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Bauen ohne Komission

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  •  Gast Lea
3.8. - 18.8.2010
23 Antworten 23
23
Der Grund auf dem wir ev. bauen hat sehr "alte" Baurichtlinien - nur Satteldach in bestimmter Neigung, wenig Kniestock usw. Es gibt aber auch die Möglichkeit ohne richtige Komission zu bauen, dann unterschreiben alle Nachbarn am Plan, und bestätigen damit, dass sie nichts dagegen haben oder so. Kann mir jemand sagen, ob das auch irgendwelche Nachteile hat?

  •  gdfde
  •   Silber-Award
3.8.2010  (#1)
Du ersparst dir damit die Bauverhandlung.
Der Rest (Baurichtlinien) bleibt davon unberührt.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
4.8.2010  (#2)
@Lea - ob und wie du bauen darfst / musst sagt dir dann der Landesbedienstete der den Plan genehmigt - unabhängig davon ob die Nachbarn unterschreiben oder nicht

Das heißt in Summe hast du 2 Hürden zu bewältigen, wobei die mit den Nachbarn i.d.R. die leichtere ist - mein Haus war unterm Strich absolut einwandfrei geplant, der Herr war aber offenbar der Meinung einfach "irgendwas" finden zu müssen und hat mir dann bei der Dachneigung ! 2° ! zurückgestrichen und wollte mir vorschreiben wie und wo ich meine Toiletten zu montieren hab :)

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
4.8.2010  (#3)
Die "Hürde" mit den Nachbarn ist im Endeffekt keine.
Es ist egal, ob die Nachbarn damit einverstanden sind oder nicht, sie haben nur Einspruchsrecht, wenn gegen die Bauvorschriften verstossen wird...und diese Vorschriften sollte der Kollege von der Baubehörde ohnehin kennen und die wird er dir auch vorschreiben.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
5.8.2010  (#4)
gdfde - aber sie können die ganze sache ganz schön hinauszögern

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  •  lea
5.8.2010  (#5)
?Es geht ja gerade darum die Baurichtlinien zu umgehen. Ich möchte Pultdach oder BUngalow bauen, was ich nach den Vorschriften nicht darf. Und die Möglichkeit mit den Nachbarn soll mir das ermöglichen. Ich hab das schon öfters gehört, aber eben keine konkreten Infos dazu gefunden.

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  •  mikee
  •   Silber-Award
5.8.2010  (#6)
.Deine Nachbarn können die Baurichtlinien nicht ausser Kraft setzen, sie geben mit ihrer Unterschrift nur schon im vorhinein ihr Einverständnis - damit erspart man sich im Normalfall die Bauverhandlung. Mit den Baurichtlinien hat das absolut nix zu tun, die hast du trotzdem einzuhalten.
Mach mal einen Schritt zur Seite, atme tief durch und denk nach: Ist irgendwie schon ne seltsame Vorstellung, die du da hast, oder nicht? Glaubst du nicht, es würde jeder so machen, wenn es so einfach wäre? Wofür sollte es dann noch Baurichtlinien geben, wenn ich mit ein paar Unterschriften alles umgehen kann?

Gruss
mikee

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  •  Karl10
  •   Bronze-Award
5.8.2010  (#7)
.... möchte mikee nur noch bekräftigen: nicht der Nachbar bestimmt, was gebaut werden darf, sondern das Gesetz. Und das wird nicht vom Nachbarn vollzogen, sondern von der Baubehörde. Der Nachbar hat lediglich ein (eingeschränktes) Recht, zu kontrollieren, dass das, was da alles passiert (heißt: genehmigt wird) auch tatsächlich gesetzeskonform ist.
Unbestritten ist, dass dann, wenn sich der Nachbar selbst dieses Rechtes entledigt (durch Unterschrift am Bauplan), vielleicht die eine oder andere "Oberflächlichkeit" der Baubehörde leichter fällt oder halt "passiert". Letztlich kommts jedoch immer auf die Behörde an.

Wird die Baubehörde in deinem Fall die Abweichung von den Bebauungsvorschriften "übersehen"?? Oder legst einen korrekten Bauplan vor und hast dann vor, anders zu bauen?? Dann ist nicht nur die Baubehörde wieder am Zug, sondern es ist auch der Nachbar wieder dabei, da er der vom Plan abweichenden Bauausführung ja nie zugestimmt hat.

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  •  lea
6.8.2010  (#8)
Hm.. - ...das versteh ich nicht. In dieser Gemeinde haben einige mit diesem Verfahren ein Pultdach gebaut, weil man das eben auf normalen Weg nicht darf.

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  •  mikee
  •   Silber-Award
6.8.2010  (#9)
.@lea
Und wer hat dir/euch das gesagt? Kann der Bürgermeister das bestätigen?

Gruss
mikee

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
7.8.2010  (#10)
@lea - Wenn EINER ein Pultdach hat, dann darfst du das auch ... oder er muss im Extremfall sein Pultdach wieder abreissen.
Wir hatten hier einen ähnlichen FAll - der BM hat sich jahrelang gegen Pultdächer gewehrt - bis plötzlich sein Neffe eines bauen wollte - plötzlich gings und schon war der Bebauungsplan entsprechend abgeändert :)

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
8.8.2010  (#11)
@lea und gawan - Wenn einer in der Gemeinde ein Pultdach hat, sagt das noch gar nix aus.
Es gibt für jedes Grundstück Baurichtlinien, die auch durchaus unterschiedlich sein können.
So kann es z.b. in einer Gasse erlaubt sein, ein Pultdach zu bauen, in der nächsten Gasse nicht mehr.

Du wirst den Einreichplan mit Pultdach nicht bewilligt bekommen und ein seriöser Planer wird auch nicht so einen Plan erstellen.

Wenn du doch so baust, wirst du damit rechnen müssen, dass du das Dach wieder wegreissen musst und gemäss den Baurichtlinien neu machen musst...das kann bis zum Abrissbescheid führen.

Ist also nicht empfehlenswert.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
9.8.2010  (#12)
@gdfde - In welcher Gemeinde gibt es einen Bebauungsplan der nach Straßenzügen eingeteilt ist ?

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
9.8.2010  (#13)
@gawan - Ich denke in sehr vielen.
Fahr mal durch irgendwelche Ortschaften am Land, viele Häuser entlang der Hauptstrasse stehen in gekoppelter Bauweise.
Meistens widmen solche Gemeinden irgendwelche Felder später mal in Bauplätze um und dort entstehen dann Neubausiedlingen, um mehr Bewohner zu bekommen (was der Gemeinde ja auch Geld bringt emoji ).
Dort sinds dann meistens mit den Bauvorschriften lockerere und erlauben dann Bauklasse 2 mit Pult/Flachdach, da viele Leute modern bauen wollen.
Ausserdem könnens die NEH/Passivhäuser auch nicht mehr so leicht wegargumentieren, die halt meistens würfelformähnlich sind.

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
10.8.2010  (#14)
@gdfde - naja, aber wenn mein Nachbar eine Straße weiter was bauen darf was mir der Bebauungsplan verbieten will, dann muss ich schon ein ernstes Wörtchen mit dem Bürgermeister reden :)
Willkür ist ja schön und gut, aber irgendwo hört der Spaß dann schon auf

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  •  lea
11.8.2010  (#15)
*nix auskenn* - Also ich glaub, wir reden da irgendwie aneinander vorbei. ICh weiß, dass das in unserer Gegend in mehreren Gemeinden gemacht wird. Details weiß ich nicht, aber es gibt eben keine "richtige" Komission und alle Nachbarn müssen auf den Plan unterschreiben, dass sie einverstanden sind. Dann darf man zB ein Pultdach bauen, auch wenn die Baurichtlinien etwas anderes vorschreiben. Vielleicht ist für dieses Verfahren auch noch etwas anderes nötig, das weiß ich nicht.
Vielleicht ist das nicht in allen Teilen Österreichs gleich.

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  •  mikee
  •   Silber-Award
11.8.2010  (#16)
OKWenn du das eh weisst, was willst du dann von uns wissen? Klar ist mir weiters auch nicht, WOHER du das weisst? Von anderen? Hörensagen? Warum pilgert ihr nicht einfach zum Bürgermeister, der ja die 1. Instanz der Baubehörde ist, teil ihm euer Ansinnen mit und seht, was er euch zu sagen hat? An ihm kommt ihr sowieso nicht vorbei, auch wenn alle Nachbarn unterschreiben...

By the way: Von welcher Gegend Österreichs reden wir hier eigentlich, nur der Vollständigkeit halber?

Gruss
mikee

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  •  lea
12.8.2010  (#17)
wie gesagt...wollte ich mich hier über ev. rechtliche Folgen dieser Vorgehensweise erkundigen. Und JA, ich weiß es vom Hörensagen, eben ohne genauere Infos. Und wieso ich nicht gleich zum Bürgermeister gehe? Es ist eben einfacher vorher im Forum zu schauen, dazu ist es ja wohl auch da.
Und ich wohne in der Süd-Ost-Steiermark in einer kleinen Gemeinde.

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  •  mikee
  •   Silber-Award
12.8.2010  (#18)
OKNatürlich ist das Forum dazu da, um Fragen zu stellen!! Aber es ist nur eine Hilfestellung und ersetzt eben leider nicht die "echte" Welt. Soll heissen, selbst wenn dir hier einige gesagt hätten "Jaja des passt schon, kannst ruhig so bauen wie du willst, solange die Nachbarn unterschreiben ist es OK" - hättest du dann tatsächlich ohne weitere Recherche danach gehandelt? Nur weil es die Antwort war, die du dir gewünscht hast?

Verstehe mich bitte nicht falsch, ich will dich weder angreifen noch sonstwas, sondern dir lediglich die Augen öffnen und dir damit helfen!!! Ich baue in einer kleinen Gemeinde im südlichen Burgenland und habe das Thema "Einreichung" gerade hinter mir. Obwohl unsere Gemeinde sehr kulant ist und es nur wenige Richtlinien gibt, hätte auch ich gerne etwas anders gebaut. Bei uns gilt nämlich eine "Vorgartenbreite" von mind. 5 Metern, und da ich die Garage aus verschiedenen Gründen etwas näher zur Strasse bauen wollte, hätte ich diese Breite um lediglich 80 cm unterschritten, was bei der extrem lockeren Bebauung genauso extrem wurscht gewesen wäre. Obwohl wir den Bürgermeister gut kennen, er ein lässiger Kerl ist, wir gute Argumente hatten etc etc - keine Chance! Natürlich hätten auch bei mir alle Nachbarn unterschrieben, denen ist´s ja wurscht, ob meine Garage 80 cm näher an der Strasse steht oder nicht - völlig blunzn, Baurichtlinie ist Baurichtlinie.

Mir ist schon bewusst, dass du enttäuscht bist, weil du hier nicht die Antworten bekommen hast, die du dir erhofft hast. Aber dies ist nunmal kein Friede-Freude-Eierkuchen-Forum, sondern eines, wo Leute, die Erfahrung mit dem Thema Hausbau haben dieselben weitergeben. Du hast bisher einige Meinungen gehört, die dich allesamt gewarnt haben. Doch diese Warnungen willst du nicht annehmen, sondern beharrst auf deinem auf Hörensagen beruhenden "Wissen". OK, deine Entscheidung.

Du willst die rechtlichen Folgen wissen? Nun, die sind ganz einfach: Die Baubehörde wird dir keine Genehmigung erteilen, wenn deine Pläne nicht den Baurichtlinien entsprechen, so einfach ist das - selbst wenn der halbe Ort unterschreibt. Was passiert, falls du ohne Genehmigung oder abweichend zu den Einreichplänen baust brauche ich dir wohl nicht zu sagen. Es gibt nur einen Weg, um Baurichtlinien zu biegen, wegverhandeln oder ausser Kraft setzen zu können: Die Baubehörde, und damit in deinem Fall der Bürgermeister, muss den Abweichungen zustimmen.

Deshalb kann ich nur zum x-ten Mal schreiben: Geht gemeinsam zum Bürgermeister, überlegt euch vorher gute Argumente und Gründe für euer Anliegen und schaut, was er sagt. Und wenn er zu allem Nein sagt, könnt ihr ihn immer noch fragen, ob ihr mit der Unterschrift der Nachbarn alles aushebeln könnt...

Gruss
mikee

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  •  arnobau
13.8.2010  (#19)
@ lea - 1. das anzeigepflichtige bauvorhaben beeinflusst nicht die bauordnung sondern nur die schnelligkeit des bauverfahrens.

2. auch wenn die nachbarn unterschreiben muß der plan erst von der gemeinde genehmigt werden - was diese nicht machen kann, wenn er nicht der bauordnung und einem ev. vorhanden bebauungsplan entspricht.

3. rechtliche folgen: abbruchbescheid

4. wennst fragen zur steirischen raumordnung, bauordnung und bewilligungsverfahren hast kannst mich gerne unter 0664/9188998 anrufen, ich glaube das geht einfacher telefonisch zu erklären. lg

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  •  sensai
13.8.2010  (#20)
@lea - keine ahnung, ob dir das etwas weiterhilft.
ich habe seit 25 jahren einen baugrund im südsteirischem raum. Dort stehen rund 25 Häuser mit einem Baustil aus dieser Zeit,
also Drei- oder Viergiebelhäuser.
Vor drei jahren bin ich mit einem bild von einem modernen flachdachhaus ins gemeindeamt und ich habe dort angefragt, ob
so ein haus auf diesem grund erlaubt ist:
Die Antwort war ein klares NEIN

vor rund 1,5 Jahren dann gemeinsam mit einem anerkannten
Architekten in diesem Raum mein Haus zu planen angefangen.
Wir hatten dann zwei Vorgespräche in der Gemeinde im
Beisein vom Landesbausachverständigen und dem Bürgermeister
und natürlich meinem Architekten.
Diese Herren haben dann "mit Paragraphen" um sich geworfen
und von Baubiologie und Gesetzen gesprochen. ich habe davon
nichts verstanden.

Kurz gesagt:
Wir starten am kommenden Montag mit einem Pultdachhaus,
(das noch zusätzlich eine Attika hat um optisch doch ein
Flachdachhaus zu haben)
alles ganz legal genehmigt.

Vorschlag:
unterhalte dich mal mit einem Archtitekten (Erstgespräch ist gratis) darüber. Die können dir bei deinem Problem sicher helfen.

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  •  kech
13.8.2010  (#21)
Bebauungsplan - Wenn ein Bebauungsplan eine bestimmte Dachform und Dachneigung vorschreibt, ist das unbedingt einzuhalten. Er ist zwingendes Recht, außer du kannst nachweisen, dass er der geltenden Bauordnung deines Bundeslandes widerspricht. Das wird aber kaum der Fall sein. Riskier also nichts, denn sonst droht tatsächlich ein Abbruchbescheid!
Ausnahme: Dein Bau lässt sich nachträglich genehmigen. Das ist dann der Fall, wenn die Firsthöhe nicht die im Bauplan genehmigte Höhe überschreitet. In jedem Fall musst du aber mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, wenn du vom genehmigten Bauplan abweichst.
Schau dir also den Bebauungsplan ganz genau an!

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