« Baurecht  |

baubewilligung - nachbarn unterschreiben

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  nico
4.5. - 5.5.2006
11 Antworten 11
11
aufgrund mehrere tipps wurde mir empfohlen am einreichplan, die nachbarn zu unterschreiben zu lassen. !! muss ich mir dann grundbuchauszüge machen lassen von den nachbarngrundstücke? !! es wurde uns gesagt, wir brauchen es, denn die namen am plan und die unterschriften könnten ja nicht die wirklichen eigentümer sein. nico

  •  baerli
4.5.2006  (#1)
@nico - Man kann von den Nachbarn vorher schon Unterschriften einholen, dann wird die Baubewilligung schneller durchgeführt. So werden die Nachbarn von der Gemeinde geladen, Einreichplan können sie anschaun und Einspruch erheben. Dauerte bei uns um ca. 2 Wochen länger, wollt aber nicht alle Nachbarn ablaufen. Ich würds lassen.

1
  •  jay_R
4.5.2006  (#2)
.. - bin da nicht ganz der meinung von baerli... was is schon dabei wenn man sich mal bei den nachbarn vorstellt neben denen man dann sowieso jahre lang wohnt?! hab meine vier unterschriften innerhalb von zwei stunden beisammen gehabt..

1
  •  nico
4.5.2006  (#3)
grundbuchauszug ?? - braucht man alle grundbuchauszüge der nachbarn dazu????

1


  •  christoph8
4.5.2006  (#4)
@nico - Nein!
¶Da uns die Namen aller Anrainer nicht bekannt waren, haben wir auf das Anrainerverzeichnis (Abfrage der Eigentümer aus der Grundstücksdatenbank) zurückgegriffen, das bei uns das Vermessungsbüro das wir ohnehin benötigten, gemacht hat. Denke aber es macht auch das Bezirksgericht bzw. ein Notar (Kosten weiß ich nicht. Sind natürlich nicht immer die aktuellen Adressen beinhaltet.

1
  •  nico
4.5.2006  (#5)
grundbuchauszug ?? - ich habe bereits die namen und die adressen der nachbarn. es wurde mir aber gesagt, dass ich zusätzlich zum Einreichplan + Unterschriften der nachbarn, die einzelnen grundbuchauszüge brauche zum Einreichen bei der baupolizei. zur bestätigung, ob der name und unterschrift des nachbarn wirklich der eigentümer des grundes ist. ein anderer sagte uns, wir brauchen es nicht. also, brauchs ich oder nicht????

1
  •  Sonja
4.5.2006  (#6)
Kosten - Einfach bei irgendeinem Bezirksgericht (welches ist egal)das Anrainerverzeichnis verlangen. Kostet irgendwas zwisch 7-15€ je nach Seiten. Obwohl meine Anrainer nicht beim Grundstück wohnten hatte ich meine 9 Unterschriften rasch zusammen. Es gab nirgends Probleme und der Kontakt war dann auch schon hergestellt.


1
  •  baumasta007
5.5.2006  (#7)
Nachbarn - Es wäre sinnvoll zuerst nachzufragen was der Baupolizist wünscht. Laut Gesetz sind zB alle Nachbarn im 30m Umkreis Parteien, in der Praxis haben aber nur die direkten Nachbarn auch Einspruchsmöglichkeit, also müssen sie auch nicht unbedingt unterschreiben. Desweitern kann es sein, dass der Baupolizist eine spezielle Form der Unterschrift wünscht, zB mit Vornamen oder mit Geburtsdatum unten rechts oder oben links. Wünsche raten kann hier relativ zeitintensiv werden.

1
  •  kh
5.5.2006  (#8)
direkte Nachbarn - Als direkte Nachbarn sehe ich (und nicht nur ich) die, an dein Grundstück angrenzenden Grundstückseigentümer. Diese werden auch zur Bauverhandlung eingeladen. Wenn sie schon am Einreichplan (Lageplan) unterschreiben, dann erspart ihr euch diese. Zu beachten ist nur, dass ALLE Eigentümer unterschreiben müssen, die im Grundbuch eingetragen sind (d.h. z.B. bei Ehepaaren, beide).
Den zuständigen Referenten fragen, hat allerdings noch nie geschadet !

<Return

1
  •  jay_R
5.5.2006  (#9)
.. - @kh
¶direkte nachbarn sind auch jene, die auf der anderen seite der strasse wohnen... sofern das grundstück auf gleicher höhe ist!!

1
  •  christoph8
5.5.2006  (#10)
§ 134 der Wr. Bauordnung - (auszugsweise): Benachbarte Liegenschaften sind im Bauland jene, die mit der vom Bauvorhaben betroffenen Liegenschaft eine gemeinsame Grenze haben oder bis zu einer Breite von 6 m durch Fahnen oder diesen gleichzuhaltende Grundstreifen oder eine höchstens 20 m breite öffentliche Verkehrsfläche von dieser Liegenschaft getrennt sind und im Falle einer Trennung durch eine öffentliche Verkehrsfläche der zu bebauenden Liegenschaft gegenüberliegen. In allen übrigen Widmungsgebieten sowie bei Flächen des öffentlichen Gutes sind jene Liegenschaften benachbart, die in einer Entfernung von höchstens 20 m vom geplanten Gebäude oder der geplanten ba

1
  •  christoph8
5.5.2006  (#11)
Fortsetzung - baulichen Anlage liegen. Link: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0200000.htm?S0=bauordnung#P0
¶TelNr. der Baupolizei: 01/4000/22500 wo Du je nach Bezriksteil zum zuständigen Referenten vermittelt wirst. Für Aspern z.b. waren keine Spezialwünsche des Referenten zu erfüllen. Anrainerverzeichnis und Unterschrift auf dem Einreichplan mit Datum haben genügt. Wie aber schon mehrfach angeführt, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Referenten empfehlenswert.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Terassenüberdachung