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Baulärm

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  •  mariroro
28.1. - 29.1.2008 1
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Hallo !

Wir renovieren derzeit ein altes Siedlungshaus aus den 30-er Jahren.
Art der Bauweise: Doppelhaus mit nur einer (!!) Mauer zwischen den beiden Häusern, alle Wände, Decken und der Dachstuhl mit dem zweiten Haus verbunden.

Das Verhältnis zu dem lieben Nachbarn ist leider nicht das beste und ich werde jetzt mal Vorstellig bei ihm werden damit wir uns hoffentich auf ungefähre "Arbeitszeiten" einigen.

Ich möchte nicht ganz unvorbereitet in das Gespräch gehen. Lt. meinen Internetrecherchen sollte Baulärm in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr vermieden werden. Wegen Sonn- und Feiertagsruhe habe ich nur was bezüglich Rasemähen gefunden. Heißt das jetzt ich darf auch am Sonntag die Wände mit dem Bohrhammer bearbeiten (wäre natürlich der schlimmste Fall, allerdings auch notwendig).

Wir sind beide berufstätig und renovieren hauptsächlich in Eigenregie Am Wochenende. Dachdeckung, Fassade und Fenster wird selbstverständlich von Fachfirmen unter der Woche durchgeführt. Aber vor allem den Innenausbau wollen wir selbst machen.

Ein weiterer Überlegungspunkt: Was ist wenn er plötzlich ankommt mit: Rissen in den Wänden verursacht durch die Bautätigkeit ! Soll man das vorher anschauen und dokumentieren lassen und von wem ?

Danke für eure Meinungen !

PS.: Hausstandort: Mitte NOE

  •  creator
29.1.2008  (#1)
mal bei der gemeinde nachfragen, - wie was wann erlaubt ist, da können die gemeindeordnungen eigene zeiten vorsehen. sonntags stemmen kommt meist nicht so toll..., notwendige erhaltungsarbeiten muss der nachbar dulden - doku ist natürlich schon zum selbstschutz pflicht. was habt ihr denn vor - ist das genehmigungspflichtig? bitte alles vorher abklären, sonst hat der nachbar mit einer lustigen unterlasungsklage + einstweiliger verfügung leichtes spiel.

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