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Baubewilligung zeitlich begrenzt? [NÖ]

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  •  engelmaier
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.7. - 6.7.2016
7 Antworten 7
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Hallo
eine allgemeine Frage zum Thema Hausbau:
angenommen die Gemeine erteilt mir eine Baubewilligung, ich beginne zu bauen und aus welchen Grund auch immer verzögert sich das Ganze.
Z.B. Rohbau wird fertiggestellt und danach muss ich zwecks Geldbeschaffung für einige Zeit ins Ausland...
Ich weiß dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, aber können für die Fertigstellung seitens der Gemeinde Fristen gesetzt werden und wenn ja womit ist dann bei Nichteinhaltung zu rechnen?
Verfall der Baubewilligung,neu einreichen,...?

  •  rk515
  •   Gold-Award
5.7.2016  (#1)
am besten bei der zuständigen Gemeinde erkundigen

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  •  Richard3007
5.7.2016  (#2)
Bundesland wäre interessant!

Es gibt Gemeinden und Grundstücke, bei denen es einen Bauzwang gibt. ZB. Bebauung innerhalb von 5 Jahren. Jedoch reicht es in den meisten Fällen bis dahin mit dem Bau angefangen zu haben.

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  •  atma
  •   Gold-Award
5.7.2016  (#3)
ich kenns auch nur so, dass man beginnen muss. oft wird ja auch ein baubeginn fingiert, indem man die grube aushebt und einen container aufstellt.

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  •  engelmaier
5.7.2016  (#4)
Bezirk Tulln/Nö.... Bauzwang hab ich keinen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.7.2016  (#5)

zitat..
engelmaier schrieb: Ich weiß dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist,

Nein, is es nicht. Die Fristen sind in der BAuordnung für das ganze Bundesland gleich geregelt:

Du hast ab Erhalt der Baubewilligung 2 Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen.
Ab Baubeginn sind 5 JAhre Zeit, um das Bauvorhaben dann fertig zu stellen (es hat da somit die Baubeginnsmeldung große Bedeutung). Sowohl für die Frist des BAubeginns, als auch für die Fertigstellungsfrist gibt es die gesetzliche Möglichkeit einer Verlängerung. Wichtig dabei ist, dass die Verlängerung noch VOR ABLAUF der Frist bei der BAubehörde beantragt werden muss. Wenn die Frist bereits abgelaufen ist, dann ist die BAubewilligung weg. Was es nicht mehr gibt, kann man auch nicht verlängern.

zitat..
atma schrieb: oft wird ja auch ein baubeginn fingiert, indem man die grube aushebt und einen container aufstellt.

Da wird nichts "fingiert". Die BAugrube ausheben ist ja auch faktisch schon der BAubeginn.

zitat..
atma schrieb: ich kenns auch nur so, dass man beginnen muss.

Man muss aber auch fertig werden!!!

zitat..
Richard3007 schrieb: Es gibt Gemeinden und Grundstücke, bei denen es einen Bauzwang gibt.

Das mit dem Bauzwang ist eine ganz andere Geschichte, als die hier angefragte Fertigstellungsfrist.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
5.7.2016  (#6)
Karl hat das wie immer perfekt erklärt. Weil es mich selbst betraf (Garage hat Grundvorbesitzer begonnen zu bauen) hier noch ein Hinweis: Wenn die Baubewilligung erlischt muss man neu um eine solche ansuchen - welche dann aber gemäß den dann aktuellen Bauvorschriften erteilt wird! Und die sind in aller Regel wesentlich "heftiger" als beim ursprünglichen Baubescheid...
Also bloß nicht verstreichen lassen - ein Ansuchen um Verlängerung (ich glaube weitere 3 Jahre sind möglich) ist einfach und unkompliziert und wird wohl immer genehmigt.

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  •  atma
  •   Gold-Award
6.7.2016  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: Da wird nichts "fingiert". Die BAugrube ausheben ist ja auch faktisch schon der BAubeginn.


ja eh ;)

zitat..
Karl10 schrieb: Man muss aber auch fertig werden!!!


da gibts dann aber meist keine so "engen" Fristen mehr.
Dass die Gemeinden sowas nicht unbedingt gern haben, ist klar. ;)

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