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·gelöst· Baufirma AGBs prüfen lassen? [K]

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  •  Gemeinderat
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19.6. - 20.6.2021
13 Antworten | 5 Autoren 13
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Hallo. 
Nachdem wir vorab den Bauvertrag (der nur eine Seite ist...?) angefordert haben, bekamen wir dazu noch die zweiseitigen AGBs des GU. 

Macht es Sinn, diese von einem Anwalt prüfen zu lassen? 
 

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.6.2021  (#1)
Da sollte ein umfangreiches LV enthalten sein. Sonst hast du keinerlei Handhabe wenn was nicht euren Vorstellungen entspricht.  Auf was willst dich dann beziehen?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
19.6.2021  (#2)
Die Leistungsbeschreibung gibt es extra, die ist immer gleich bzw. steht alles im Angebot - bis hin zur Steckdosenzahl. So sieht es aus: 


2021/20210619217839.jpg



2021/20210619309384.jpg


2021/20210619422877.jpg
 


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  •  BAULEItEr
20.6.2021  (#3)
Bei so einer renommierten Firma würde ich mich drübertrauen, aber dass mit der Bankgarantie ist schon ein bischen ein Risiko.
So wie ich dass verstehe, musst du der Firma über die gesamte Summe eine Bankgarantie geben, welche sie jederzeit ziehen kann.🙄

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
20.6.2021  (#4)
Ohne Bankgarantie wirst heutzutage bei FTH FTH [Fertigteilhaus] Firmen halt vermutlich nichts mehr bekommen. Wir konnten zumindest eine kostengünstigere UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] reinverhandeln. Unsere Bank kontaktiert uns bei jeder Zahlungsanweisung der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma, um sicherzugehen dass eh alles passt. Müssten die eigentlich bauch nicht machen.

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  •  BAULEItEr
20.6.2021  (#5)

zitat..
tomsl schrieb: Wir konnten zumindest eine kostengünstigere UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung] reinverhandeln.

Was ist UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung].

Was zahlt man als privater eigentlich für eine Bankgarantie?

Wenn Malli die Bankgarantie sowie ziehen kann wie sie will, dann würde ich hier nochmals nachverhandeln und eventuell eine höhere Anzahlung machen damit man nur für eine Teil die Bankgarantie zahlen muss.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#6)
Bankgarantie hat mir jede Bank abgeraten genau aus den von euch genannten Gründen.

Sie selbst sagten mir: Zahlung nach Baufortschritt (dafür gibts wohl diesen Zahlungsschlüssel).

Habe nämlich schon gesagt, dass da mit ziehen nix sein wird. 

UZA ist eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung. 
Verstehe die ja auch aber sorry, dann lieber nach Gewerk abrechnen und Ende. 
Werde denen sicher nicht das gesamte Geld zur Verfügung stellen - da lass ich den Vertrag garantiert sausen. 
Weil Haftrücklass gibts auch keinen. Und alles nur zu deren Vorteil spielt es sich fix nicht. 


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  •  Bianci
20.6.2021  (#7)
Mit meinem GU ist grundsätzlich Zahlung nach Baufortschritt vereinbart. Einzig für die Fassade gibts eine UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung], weil nur belagsfertig (und ohne Installateur) bestellt wurde und die Fassade erst gemacht wird, wenn die Innenarbeiten fertig sind. Und zur Sicherheit für den GU, dass dann auch wirklich noch Geld für die Fassade übrig ist, gibts diese UZA UZA [unwiderrufliche Zahlungsanweisung].
Find ich fair.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
20.6.2021  (#8)
Bei unserer FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma ist standardmäßig Zahlen nach Baufortschritt im Vertrag. Das heißt dort wird vereinbart, nach welchen Arbeiten welcher Betrag angefordert wird. Ich gehe mit unserem Projekleiter durch die Baustelle und wir schauen uns die Arbeiten an. Danach unterscheibe ich das alles passt und der nächste Teilbetrag von der Bank angefordert werden kann. Die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma geht hier in Vorleistung, ich zahle für den bisherigen Baufortschritt, nicht schon für den nächsten.

Ich würde doch hoffen dass das bei allen Anbietern so gehandhabt wird.

Zusätzlich ruft mich die Bank an, sobald die FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma den Teilbetrag angefordert hat, und fragt nach, ob sie die Zahlung durchführen sollen. Das müssten sie aber eigentlich gar nicht.

Ich bin mit dieser Vorgangsweise sehr glücklich muss ich sagen.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
20.6.2021  (#9)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Sie selbst sagten mir: Zahlung nach Baufortschritt (dafür gibts wohl diesen Zahlungsschlüssel).

Das passt doch eh! Du wirst genau so einen Plan bekommen, wo eben festgelegt wird, wann was abgerufen wird. Wir haben noch reinverhandelt, dass die Zahlung nach mangelfreier Übergabe durchgeführt wird.
Rede mit der Bank und sag ihnen dass sie dich bitte vorher kontaktieren sollen, sobald etwas angefordert wird.

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  •  BAULEItEr
20.6.2021  (#10)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Weil Haftrücklass gibts auch keinen.

Wie kommst drauf?
Wo steht dass es keinen gibt?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#11)
In den AGBs steht das.
Unter Punkt 10, letzte Zeile! 


2021/20210620743468.jpg

An die anderen: exakt, so werde ich es machen (Bank soll vorher informieren und eben Zahlung nach "Übergabe" und Freigabe des Bauabschnitts...). 
 


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  •  BAULEItEr
20.6.2021  (#12)
Das ist schon alles ein bischen schwammig formuliert.
In Punkt 10 steht:
Ein Haftrücklas außer der in Punkt 8 genannte wird nicht vereinbart.

In Punkt 8 steht 
Für die Garantie und Gewährleistungen finden die Allgemeinen Vertragsbedinungen für Bauleistungen (also die ÖNORM B2110) Anwendung.

Laut ÖNORM B2110 sind 2%HR einzubehalten.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.6.2021  (#13)
Ja, und deshalb macht mir auch das Thema Bankgarantie Sorge. Wie ist das gemeint, abstrakte Bankgarantie oder einfach über alles? Ich muss da morgen noch mal nachhaken. Habe kein ungutes Gefühl - im Gegenteil sind eh bemüht und nett - wir wollen ja mit ihnen. Aber einen "Fail" können wir uns genau 1x leisten und dann wars das... will nur 1x bauen ;) 

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