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Baugenehmigung verweigert bitte hilfe

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  •  guzo007
3.6. - 5.6.2009
6 Antworten 6
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Hallo alle zusammen! Bitte um Hilfe
Ich Habe vor kurzem mein Haus von einem Arhitekten zeichnen lassen! Dabei haben wir auf den Bebaunsplan geachtet und eine sache absichtlich Ignoriert, nämlich das der erste Stock eine Massade von 1,5 m haben soll. Ich habe mir ein Plan machen lassen mit voll ausgebautem erstem Stock.
Der Grund war folgender: Ein Haus(ca. 2 Jahre alt) ca. 40m von uns besitzt auch einen Vollausgebauten ersten Stock.
Doch jetzt weigert sich die Gemeinde (Bürgermeister) diesen Plan zu genehmigen und verweist auf den Bebaungsplan von 1998. Dieser Bürgermeister hatt auch das Haus mit dem Ausgebauten ersten Stock genehmigt da er schon 6 Jahre im Amt ist.

Welche Schritte kann ich machen um dieses durchzusetzen da ich nicht auf eine Einigung glaube.

Bitte um Hilfe danke

  •  creator
4.6.2009  (#1)
nachdem jetzt der super-gau perfekt ist... bleiben dir 3 möglichkeiten - und alle 3 wären wohl leicht vermeidbar gewesen:

du schaust mal in der bauordnung des bundeslandes nach, welche rechtsmittel und ausnahmegründe es gibt, die dein vorhaben rechtfertigen - und legst rechtsmittel ein. dazu gehört auch die beachtung der rechtmäßigkeit des bebauungsplans und des flächenwidmungsplans.

du lässt dir von den nachbarn deinen plan unterfertigen und hoffst, dass das beim bm zieht. damit sind dann zumindest lichteinfall und bebauungsgrenzen/abstände nicht mehr strittig.

du erkundigst dich, welche varianten denn sinnvoll möglich wären.

dass die methode des schweigenden ignorierens nix bringt, ist ja jetzt wohl klar. wie vera...t muss sich dein baureferent/bürgermeister fühlen, wenn ein herr architekt ohne jedes gespräch vorab einen plan quer gegen den bebauungsplan vorlegt?

es ist immer sinnvoll - am besten vor dem grundstückskauf - die realen chancen eines projekts mit dem baureferenten zu besprechen.

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  •  AndiBru
4.6.2009  (#2)
Hallo - Mein Nachbar hat noch eine viel "krassere" Glanzleistung vollbracht und zwar:

o) Er durfte das alte Haus nicht abreißen (erhaltungswürdiges Gebäude im Grünland)

o) Er durfte kein Flachdach machen
o) Er müsste von der Straße 5m Abstand halten - haltet 2m ein
o) Er durfte nicht so groß Bauen.

Was tat er:

Er riss das alte Haus ab, stellte den Rohbau hin (quadratisch mit Flachdach) dann stand die sache 5 Monate und jetzt baut er fertig ...

Ich weiß leider nicht wie er es geschafft hat und wie es in Zukunft weiter geht weil es sehen die anderen (und auch ich - gut ich habe schon gebaut) nicht ein warum Sie Auflagen erfüllen sollen, und er brauchte diese nicht zu erfüllen ...

Nebenbei hat er sicher zu viel Geld, ich habe ihn noch nie auf der Baustelle gesehen.
Was auch "interesant am Rand ist": er macht sich eine Deckenheizung und/oder Kühlung, also die ganze Decke ist mit so Panelen verkleidet :)

Also wenn du das Haus bauen willst, denke ich gibt es da sicher einen Weg - wobei er hat denk ich den Unterschied zu dir gemacht: er baute glaub ich zuerst und fragt dann.

LG!

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  •  pointi001
4.6.2009  (#3)
Bauen vor Genehmigung - Kenn das wieder anders, bei mir hat ein Nachbar eine Grundstücksanschüttung über die komplette Fläche gemacht, dies war nicht genehmigt und bekam einen Baustopp aufgebrummt, das zog sich dann über ein Jahr durch die Behörden und nun musste er den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Gegen Bebauungsplan angehen glaub ich ist ziemlich schwer, denn dieser schreibt ja zusätzlich zu den Auflagen der landesspezifischen Bauordnungen noch zusätzliche Auflagen vor, wie so Sachen wie oben angeführt.
Muss zugeben, verstehe nicht ganz, wie der Architekt das machen konnte, sogar ich als Laie hab vor dem Kauf meines Grundstückes nach Bebauungs- und Teilungsplan gefragt, da ich ja vorhatte ein Pultdach zu machen und dies war in meiner Gegend noch unbekannt.
LG Gerhard

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  •  creator
4.6.2009  (#4)
klar kennt jeder die geschichten von den general-amnestien für schwarzbauten (nicht nur im wienerwald und tirol) und natürlich gibt's überall "schlupflöcher" wo halt bestimmte ausnahmetatbestände normiert werden, wenn die rückversetzung in den vorigen stand "wirtschaftlich unzumutbar" ist. was das genau ist =>"auslegungssache". und dann gibt es noch die intervntionitis... wenn man über diese "social skills" nicht in ausreichendem maße verfügt, ist es etwas riskant, das vorgeschriebene verfahren absichtlich zu negieren...

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  •  guzo007
4.6.2009  (#5)
hallo - hallo nochmal

Ich habe den Plan auch nicht eingereicht sondern nur dem Bürgemeister und dem Bausachverständigem geschickt zum Prüfen wo dann halt die Antwort vom Bürgemeister kam das er denn nicht genehmigen wird wegen dem vollausgebautem 1 Stock weil dieses nicht zur Landschafsbild passt.
Der Bausachverständige meinte das nur der Bürgemeister das entscheiden kann und nur der erste Stock nicht dem Bebaungsplan entspricht.

Habe am Dienstag ein Termin mit dem Bürgemeister und hoaffe das ein mittlerer Weg gefunden wird.

Danke


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  •  cc9966
5.6.2009  (#6)
besorg...dir das parteibüchl der bürgermeisterpartei, und geh mit dem chef des dorfgrößten steuerzahelnden unternehmens golfspielen. eine ehrlichere anleitung dafür, wie man in österreich am besten bebauungspläne umgehen kann, kann ich dir nicht geben.

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