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Bauklasse I + II

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  •  joyenergizer
20.10. - 22.10.2006
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Hätte mal eine frage und zwar wie ist das mit der traufenhöhe wenn auf dem grundstück auch bauklasse II verbaut werden darf?

kann da nur die gemeinde auskunft geben bzw. wer beschränkt eigentl. die traufenhöhe?

mfg johannes

  •  chris
20.10.2006  (#1)
I+II = man kann sichs aussuchen - Die Beschränkung hängt vom Bundesland ab! In Nö ist es so, dass wenn im Bebauungsplan I+II steht jeder wählen kann und damit de facto das Maximum von BK II und das Minimum von BK I gilt. Das Gemeindeamt hat bei uns sehr kompetent Auskunft gegeben (hängt aber sicher vom jeweiligen Referenten ab).

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  •  creator
22.10.2006  (#2)
so einfach ist es mit dem aussuchen....leider nicht. richtig ist, dass jedes bundesland - föderalismus sei dank - eigene regeln in der bauordnung aufstellt. meist kommt's auch darauf an, wie der erste in der straße gebaut hat - stichwort ortsbild. der bürgermeister ist baubehörde erster instanz und daher sollte der weg zuerst zum bürgermeister bzw. baureferenten führen....

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