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Bauen auf fremden Grund

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  •  Alex0312
30.3. - 31.3.2016
7 Antworten 7
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Hallo liebes Forum!
Nach jahrelanger, erfolgloser Suche nach einem passenden – preiswerten Grundstück sind wir nun zu dem Entschluss gekommen, bei unseren Schwieger Eltern dran zu bauen da diese ein großes Grundstück (1100 m²) besitzen. Das Elternhaus ist auf der rechten Seite des Grundstücks. Mittig angebaut befindet sich eine Garage. Wir würden unser Haus auf der linken Seite zur Garage anbauen.

Auf der Rückseite des Hauses befindet sich ein Grundstück dass wir dazu kaufen könnten um die Garage zu verlängern und das Haus weiter nach hinten zu setzen.
Der zuständige Herr auf der Gemeinde meinte aber, dass das Grundstück in das Grundbuch der SchwiegerEltern muss, damit wir dies dann auch bebauen dürfen da es auf diesem Grundstück keine eigene Zufahrt gibt und wir diese von den Schwieger Eltern nützen müssen/dürfen.
Sollen wir das Grundstück, welches wir bebauen wollen, den Schwieger Eltern abkaufen? Somit könnten wir auch das Grundstück hinter dem Haus auf unseren Namen kaufen. Wir müssten aber dann auch die Garage mit dazukaufen da wir diese ja aufstocken und verlängern ( Von 2 auf 4 Stellplätze)

Welche Varianten würde es noch geben? Meine Lebensgefährtin hat noch eine Schwester.

  •  mycastle
  •   Silber-Award
30.3.2016  (#1)
kannst du eine verständliche Skizze machen? - oder ein foto reinstellen?
Und wie wäre es mit Grundstückneu einteilung?
Frag einen Geometer in deiner Umgebung und dann einen Notar oder RA.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.3.2016  (#2)
Würde ich unbedingt abkaufen unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung.
So kann sich eine Bank im GB sicherstellen und du eine gute Kondition generieren.
Sonst wird das sonst nix mit einer g'scheiten Finanzierung, da sonst die kondi grottenschlecht sein wird aufgrund der fehlenden Besicherung.
Das Haus quasi im worst case unverwertbar oder nur sehr sehr schwer verwertbar ist.


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  •  Alex0312
31.3.2016  (#3)
Hallo zusammen. Habe ein Foto reingestellt.
Abkaufen wäre für uns auch der Idealfall, aber zu welchem Preis? Dann müssten wir ja die ganze Einfahrt inklusive der Doppelgarage kaufen, da wir ja auch über der Garage ausbauen. Das sind dann an die 600 m² Grundstück. Welcher Wert wird hier herangezogen? Wenn wir das abkaufen, haben unsere Schwiegereltern gar keine Einfahrt mehr emoji Geh & Fahrtrecht?


2016/20160331669429.PNG

Lg
Alex

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  •  Richard3007
31.3.2016  (#4)
hmm könnte man nicht jetzt schon das Haus 50/50 mit der Schwester überschreiben. Mit Lebenslangen Wohnrecht für die Eltern und die Vereinbarungen werden so vereinbart das jeder etwas davon hat.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.3.2016  (#5)

zitat..
Alex0312 schrieb: Der zuständige Herr auf der Gemeinde meinte aber, dass das Grundstück in das Grundbuch der SchwiegerEltern muss, damit wir dies dann auch bebauen dürfen da es auf diesem Grundstück keine eigene Zufahrt gibt und wir diese von den Schwieger Eltern nützen müssen/dürfen.

Von welchem Grundstück ist da die Rede? Vom grünen? Das muss bei Kauf sowieso mit dem gelben vereinigt werden, da du ja sonst über eine Grundgrenze bauen würdest, was ja nicht zulässig ist.

Wenn ihr das HAus auf den Grund der Eltern/Schwiegereltern baut (also ein sogenanntes Superädifikat), dann braucht es dazu baurechtlich keinerlei Servitut im Grundbuch. Das braucht man nach Baurecht nur für Grundstücke die keinen direkten Anschluss an Öffentliches Gut haben, dann brauchts über ein anderes Grundstück ein Servitut. In eurem Fall ist aber die gesamte Vorderseite an der Straße, daher ist der direkte Anschluss des Bauplatzes an das öffentliche Gut jedenfalls gegeben. Mehr braucht es fürs Baurecht nicht. Alles andere ist dan rein eure Privatsache, wenn ihr auf dem Grund der Eltern baut. (Jedenfalls in NÖ so, solltest daher auch noch das Bundesland sagen.

zitat..
Alex0312 schrieb: Abkaufen wäre für uns auch der Idealfall, aber zu welchem Preis?

Na zu dem Preis, den ihr euch mit euren Eltern/Schwiegereltern ausmacht!! Welcher sonst? Sie können euch den Grund auch schenken. Worauf willst mit dieser Frage hinaus?

Noch was: Musst du die bestehende Garage unbedingt überbauen?? Wenn nicht dann wäre ja eine Grundstücksteilung zwischen bestehender Garage/Garagenzubau und neuem Haus zu überlegen, ob das irgendwie geht oder Sinn macht? Wie schon speeeedcat sagte: Eingegrund hätt natürlich seine Vorteile.

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  •  Alex0312
31.3.2016  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Von welchem Grundstück ist da die Rede? Vom grünen? Das muss bei Kauf sowieso mit dem gelben vereinigt werden, da du ja sonst über eine Grundgrenze bauen würdest, was ja nicht zulässig ist.


Ja genau. Das gelbe gehört meinen Schwiegereltern. Das grüne wäre zum kaufen. Für uns wäre es logisch, wenn wir die linke hälfte des gelben Grundstücks kaufen könnten, da wir dann das grüne auch mit ruhigen gewissen kaufen und uns ins GB eintragen können. Sonst zahlen wir das Grundstück (grün) und die Schwiegereltern kommen ins GB, richtig?

zitat..
Karl10 schrieb: Na zu dem Preis, den ihr euch mit euren Eltern/Schwiegereltern ausmacht!! Welcher sonst? Sie können euch den Grund auch schenken. Worauf willst mit dieser Frage hinaus?


Wir könnten also sagen, wir kaufen das Grundstück mit Garage um € 10.000?

zitat..
Karl10 schrieb: Noch was: Musst du die bestehende Garage unbedingt überbauen?? Wenn nicht dann wäre ja eine Grundstücksteilung zwischen bestehender Garage/Garagenzubau und neuem Haus zu überlegen, ob das irgendwie geht oder Sinn macht? Wie schon speeeedcat sagte: Eingegrund hätt natürlich seine Vorteile.


Nachdem wir ca. 190m² WFL geplant haben, wäre dies Ausrichtungstechnisch (Süden) eine tolle Sache.
Nochmals DANKE AN ALLE FÜR EUER RASCHES FEEDBACK!!! emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.3.2016  (#7)

zitat..
Alex0312 schrieb: Sonst zahlen wir das Grundstück (grün) und die Schwiegereltern kommen ins GB, richtig?

Da du ja über beiden Flächen (grün und gelb) bauen willst, müssen die beiden Grundstücke vereinigt werden, d.h. es ist EIN Grundstück und somit haben beide Teilflächen zwangsläufig den selben Eigentümer - entweder du oder die Schwiegereltern oder alle mit bestimmten Anteilen, wie ihr es halt haben wollt.

zitat..
Alex0312 schrieb: Wir könnten also sagen, wir kaufen das Grundstück mit Garage um € 10.000?

Wie ich schon sagte: Preis ist reine Verinbarungssache zwischen Käufer und Verkäufer - von Schenken angefangen bis zu vollem Verkehrswert (und vielleicht noch mehr)

Eins habe ich oben vergessen: Sollte man die gesamte Fläche irgendwie in 2 Grundstücke teilen wollen, dann muss man natürlich aufpassen, wie dann das abgetrennte Grundstück bebaut werden darf - Bebauungsplan, Bebauungsweise, Abstandsvorschriften, Belichtungsfragen usw.

Das hängt viel davon ab, ob es einen Bebauungsplan gibt und was der sagt und im Übrigen auch von den gesetzlichen regelungen der Bauordnung - daher bitte um Angabe, ob es einen Bebauungsplan gibt, und wenn ja, was der vorgibt sowie Angabe des Bundeslandes.

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