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Bauen ohne Abteilungsbewilligung??

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  •  stressig
25.5. - 14.6.2007
2 Antworten 2
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Hallo,

Ich bin Pächter eines Kleingartens in der Kleingartenanlage Großjedlersdorf in Wien 21. Auf meiner Parzelle soll ein Kleingartenwohnhaus errichtet werden. Nun habe ich erfahren, dass für dieses Grundstück (wie fast alle anderen in der Anlage) keine Abteilungsbewilligung vorhanden und im Grundbuch verbüchert ist.

Demnach ist auf solchen Grundstücken nur eine Baubwilligung gemäß § 71 der Wiener Bauordnung zu erteilen, die bis auf Widerruf gilt, und nach Erteilung der Abteilungsbewilligung, in eine Baubewilligung nach § 70 automatisch übergeht. (zumindest habe ich es so aufgefasst)

Meine Frage: ist diese Art des "Bauens" in Wiener Kleingärten üblich. Bitte um Meinungen und vor allem Ratschläge.

Ich kenne mich mit der Materie nicht im Detail aus, und habe klarerweise Bedenken, denn so kann irgendwann der Gesetzgeber die Baubewilligung zurücknehmen und teoretisch einen Abriß forden. Gibt es irgendeine Möglichkeit eine "unbefristete Baubewilligung" zu erhalten, ohne vorher um eine Abteilungsbewilligung anzusuchen.

Danke sehr

  •  Hausbaufrau
14.6.2007  (#1)
Bewilligungen - Hallo !

Ich nehme an, der Kleingarten ist neu aufgeschlossen ?

Wenn ja, dann ist das durchaus eine übliche Vorgehensweise.
Zuerst wird die Umwidmung vom Gemeinderat beschlossen.
Danach zeichnet ein geometer einen Abteilungsplan.
Dann wird der Abteilungsplan eingereicht, währenddessen werden aber die Parzellen im Normalfall schon vergeben und es kann eben eingereicht werden.

Bei uns war es so, dass während der Einreichung der Abteilungsplan bewilligt worden ist, und wir haben dadurch automatisch gleich eine §70 Baubewilligung erhalten.

Im übrigen können nur alle oder keiner die Abteilungsbewilligung haben. Die wird für alle eingereicht.

Bei bestehenden Gärten die umgewidmet wurden, weiß ich leider nicht so Bescheid.

Wenn ihr eine Parzelle vom Kleingartenverein habt, dann kannst Du beruhigt sein, es dauert zwar alles ein bisschen aber es wird ordnungsgemäß erledigt.

Solltest Du die Parzelle von einem anderen Verwalter oder Eigentümer haben, würde ich mich beim Bauamt erkundigen, ob der ursprüngliche Eigentümer die Abteilungsbewilligung schon eingereicht hat, und wenn nicht dem auf die "Zehen" steigen.

Viel Glück beim Bauen und viel Spass mit Eurem Kleingarten

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  •  Hausbaufrau
14.6.2007  (#2)
ohne Abteilungsbewilligung - geht meines Wissens nach und nach der Auskunft der für uns zuständigen Dame bei der Baupolizei keine $70 Bewilligung

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