,00) sitzen geblieben. Außer Spesen nix gewesen!!!

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  •  werner44
19.5.2011  (#2)
@Gast / Baumängel -
Du musst wissen, dass Bauprozesse in der Regel sehr Teuer sind. Aus diesem Grund sind in den meisten Rechtschutzversicherungen diese Dinge nicht versichert. Wenn Du klagst mußt Du auch alle Beweise bringen (teure Gutachten usw.). Kleine Baufirmen gehen bei einer Verurteilung einfach in Konkurs große Firmen haben eine gefinkelte Rechtsabteilung. Da ich eine ähnliche Situation durchgemacht habe, weiß ich, dass Du von außen wenig Hilfe erwarten kannst, versuchen solltest Du es aber (VKI usw.). Auch wenn ich Deine Situation exakt kennen würde, würde ich Dir keinen Rat geben, denn wie heißt der Spruch: Recht haben heißt noch lange nicht Recht zu bekommen. Und selbst wenn Du recht bekommst kannst Du auf Deine Kosten sitzenbleiben. Ich habe bei meinem Problem erst einmal die Kosten gegenübergestellt, oft sieht man dann schon klarer. In Deinem Fall, was sind die Sanierungskosten und was kann ein Prozess kosten. Als letztes kann ich Dir nur ein Buch empfehlen, was man eigentlich vor dem Hausbau lesen sollte. “Baurecht in der Praxis“ von Reiner Kurbos (Linde Verlag).
Ich habe auch mit kreativen auf die nerven gehen bei manchen Firmen Erfolg gehabt, aber das liegt nicht jedem.

Viel Erfolg und herzliche Grüße
Werner


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Hallo werner44, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  dandjo
  •   Gold-Award
21.6.2011  (#3)
Geh' in die Medien! - Luftundichtheiten und verpfuschte Spenglerarbeiten sind ein gefundenes Fressen für die Sendung "Pfusch am Bau" mit Herrn Nussbaum. Das sind Mängel, die man schön herzeigen kann. Ein namhafter Bauträger kann es sich üblicherweise wenig leisten, den Ruf zu verlieren. Manchmal reicht auch schon die Androhung der medialen Öffentlichkeit um plötzlich eine Wendung der Geschichte zu erreichen. Viel Glück!

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.6.2011  (#4)
die prozesskosten orientieren sich grundsätzlich am - streitwert, da sowohl sv, zeugen, sonstige personen laut gebührenanspruchsgesetz ( http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002337 ) als auch ra nach dem ratg (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002143 ; vgl. aber §2! das honorar kann man verhandeln und pauschalieren - rs-versicherungen haben ja auch eigene verrechnungsmodelle mit ra, zahlen ca. hälfte vom tarif. ra aus dem gerichtssprengel ist günstiger als von außerhalb) abrechnen dürfen und natürlich der quote, die auch gewonnen wurde ( http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12020174&ResultFunctionToken=f36c4a58-4585-4d7e-ac20-8180dd2967c8&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=zpo&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=43&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=21.06.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=), wobei da das gericht nach §43 abs. 2 zpo auch noch was mitzureden hat!

heißt konkret: wenn man prozesskosten minimieren will, sucht man sich den ausschlaggebenden teil der leistung, der mangelhaft ist, und beklagt nur den - die klage kann man bei verjährungsverzicht durch den bauträger (was war die "gewährleistungsverlängerung" genau?) später noch ausdehnen.
da wäre es halt sinnvoll, vorher mal durch sv abzuchecken, ob die leistung so "filetiert" werden kann - und welche strategie laut ra im konkreten fall überhaupt sinn macht. ist ja auch ein unterschied, ob man beim bg oder lg (nach streitwert) landet.
im baurechts-thread (und beim zimmerer) hab' ich eh auf die news vom eugh verwiesen, wo ein- und ausbau zugesprochen wurden.

wie gesagt: das sind allgemeine tipps, die vor dem hintergrund des konkreten falls gecheckt werden müssen!!!

ggf. wäre vorab der vki samt korrespondenz-service billiger gewesen. habe keine ahnung, was jetzt schon mit welchem ra

zitat..
Wir haben auch schon sehr viel Schriftverkehr zw. Bauträger und unserer Rechtsanwältin hinter uns, um das außergerichtlich lösen zu können.

wirklich gemacht/vereinbart wurde und ob das so sinnvoll war. de facto hätte man sich auch gratis am amtstag des bg mal beim richter schlau machen können.

ob da jetzt user bauherrenhilfe oder atv, konsument oder resetarits helfen können, war ja nicht gegenstand der frage.

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