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Baubeginn erst bei Förderungseinreichung

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  •  Maxxine

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Hallo,

uns hat ein Baumeister erzählt man dürfte wenn man Wert auf die Förderung legen würde niemals vor Förderungseinreichung zu bauen beginnen, egal ob man eine Baubewilligung hätte oder nicht?? Sobald man einen Spatenstich tun würde ohne die Förderung eingereicht zu haben, müsse man darauf gefasst sein die Förderung zu verlieren!
Mir kommt das irgendwie merkwürdig vor, kann mich bitte jemand aufklären? Wir wollen übrigens in NÖ bauen...

LG Maxxine

  •  Gast Michael
8.5.2005  (#1)
Baubeginn - hallo,
ja, das ist richtig, zumindest in OÖ. bevor du einen spatenstich machst, brauchst du den bescheid zum vorzeitigen baubeginn von der landesregierung (hat bei mir eine ganze 1/2 stunde gedauert *g*).

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  •  Gast lehmi
9.5.2005  (#2)
das mit dem vorzeitigen baubeginn - ist ein holler,
ihr koennst anfangen, wenn ihr wollt, allerdings je frueher man den ea gemacht hat, desto eher weis man, wie man bauen muss um eine bestimmt foerderhoehe zu bekommen

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  •  Gast jürgen
9.5.2005  (#3)
.. - lt. auskunft von der wohnbauförderungsstelle am land (für OÖ) darf man wenn mans auf die gesamte förderung abgesehen hat (zb. sockelbetrag 37 tsd + 10 tsd für 1 kind + 10 tsd für neh unter ekz 50 ... so wie es bei mir ist) auf keinen fall vor dem bescheid zum vorzeitigen baubeginn anfangen! ... @lehmi: was meinst mit "wie man bauen muss um eine förderhöhe zum bekommen"???

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  •  gurki
9.5.2005  (#4)
zustimmung baubeginn - Michael hat recht, zumindest in OÖ brauchst die "Erteilung des vorzeitigen Baubeginns". Siehe: www.ooe.gv.at - Themen - Bauen und Wohnen - Förderungen - Eigenheim

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  •  M@x
9.5.2005  (#5)
in NÖ - Bei der Einreichung darf die Benützungsbewilligung noch nicht erteilt worden sein bzw. die Fertigstellung des Bauvorhabens gemäß NÖ Bauordnung 1996 noch nicht der Baubehörde angezeigt sein. Es muss eine aufrechte Baubewilligung bestehen.

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  •  chris
11.5.2005  (#6)
In NÖ nicht so... (IMHO) - Wir bauen auch in NÖ und lt. Land hat Baubeginn mit Förderung nichts zu tun. Nur wenn Du bestimmte Gebührenbefreiungen nutzen willst (bei <130m²) mußt Du mit bestimmten Schritten (z.B. Kredit ins Gundbuch eintragen) bis nach dem Bescheid warten. Wenn Du nur mit Förderung bauen kannst/willst und 100% sicher sein mußt, dass Du Förderung bekommst, dann solltest Du vor dem Baubeginn den Bescheid abwarten aber das Du Förderung nicht kriegst nur weil Du schon begonnen hast gibts in NÖ (imho) NICHT!

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