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Bauführerbestätigung OÖ [OÖ]

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
14.7. - 15.7.2020
4 Antworten | 4 Autoren 4
4
Wir haben nach dem Einzug bei der Gemeinde selbst die Baufertigstellungsanzeige gemacht und uns auch angemeldet. Nach einer Bauführerbestätigung wurde dort nicht gefragt /nicht verlangt. 
Ist es notwendig (für die Zukunft, wenn was wäre)? oder ist es überflüssig, weil im Fall der Fälle sowieso die ausführende Firma die Verantwortung tragen wird? 

Hat wer von euch in OÖ so eine Bestätigung von der Baufirma  bekommen bzw. von der Fa. angefordert (wo drin steht, dass der Kanal z.B. fachgerecht angeschlossen wurde)?

Danke & LG

  •  Jacky1905
  •   Bronze-Award
14.7.2020  (#1)
Wir haben das Dichtheitsattest vom Bauführer zwingend benötigt, um die Fertigstellungsanzeige auf der Gemeinde machen zu können. Erst danach konnten wir uns ummelden.
OÖ, Bez. LL

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
14.7.2020  (#2)
Du verwechselst glaube ich Bauführerschaft und Fertigstellungsanzeige. Die Bauführerschaft musst du ja vor Baubeginn von deinem Baumeister übernehmen lassen. Für die Fertigstellungsanzeige brauchst du (zumindest in unserer Gemeinde) Kanalattest und Bestätigung der Heizanlage vom Installateur.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.7.2020  (#3)

zitat..
zhh2016 schrieb: Wir haben nach dem Einzug bei der Gemeinde selbst die Baufertigstellungsanzeige gemacht

Dazu bist ja auch DU gesetzlich verpflichtet - und sonst niemand!

zitat..
zhh2016 schrieb: Nach einer Bauführerbestätigung wurde dort nicht gefragt /nicht verlangt.

Ganz einfach deshalb, weil eine Bauführerbestätigung bei Wohngebäuden mit max. 3 Wohnungen gesetzlich nicht vorgesehen/vorgeschrieben ist.

zitat..
zhh2016 schrieb: Ist es notwendig (für die Zukunft, wenn was wäre)? oder ist es überflüssig, weil im Fall der Fälle sowieso die ausführende Firma die Verantwortung tragen wird?

Es ist nicht notwendig, weil gesetzlich nicht vorgesehen - sagte ich schon oben.
Bezüglich der "Verantwortung" musst du aber folgendes wissen: In der OÖ Bauordnung (siehe § 42) steht, dass der BAUHERR mit der Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde gegenüber die Verantwortung für die bewilligungsmäßige und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen übernimmt.


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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
15.7.2020  (#4)
Danke für eure Rückmeldungen...
Vielen Dak Karl für deine Punkt für Punkt Erklärung...

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
dass der BAUHERR mit der Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde gegenüber die Verantwortung für die bewilligungsmäßige und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen übernimmt.

d.h. Falls in Zukunft sich eine falsche Ausführung herausstellt bringt mir eine Bestätigung der Baufirma auch nichts.


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