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Bauhöhe an Grundgrenze [OÖ]

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  •  Ropiho
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
7.10.2014
3 Antworten 3
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Folgendes Problem:
Ich will Garage mit Flachdach an Grundgrenze bauen, bin daher mit den 3m Höhe (Oberkante Arttika) begrenzt. Das geht sich auch aus. Angrenzend an Garage hab ich ebenso noch mit Flachdach Wohnräume. Hier hab ich aber durch die erhöhte Isolierung ein Höheres Niveau. (Stufe im Flachdach kein Problem) Das Problem ist aber, dass die Arttika auch höher sein muss und ich keine Stufe oder gar eine Schräge (wie im Bild) haben will! Was hab ich für Möglichkeiten ? Eventuell durch Aufschüttung ?

2014/20141007414378.JPG

  •  bautech
  •   Gold-Award
7.10.2014  (#1)
Kannst die Attika nicht gerade ausführen? - Also die Vorderseite (?) der Attika mit der Höhe +3,82 durchziehen und die seitliche (?) auf +3,00 bauen?

ng

bautech

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  •  Ropiho
7.10.2014  (#2)
Jain - Man redet von 3,42 wenn gerade (durch die Schräge 3,82)! Könnte ich aber dann hätte ich eine U Form an der Grundgrenze wo die Beiden Höchsten Punkte also Attika Vorne und Hinten über 3m sind. DH
Attika Vorne 3,42 Hoch x 0,20 Breit
Attika über Garage 3 m Hoch x 8,60 Breit
Attika Hinten 3,42 Hoch x 0,20 Breit
--> laut Bausachverständigen nicht Zulässig und wird nicht genemigt! Danke Oberösterreichische Bauordnung (Bei Satteldach bis max 7m ok)!

Möglichkeit: Raumhöhe 250 in Wohnbereich also gleich wie Garage dann bin ich noch immer auf 3,17m Höhe

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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.10.2014  (#3)
In der OÖ BO bin ich sowieso nicht sattelfestAber so, wie Du es darstellst, wirst um den Höhensprung nicht rumkommen...
Aber zur OÖ BO gibts hier gsd User, die sich auskennen.

ng

bautech

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