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Bauen im Grünland

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  •  fraunz
20.3. - 24.3.2017
10 Antworten | 3 Autoren 10
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Hallo liebe Experten,

vielleicht könnt Ihr mir bei einem (etwaigen) Bauvorhaben helfen:

Es geht um einen alten Bauernhof der im Grünland (Widmung dürfte Land und Forstwirtschaft sein) steht. Ich war heute mal auf der Gemeinde und hab mich erkundigt ob hier ein Um-/Neubau möglich wäre.

Geplant wäre einen Teil des Gebäudes wegzureißen und anschließend hier ein neues Haus hinzustellen. Laut Gemeinde wäre hier folgendes notwendig:

-) Landwirtschaft müsste auf mich umgeschrieben werden (läuft zurzeit auf meine Eltern)
-) Anschließend müsste ein Einreichplan erstellt werden und dieser auf die Gemeinde geschickt werden (also Einreichplan bezahlen und hoffen das alles gut geht...)
-) der nächste Schritt wäre ein Gutachten vom Grünland ob der Umbau im landwirtschaftlichen Sinne notwendig ist (muss natürlich auch bezahlt werden)
-) Sollte dieses Gutachten positiv sein kann mit dem Abriss und dem Neubau begonnen werden

Vielleicht noch am Rande: Zurzeit gibt es an der Liegenschaft weder einen Kanal noch einen Wasseranschluss, dieser wird jedoch innerhalb der nächsten 1-2 Jahre kommen. Aufschließungsgebühr wäre hier noch zu bezahlen.

Die Frage ist eigentlich ob sich hier der Aufwand dafürsteht und ob hier (eurer Meinung nach) mit einem positiven Gutachten gerechnet werden kann?
Man muss dazusagen dass die Baugründe bei uns so gut wie nichts kosten, der m² kommt auf ca. 10 Euro. Ich tendiere mittlerweile schon eher dazu das Vorhaben auf Eis zu legen und mir einen anderen Baugrund zu suchen, vermutlich wird dies weniger aufwendig und auch günstiger sein.
Was meint Ihr?

Danke!
LG

  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#1)
Bundesland??

Und eines vorweg:

zitat..
fraunz schrieb: Aufschließungsgebühr wäre hier noch zu bezahlen.

Im Grünland gibts keine Aufschließungsgebühr! Oder hast die "Anschlussgebühr" gemeint? Das sind zwei verschiedene Dinge!

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  •  fraunz
21.3.2017  (#2)
ehrlich gesgt wusste ich gar nicht dass es hier einen Unterschied gibt.
Das heißt dass im Grundland keine Aufschließungsgebühr zu bezahlen ist, auch wenn hier ein Bauernhof vorhanden ist?
Sind die Anschlussgebühren idR geringer?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2017  (#3)

zitat..
fraunz schrieb: Sind die Anschlussgebühren idR geringer?

Die Berechnung von Anschlussgebühren hat nichts mit der Widmung zu tun. Das heißt: kein Unterschied, ob Grünland oder Bauland.

Du bist noch immer das Bundesland schuldig (ich sprech hier überwiegend von NÖ!!)

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  •  fraunz
21.3.2017  (#4)
Sorry, Bundesland hab ich ganz vergessen.
Ja, es geht um NÖ.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.3.2017  (#5)

zitat..
fraunz schrieb: -) Landwirtschaft müsste auf mich umgeschrieben werden (läuft zurzeit auf meine Eltern)


1. Ist das jetzt schon möglich (d.h. Eltern können schon in Pension gehen)?
2. Die LAndwirtschaft - also du meinst die Grundstücke, nicht? - nur "umschreiben" ist zu wenig (wenn ich den Begriff wörtlich nehme); du musst auch aktiv Bewirtschafter des Betriebes werden.
3. Was wird aus den Eltern? Wo würden die künftig wohnen?

Wie groß ist eigentlich die Landwirtschaft?

zitat..
fraunz schrieb: Ich tendiere mittlerweile schon eher dazu das Vorhaben auf Eis zu legen und mir einen anderen Baugrund zu suchen,

Das klingt für mich so, dass du eigentlich auf die Bewirtschaftung des Betriebes nicht so sehr aus bist, oder?

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  •  fraunz
23.3.2017  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: 1. Ist das jetzt schon möglich (d.h. Eltern können schon in Pension gehen)?


Ja, mein Vater ist bereits in Pension, die Wirtschaft wurde zwischenzeitlich bereits auf meine Mutter überschrieben.
Es handelte sich hier immer nur um eine Nebenerwerbstätigkeit welche immer noch von meinem Vater alleine geführt wird.
Auch jetzt wird alles von meinem Vater bewirtschaftet obwohls offiziell auf meine Mutter läuft.

zitat..
Karl10 schrieb: Die LAndwirtschaft - also du meinst die Grundstücke, nicht? - nur "umschreiben" ist zu wenig (wenn ich den Begriff wörtlich nehme); du musst auch aktiv Bewirtschafter des Betriebes werden.


Ja, soviel hab' ich schon verstanden, allerdings spielt's ja im Endeffekt keine Rolle wer die Felder die nächsten Jahre dann tatsächlich bewirtschaftet - das wird wohl weiterhin mein Vater machen.

zitat..
Was wird aus den Eltern? Wo würden die künftig wohnen?


Meine Eltern wohnen auch jetzt schon in einem anderne Haus auf der anderen Straßenseite - der Bauernhof steht schon seit ein paar Jahren leer (also das "Wohnhaus" davon).

zitat..
Karl10 schrieb: Das klingt für mich so, dass du eigentlich auf die Bewirtschaftung des Betriebes nicht so sehr aus bist, oder?


Der Betrieb wird von mir bestimmt nicht weitergeführt, sollte dies mein Vater in ein paar Jahren nicht mehr machen wird's wohl drauf hinauslaufen den Grund zu verpachten.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2017  (#7)

zitat..
fraunz schrieb: Der Betrieb wird von mir bestimmt nicht weitergeführt, sollte dies mein Vater in ein paar Jahren nicht mehr machen wird's wohl drauf hinauslaufen den Grund zu verpachten.

Damit hast du dir ja selbst schon eine eindeutige Antort gegeben: du kannst ein BAuen im Grünland vergessen - und das wars!



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  •  rocco81
  •   Gold-Award
24.3.2017  (#8)

Halt, so schnell würde ich nicht aufgeben!

1. Eine Liegenschaft im Grünen (Sacherl) mit neuem haus ist viel mehr Wert als ein Siedlungshaus. Sowas wird extrem gesucht und ist schwer zu bekommen.
2. Baugrund, Aufschließung, Stromanschluss, Wasseranschluss (Brunnen wird ja vorhanden sein), Garage (wird auch vorhanden sein) kannnst du dir auch sparen. Rechne mal zusammen, das alleine sind 100k€.
3. Deine Eltern werden ja auch noch eine Weile dort leben.

In OÖ gab es 2015 eine Gesetzesänderung die auch im Grünland einen Abriss und Neubau erlaubt, auch wenn das alte Haus länger nicht bewohnt war. Voraussetzungen: Das Neue darf nicht (wesentlich) größer sein als das Alte. Die Nebengebäude müssen mindestens die Fläche des Hauses haben und erhaltungswürdig sein.
Wenn das alte Haus bewohnt ist, wirst du sanieren immer dürfen und offiziell neu Bauen sollte auch möglich sein.

Schau das du den Zuständigen von der BH vor Ort bekommst, falls der nicht weiterhelfen kann wende dich direkt ans Land!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.3.2017  (#9)

zitat..
rocco81 schrieb: Deine Eltern werden ja auch noch eine Weile dort leben.

Die Eltern wohnen schon seit einiger Zeit nicht mehr in diesem HAus, steht schon einige Zeit leer (hat fraunz oben geschrieben)

Oberösterreich ist da gesetzlich anders als NÖ. In der Widmung "Grünland-Landwirtschaft" geht in NÖ ohne Landwirtschaft rein gar nichts (alles was bewilligungs- oder anzeigepflichtig ist)!

zitat..
rocco81 schrieb: wirst du sanieren immer dürfen

"SANIEREN" ja! Aber wirklich nur "sanieren" - und das ist nur "ausbessern", aber nicht großzügig erneuern. Sobald du in tragende Bausubstanz eingreifst, ist es aus mit dem "Sanieren"

zitat..
rocco81 schrieb: offiziell neu Bauen sollte auch möglich sein.

Wie schon gesagt: in der Widmungsart "Grünland-LAndwirtschaft" ohne aktiv geführten Landwirtschaftsbetrieb in NÖ jedenfalls nicht!!

zitat..
rocco81 schrieb: Schau das du den Zuständigen von der BH vor Ort bekommst,

Die BH hat in NÖ mit diesen Fragen rein gar nichts zu tun, dort bekommst bei uns dazu keinerlei Auskunft (und schon gar nicht vor Ort).
Allenfalls bei einem Gebietsbauamt oder diret in der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht beim Land.

PS: um in NÖ als Nichtlandwirt an diesem Bau was ändern bzw. teilweise erneuern zu können, brauchst eine Umwidmung im Flächenwidmungsplan - und zwar die Widmungsart "GeB" ("Grünland - erhaltenswerter Bau"). Dazu brauchst aber in erster Linie die Gemeinde. Wenn die - aus welchen Gründen - das nicht will, dann wirst dagegen nichts machen können.
Neben anderen Kriterien ist eine Voraussetzung für eine solche Widmung, dass das Gebäude (von seiner BAusubstanz her) auch tatsächlich "erhaltenswert" ist. Da schon länger nicht mehr bewohnt (warum eigentlich nicht mehr?), könnte auch das vielleicht ein Kriterium sein.
Abgesehen davon, dass es hier auf das Wollen der Gemeinde ankommt, spielt bei einer solchen Umwidmung der Ortsplaner der Gemeinde und der zuständige Raumordnungssachverständige des LAndes eine maßgebliche Rolle.
Heißt mit anderen Worten: kann ein sehr müsamer Weg werden....

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
24.3.2017  (#10)

9 Länder...

Da braucht es niemanden wundern warum so viel Ruinen herumstehen wenn keiner was machen darf.
Trotzdem: Hartnäckig bleiben, bei uns hat es auch am Anfang geheißen: Geht nicht! Nach einem Jahr immer wieder telefonisch und schriftlich nachfragen bei den verschiedenen Behörden, kam dann ein Lichtblick und plötzlich die Änderung woraufhin wir unverzüglich eingereicht haben. 3M später Baubeginn.

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