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Baugewerbe Lohngruppe Abstufen Vorarbeiter-Facharbeiter

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  •  poechi15
26.5. - 27.5.2018 1
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Hallo,

darf der AG die Lohngruppe abstufen von Vorarbeiter auf Facharbeiter obwohl sich bei der Leistung und bei der Verantwortung nichts geändert hat?

lg

  •  ptelea
  •   Silber-Award
27.5.2018  (#1)
Die Lohngruppe ergibt sich immer aus den Aufgaben, die der Arbeitnehmer erfüllt. Da müsste man nachschauen im richtigen Kollektivvertrag, welche Lohngruppe da am ehesten zutrifft (da sind normalerweise Aufgabenbeschreibungen und/oder Jobpositionen angeführt).
Wenn man falsch eingestuft wird (also Arbeitgeber zahlt dir nur zB Gruppe 4 und du arbeitest aber überwiegend wie Leute in Gruppe 5), und der Arbeitgeber hat kein Einsehen, dann bleibt nur der Weg zum Betriebsrat bzw. in weiterer Folge zum Arbeitsgericht. Das Gericht prüft dann, welche Einstufung angemessen ist.
Wenn aber im bisherigen Arbeitsvertrag steht, der Mitarbeiter ist als Vorarbeiter eingestuft (im Arbeitsvertrag oder Dienstzettel sollte das ja angeführt sein, inkl. Basisgehalt laut Kollektivvertrag) kann der Arbeitgeber das nicht einfach so ändern/allein entscheiden. Für eine Vertragsanpassung nach unten und nach oben braucht es die Zustimmung des Mitarbeiters. Stimmt der Mitarbeiter nicht zu, kann der Arbeitgeber ihn entweder kündigen oder ihm eine Änderungskündigung zustellen ("Wenn du der Vertragsänderung nicht zustimmst, kündige ich dich per ..., wenn du zustimmst, darfst du bleiben"). Aber auch da muss er die normalen Kündigungsfristen laut Gesetz bzw. Kollektivvertrag einhalten.

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