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·gelöst· Baugenehmigungsprozess beschleunigen [NÖ]

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  •  Matej92
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.3. - 18.3.2026
14 Antworten | 5 Autoren 14
14
Servus an alle hier,
habe mich schon zu vielen Themen eingelesen. Ich bräuchte mal eure Hilfe bzw. Meinung.
Wir wollen ein EFH in NÖ bauen. 170m2 Wohnfläche , ohne Keller , Flachdach. Keine Besonderheiten.
Wir hatten den Einreichplan am 09.12.2025 eingereicht. Die erste Rückmeldung kam irgendwann mitte Jänner um ein paar Dinge nachzubessern. Daraufhin haben wir 2 mal etwas im Plan nachgebessert und immer per PDF an die Gemeinde versendet damit sie prüfen können und wir die überarbeiteten Pläne dann in Papierform wieder einbringen. Heute war es endlich soweit, dass wir die Pläne wieder eingereicht haben. Num wurde uns gesagt das ein Lokalaugenschein vor Ort gemacht wird mit der Gemeinde, Sachverständige, Nachbarn und Eigentümer. Da es nur einmal im Monat gemacht wird und für April schon alle Termine voll sind. Jetzt sind wir erst Ende Mai dran und danach gibt es noch eine 2 wöchige Frist wo die Nachbarn noch Einwände äußern können. Laut Gemeinde sollten wir erst frühstens Ende Juni eine Baugenehmigung erhalten. 
So jetzt zu meiner Frage: Besteht hier die Möglichkeit das etwas zu beschleunigen? Hab mal was von Unterschriften der Nachbarn einholen gehört, wenn ja wie wird das genau gemacht und wo sollen die unterschreiben? Ist dieser Lokalaugenschein wirklich notwendig? Laut NÖ Bauordnung steht geschrieben das eine Bauverhandlung nicht gemacht wird und nach interner Prüfung die Nachbarn verständigt werden und nach einer 2 wöchigen Frist die Baugenehmigung erteilt wird. Die Gemeinde meint , das bleibt denen überlassen und sie sind eine Gemeinde wo dies so durchgeführt wird. Vielen Dank.
Lg

  •  Lu1994
  •   Silber-Award
17.3.2026 19:00  (#1)
Bauverhandlungen gibt's doch nicht mehr...

Die Anrainer bekommen einen Brief und haben dann 2 Wochen Zeit Einsprüche geltend zu machen, klingt sehr stark nach Ortskaisertum...

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  •  Matej92
17.3.2026 19:26  (#2)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Bauverhandlungen gibt's doch nicht mehr...

Die Anrainer bekommen einen Brief und haben dann 2 Wochen Zeit Einsprüche geltend zu machen, klingt sehr stark nach Ortskaisertum...

scheint so, sie meinen ja es gibt ja keine bauverhandlung.. für mich klingt das aber stark nach Bauverhandlung..


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  •  Matej92
18.3.2026 7:42  (#3)
Kann jemand das gelöst bitte wieder löschen das war ein versehen . Danke Lg

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  •  MissT
  •   Gold-Award
18.3.2026 9:12  (#4)
Da ist nichts mit "Ortskaisertum", sondern alles ganz normal und nachvollziehbar. Wie Dir die Gemeinde schon mitgeteilt hat, gibt es keine Bauverhandlung vor Ort. Stattdessen werden die unmittelbaren Anrainer über das Bauvorhaben informiert und dass sie 2 Wochen Zeit haben, um ggf. im Gemeindeamt Einblick zu nehmen in die Pläne und ggf. Einwände einzubringen. Wenn sie das nicht tun, verstreicht die Frist ungenutzt und das gilt als Zustimmung. 

Du kannst diese Zeitspanne plus jene für den Postweg einsparen, indem Du die Anrainer vorab kontaktierst und aufsuchst, ihnen den Einreichplan zeigst und sie bittest mit ihrer Unterschrift auf dem Plan zu bestätigen, dass sie keine Einwände haben. Frag auf dem Bauamt nach, ob es hierfür ev. formale Vorgaben gibt.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
18.3.2026 9:15  (#5)

zitat..
MissT schrieb:

Da ist nichts mit "Ortskaisertum", sondern alles ganz normal und nachvollziehbar. Wie Dir die Gemeinde schon mitgeteilt hat, gibt es keine Bauverhandlung vor Ort. Stattdessen werden die unmittelbaren Anrainer über das Bauvorhaben informiert und dass sie 2 Wochen Zeit haben, um ggf. im Gemeindeamt Einblick zu nehmen in die Pläne und ggf. Einwände einzubringen. Wenn sie das nicht tun, verstreicht die Frist ungenutzt und das gilt als Zustimmung. 

Du kannst diese Zeitspanne plus jene für den Postweg einsparen, indem Du die Anrainer vorab kontaktierst und aufsuchst, ihnen den Einreichplan zeigst und sie bittest mit ihrer Unterschrift auf dem Plan zu bestätigen, dass sie keine Einwände haben. Frag auf dem Bauamt nach, ob es hierfür ev. formale Vorgaben gibt.

Hast du den Post nicht gelesen? Er schreibt doch, dass eben ein Lokalaugenschein mit allen Stakeholdern gemacht werden soll, ergo Bauverhandlung...


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2026 11:10  (#6)

zitat..
MissT schrieb: indem Du die Anrainer vorab kontaktierst und aufsuchst, ihnen den Einreichplan zeigst und sie bittest mit ihrer Unterschrift auf dem Plan zu bestätigen, dass sie keine Einwände haben. Frag auf dem Bauamt nach, ob es hierfür

Nein! Nicht in NÖ!


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  •  Krautla
18.3.2026 12:03  (#7)
Gem. § 21 NÖ BO findet zwar keine mündliche Verhandlung nach §§ 40 bis 44 AVG mehr statt aber gem. § 54 AVG kann tzd. ein "Augenschein" mit den beteiligten SV´s vorgenommen werden.

1
  •  Matej92
18.3.2026 14:56  (#8)
Vielen Dank mal für euren Input. Das heißt mir bleibt eigentlich nichts anderes über als noch fast 3 Monate zu warten, wenn alles mit den Nachbarn glatt läuft? Das wirft meinen ganzen Zeitplan durcheinander 🙃


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  •  MissT
  •   Gold-Award
18.3.2026 16:32  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────..
MissT schrieb: indem Du die Anrainer vorab kontaktierst und aufsuchst, ihnen den Einreichplan zeigst und sie bittest mit ihrer Unterschrift auf dem Plan zu bestätigen, dass sie keine Einwände haben. Frag auf dem Bauamt nach, ob es hierfür
───────────────

Nein! Nicht in NÖ!

Bei mir war das 2017 so.


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2026 16:47  (#10)
Vom Gesetz her gilt eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten. Beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, bei dem ein vollständiges Projekt vorliegt.

zitat..
Matej92 schrieb: Heute war es endlich soweit, dass wir die Pläne wieder eingereicht haben.

Naja, dann KÖNNTE es ja sein, dass die Frist erst heute zu laufen anfängt. Würde sich also mit den 3 Monaten ausgehen. 

ABER: Hat euch die Gemeinde jedesmal einen korrekten Verbesserungsauftrag gem. § 13 Abs. 3 AVG geschickt? Das wäre z.B. eine wesentliche Voraussetzung, dass die Entscheidungsfrist erst jetzt zu laufen beginnt.

Das, was man da jetzt vorhat, ist keine "Bauverhandlung" im rechtlichen Sinn, sondern ein Ortsaugenschein/Lokalaugenschein. Dazu hat die Gemeinde jederzeit das Recht und insbesondere ein Sachverständiger zwecks Aufnahme seines Befundes. Nachbarn haben dabei allerdings nichts verloren. Und wenn sie dabei sein sollten, dann haben sie keinerlei Rechte, beim Ortsaugenschein irgendwas mitzureden. Die Nachbarn müssen lt. Gesetz sowieso extra schriftlich vom Bauvorhaben verständigt werden, dürfen IM GEMEINDEAMT in die Pläne UND Gutchten Einsicht nehmen und dann binnen 14 Tagen allenfalls eine schriftliche Stellungnahme abgeben.   

Unterm Strich:
Da läuft bei der Gemeinde sicher nicht alles gesetzlich korrekt ab. Und ja: irgendwie könnte man das bekämpfen und irgendwann auch die rechtliche Bestätigung darüber erhalten. Aber: zeitlich gewinnst du dadurch gar nichts, im Gegenteil.
Und ja: das ist ORTSKAISERTUM in Reinkultur, dem man oft machtlos ausgeliefert ist!! 




1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2026 16:55  (#11)

zitat..
MissT schrieb: Bei mir war das 2017 so.

Das war der ehemalige § 22: "Entfall der Bauverhandlung". Den gibt es seit Juli 2017 nicht mehr!!


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  •  Matej92
18.3.2026 17:48  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb:

Vom Gesetz her gilt eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten. Beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, bei dem ein vollständiges Projekt vorliegt.

──────..
Matej92 schrieb: Heute war es endlich soweit, dass wir die Pläne wieder eingereicht haben.
───────────────

Naja, dann KÖNNTE es ja sein, dass die Frist erst heute zu laufen anfängt. Würde sich also mit den 3 Monaten ausgehen. 

ABER: Hat euch die Gemeinde jedesmal einen korrekten Verbesserungsauftrag gem. § 13 Abs. 3 AVG geschickt? Das wäre z.B. eine wesentliche Voraussetzung, dass die Entscheidungsfrist erst jetzt zu laufen beginnt.

Das, was man da jetzt vorhat, ist keine "Bauverhandlung" im rechtlichen Sinn, sondern ein Ortsaugenschein/Lokalaugenschein. Dazu hat die Gemeinde jederzeit das Recht und insbesondere ein Sachverständiger zwecks Aufnahme seines Befundes. Nachbarn haben dabei allerdings nichts verloren. Und wenn sie dabei sein sollten, dann haben sie keinerlei Rechte, beim Ortsaugenschein irgendwas mitzureden. Die Nachbarn müssen lt. Gesetz sowieso extra schriftlich vom Bauvorhaben verständigt werden, dürfen IM GEMEINDEAMT in die Pläne UND Gutchten Einsicht nehmen und dann binnen 14 Tagen allenfalls eine schriftliche Stellungnahme abgeben.   

Unterm Strich:
Da läuft bei der Gemeinde sicher nicht alles gesetzlich korrekt ab. Und ja: irgendwie könnte man das bekämpfen und irgendwann auch die rechtliche Bestätigung darüber erhalten. Aber: zeitlich gewinnst du dadurch gar nichts, im Gegenteil.
Und ja: das ist ORTSKAISERTUM in Reinkultur, dem man oft machtlos ausgeliefert ist!!

Ich habe im Jänner herum ein Verbesserungsauftrag per eingeschriebenen Brief erhalten. Danach wurde Ihne der Plan per Email zugesendet um eine Bestätigung zu erhalten und nicht ständig Pläne in der Gegend herumzuschicken. Leider hat das ganze etwa nochmal 1 Monat gedauert da die Gemeinde sehr träge war. Ich nehme auch an das die Frist erst jetzt beginnt.. ich war mir eigentlich ziemlich sicher , laut NÖ BO das dies in kürze zur Genehmigung führt. Jetzt darf ich danach noch die Frist abwarten nach dem Lokalaugenschein und hoffen das alles glatt läuft. Laut denen ist frühstens Ende Juni mit der Genehmigung zu rechnen.. Eigentlich haben die jetzt 3 Monate für nichts verstrichen..


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
18.3.2026 18:15  (#13)

zitat..
Matej92 schrieb:

──────..
Karl10 schrieb:

Vom Gesetz her gilt eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten. Beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, bei dem ein vollständiges Projekt vorliegt.

──────..
Matej92 schrieb: Heute war es endlich soweit, dass wir die Pläne wieder eingereicht haben.
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Naja, dann KÖNNTE es ja sein, dass die Frist erst heute zu laufen anfängt. Würde sich also mit den 3 Monaten ausgehen. 

ABER: Hat euch die Gemeinde jedesmal einen korrekten Verbesserungsauftrag gem. § 13 Abs. 3 AVG geschickt? Das wäre z.B. eine wesentliche Voraussetzung, dass die Entscheidungsfrist erst jetzt zu laufen beginnt.

Das, was man da jetzt vorhat, ist keine "Bauverhandlung" im rechtlichen Sinn, sondern ein Ortsaugenschein/Lokalaugenschein. Dazu hat die Gemeinde jederzeit das Recht und insbesondere ein Sachverständiger zwecks Aufnahme seines Befundes. Nachbarn haben dabei allerdings nichts verloren. Und wenn sie dabei sein sollten, dann haben sie keinerlei Rechte, beim Ortsaugenschein irgendwas mitzureden. Die Nachbarn müssen lt. Gesetz sowieso extra schriftlich vom Bauvorhaben verständigt werden, dürfen IM GEMEINDEAMT in die Pläne UND Gutchten Einsicht nehmen und dann binnen 14 Tagen allenfalls eine schriftliche Stellungnahme abgeben.   

Unterm Strich:
Da läuft bei der Gemeinde sicher nicht alles gesetzlich korrekt ab. Und ja: irgendwie könnte man das bekämpfen und irgendwann auch die rechtliche Bestätigung darüber erhalten. Aber: zeitlich gewinnst du dadurch gar nichts, im Gegenteil.
Und ja: das ist ORTSKAISERTUM in Reinkultur, dem man oft machtlos ausgeliefert ist!!
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Ich habe im Jänner herum ein Verbesserungsauftrag per eingeschriebenen Brief erhalten. Danach wurde Ihne der Plan per Email zugesendet um eine Bestätigung zu erhalten und nicht ständig Pläne in der Gegend herumzuschicken. Leider hat das ganze etwa nochmal 1 Monat gedauert da die Gemeinde sehr träge war. Ich nehme auch an das die Frist erst jetzt beginnt.. ich war mir eigentlich ziemlich sicher , laut NÖ BO das dies in kürze zur Genehmigung führt. Jetzt darf ich danach noch die Frist abwarten nach dem Lokalaugenschein und hoffen das alles glatt läuft. Laut denen ist frühstens Ende Juni mit der Genehmigung zu rechnen.. Eigentlich haben die jetzt 3 Monate für nichts verstrichen..

Ist im Grunde dein Fehler, der Fristenlauf beginnt, wenn die Pläne in 3facher Ausfertigung in gedruckter Form und unterschrieben bei ihnen eingelangt sind

Ich hab die Pläne 8 Monate vor Baustart mal zur Gemeinde geschickt und der SV hat seine paar Punkte bemängelt, zwischenzeitlich hab ich 6 Monate auf die Genehmigung der BH warten müssen, Gemeinde und ich waren bis dahin komplett fertig

Schrieb von BH an Gemeinde geschickt, die haben alle Anrainer verständigt und 3 Wochen später konnte ich bauen (Kirche hat den Brief erst nach einer Woche von der Post geholt, daher eine Woche länger...)

Ich wusste, dass meine Gemeinde entspannt ist und hab schon 8 Monate Vorlauf angesetzt, wenn deine kompliziert ist sollte man eher ein Jahr ansetzen...


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  •  Matej92
18.3.2026 18:55  (#14)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
Matej92 schrieb:

──────..
Karl10 schrieb:

Vom Gesetz her gilt eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten. Beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, bei dem ein vollständiges Projekt vorliegt.

──────..
Matej92 schrieb: Heute war es endlich soweit, dass wir die Pläne wieder eingereicht haben.
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Naja, dann KÖNNTE es ja sein, dass die Frist erst heute zu laufen anfängt. Würde sich also mit den 3 Monaten ausgehen. 

ABER: Hat euch die Gemeinde jedesmal einen korrekten Verbesserungsauftrag gem. § 13 Abs. 3 AVG geschickt? Das wäre z.B. eine wesentliche Voraussetzung, dass die Entscheidungsfrist erst jetzt zu laufen beginnt.

Das, was man da jetzt vorhat, ist keine "Bauverhandlung" im rechtlichen Sinn, sondern ein Ortsaugenschein/Lokalaugenschein. Dazu hat die Gemeinde jederzeit das Recht und insbesondere ein Sachverständiger zwecks Aufnahme seines Befundes. Nachbarn haben dabei allerdings nichts verloren. Und wenn sie dabei sein sollten, dann haben sie keinerlei Rechte, beim Ortsaugenschein irgendwas mitzureden. Die Nachbarn müssen lt. Gesetz sowieso extra schriftlich vom Bauvorhaben verständigt werden, dürfen IM GEMEINDEAMT in die Pläne UND Gutchten Einsicht nehmen und dann binnen 14 Tagen allenfalls eine schriftliche Stellungnahme abgeben.   

Unterm Strich:
Da läuft bei der Gemeinde sicher nicht alles gesetzlich korrekt ab. Und ja: irgendwie könnte man das bekämpfen und irgendwann auch die rechtliche Bestätigung darüber erhalten. Aber: zeitlich gewinnst du dadurch gar nichts, im Gegenteil.
Und ja: das ist ORTSKAISERTUM in Reinkultur, dem man oft machtlos ausgeliefert ist!!
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Ich habe im Jänner herum ein Verbesserungsauftrag per eingeschriebenen Brief erhalten. Danach wurde Ihne der Plan per Email zugesendet um eine Bestätigung zu erhalten und nicht ständig Pläne in der Gegend herumzuschicken. Leider hat das ganze etwa nochmal 1 Monat gedauert da die Gemeinde sehr träge war. Ich nehme auch an das die Frist erst jetzt beginnt.. ich war mir eigentlich ziemlich sicher , laut NÖ BO das dies in kürze zur Genehmigung führt. Jetzt darf ich danach noch die Frist abwarten nach dem Lokalaugenschein und hoffen das alles glatt läuft. Laut denen ist frühstens Ende Juni mit der Genehmigung zu rechnen.. Eigentlich haben die jetzt 3 Monate für nichts verstrichen..
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Ist im Grunde dein Fehler, der Fristenlauf beginnt, wenn die Pläne in 3facher Ausfertigung in gedruckter Form und unterschrieben bei ihnen eingelangt sind

Ich hab die Pläne 8 Monate vor Baustart mal zur Gemeinde geschickt und der SV hat seine paar Punkte bemängelt, zwischenzeitlich hab ich 6 Monate auf die Genehmigung der BH warten müssen, Gemeinde und ich waren bis dahin komplett fertig

Schrieb von BH an Gemeinde geschickt, die haben alle Anrainer verständigt und 3 Wochen später konnte ich bauen (Kirche hat den Brief erst nach einer Woche von der Post geholt, daher eine Woche länger...)

Ich wusste, dass meine Gemeinde entspannt ist und hab schon 8 Monate Vorlauf angesetzt, wenn deine kompliziert ist sollte man eher ein Jahr ansetzen...

Die Unterlagen waren ja vollständig eingelangt im Dezember, auch die Pläne in 3 facher Ausfertigung und unterschrieben. Nur hatten Sie dann eben etwas bemängelt, was meiner Meinung totaler Schwachsinn ist wie z.B.: das einzeichnen der Wärmepumpen Außengeräts im Plan .. 

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