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Baukonto neuer Vertrag?

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  •  Gast
25.5. - 27.5.2011
6 Antworten 6
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Hallo
Habe seit anfang September 2009 ein Baukonto. Mit dem damiligen Berater wurde einen Laufzeit von 2 Jahren vereinbart. Vor zwei Wochen bekam ich einen Anruf dass mein Baukonto mit Ende Mai auslaufen wurde. Mein Berater hat zu Jahresbeginn die Bank gewechselt. Ich bin zur Bank hin und habe meiner neuen Beraterin erklärt, dass mein Konto bis Ende August läuft. Mein Baukonto wurde dann bis Ende September verlängert.
Heute dann die nette Mail:
"Aufgrund einer Gesetzesänderung kann die Verlängerung des Baukontos nicht mehr ohne neuer Vertragserstellung erfolgen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, dass wir uns einen Termin vereinbaren um die Form der Endfinanzierung bzw. der Baukontoverlängerung zu besprechen, damit Sie sich unnötige Eintragungskosten ins Grundbuch ersparen können"

Wollen die mir nun eine Endfinanzierung so rasch wie möglich verkaufen. Zudem war eine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] vereinbart. was soll der Satz mit dem Grundbucheintrag.
lg Hannes

  •  j.schneeweiss
25.5.2011  (#1)
tja... die hat halt die weisung mehr zu verkaufen.mündlich vereinbart heisst bei einer bank nichts... wennst kein schriftstück vorweisen kannst kannst es rechtlich auch nicht durchsetzen... du könntest ja auch die bank wechseln...

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  •  j.schneeweiss
25.5.2011  (#2)
welche bank ist das denn? die mit dem - gelb-schwarzen logo?

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  •  Hannes_Z
25.5.2011  (#3)
Hallo j. schneeweiss - @ j. schneeweiss Ja genau die Bank
Hab damals die Konditionen bekommen weil ich mit einem Angebot von einer anderen Bank hin bin. Nur das mit der Gesetzesänderung ist mit unklar.

lg Hannes

Ps. Hoffentlich diesmal eingeloggt

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.5.2011  (#4)
...das soll eine einseitige vertragsänderung werden, der du - halt zustimmen sollst - ned musst. der ursprüngliche vertrag ist einzuhalten - basta. ned um einen monat verlängert, sondern so, wie vereinbart.
die zusagen wegen epu müssten schriftlich festgehalten sein - also auch das ist nicht tragisch. sollte die bank nun die schriftliche zusage nicht mehr einhalten wollen, wird sie schadenersatzpflichtig. das muss man auch mal klar aussprechen.
gesetzesänderung: ja, dann sollen sie dir mal genau sagen, welche und wo was steht und was das für dich bedeuten soll.
das verbrauchergkreditgesetz gilt seit 10.06.2010, ein paar teile ab 01.11.2010 und nur das kschg ist mit §5e und §5f für fernmündliche Abschlüsse - also die cold calls - geändert worden. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01007/fname_200573.pdf

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  •  j.schneeweiss
26.5.2011  (#5)
jups - wenn du das alles schriftlich hast dann brauchst dich - nicht ins bockshorn jagen zu lassen...

vielleicht haben die dir damals auch konditionen zu gesagt bei denen es ihnen jetzt leid tut und die neue beraterin hat halt die aufgabe das irgendwie umzudrehen *gg*

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  •  alfa2
27.5.2011  (#6)
@Hannes_Z - mich würde interessieren, welche Laufzeit in deinem Vertrag von September 2009 drinnensteht und wenn das 2 Jahre sind, kann der Vertrag nicht Ende Mai auslaufen und braucht nicht verlängert werden oder?
das würde ich der Beraterin mal sagen und dann natürlich auch noch genau nachfragen, welche Gesetzte sich wie geändert haben! Paragraphen und Absätze!

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