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Balkonkraftwerk EVN

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  •  Gotti84
21.11.2021 - 30.10.2022
69 Antworten | 21 Autoren 69
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Hallo Forumsmitglieder,

einen Frage: Bei der EVN sind ja Balkonkraftwerke bis 800W erlaubt, wenn man sie meldet.
Wenn ich bei Netz NOE eine Erzeugungsanlage melden will, kann ich einen Wechselrichter (der von der EVN freigegeben ist) auswählen der zb 1500W Leistung hat. Man muss vorher schon angeben, ob man eine Anlage über 800W oder unter 800W anmelden will. Das Auswahlfenster kommt wenn man eine Anlage unter 800W auswählt. Kenne mich jetzt nicht mehr aus.
Oder muss man nur sicherstellen das man nicht mehr als 800W ans Netz Liefert. Wenn man zb 100W Eigenverbrauch hat könnte man ja auch 900W PV Anlage haben.

Hat jemand damit Erfahrung?

MFG

  •  astuermer
23.8.2022  (#61)
Hat schon jemand ein Balkonkraftwerk von EET Energy (Grazer Firma) im EVN Netz in Betrieb?
Die nutzen einen Envertech EVT300 Wechselrichter - lt der TOR Liste ist der aber in Ö (noch) nicht zugelassen... bin jetzt etwas verwirrt, darf man oder nicht?
Danke.

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  •  Fani
23.8.2022  (#62)

zitat..
astuermer schrieb:

Hat schon jemand ein Balkonkraftwerk von EET Energy im EVN Netz in Betrieb?
Die nutzen einen Envertech EVT300 Wechselrichter - lt der TOR Liste ist der aber in Ö (noch) nicht zugelassen... bin jetzt etwas verwirrt, darf man oder nicht?
Danke.

Er hat ein TOR Zertifikat, also ja man darf. Auch wenn das ein Verein anders sehen möchte

https://envertec.com/de/service/download/certification/#prettyPhoto[cert]/27/




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  •  astuermer
23.8.2022  (#63)

zitat..
Fani schrieb:

──────
astuermer schrieb:

Hat schon jemand ein Balkonkraftwerk von EET Energy im EVN Netz in Betrieb?
Die nutzen einen Envertech EVT300 Wechselrichter - lt der TOR Liste ist der aber in Ö (noch) nicht zugelassen... bin jetzt etwas verwirrt, darf man oder nicht?
Danke.
───────────────

Er hat ein TOR Zertifikat, also ja man darf. Auch wenn das ein Verein anders sehen möchte

https://envertec.com/de/service/download/certification/#prettyPhoto[cert]/27/

Alles klar danke!
Also kann man den Wechselrichter bedenkenlos verwenden.
Bei der Meldung der Kleinstanlage können die einem dann keinen Strich durch die Rechnung machen. Oder gehen diese Einmeldungen ohnehin alle 1:1 durch?

Wie habt ihr das im EVN Netz in eurem Stromkreis eingespeist?
Mit Schukostecker? Oder so einen Wieland Stecker einbauen lassen?

Danke.

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  •  Fani
23.8.2022  (#64)

zitat..
astuermer schrieb:

──────
Fani schrieb:

──────
astuermer schrieb:

Hat schon jemand ein Balkonkraftwerk von EET Energy im EVN Netz in Betrieb?
Die nutzen einen Envertech EVT300 Wechselrichter - lt der TOR Liste ist der aber in Ö (noch) nicht zugelassen... bin jetzt etwas verwirrt, darf man oder nicht?
Danke.
───────────────

Er hat ein TOR Zertifikat, also ja man darf. Auch wenn das ein Verein anders sehen möchte

https://envertec.com/de/service/download/certification/#prettyPhoto[cert]/27/
───────────────

Alles klar danke!
Also kann man den Wechselrichter bedenkenlos verwenden.
Bei der Meldung der Kleinstanlage können die einem dann keinen Strich durch die Rechnung machen. Oder gehen diese Einmeldungen ohnehin alle 1:1 durch?

Wie habt ihr das im EVN Netz in eurem Stromkreis eingespeist?
Mit Schukostecker? Oder so einen Wieland astecker einbauen lassen?

Danke.


2022/20220823443237.png

https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Okostromanlage-Portal/Kleinsterzeugungsanlagen-bis-0,8-kVA.aspx

Sie werden vermutlich auf die Liste von Österreichs Energie verweisen und damit ihrem eigenen Hinweis widersprechen. 

Aber was sagt EET als österreichisches Unternehmen dazu? Die verkaufen das ja ....

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  •  astuermer
23.8.2022  (#65)
Genau.
Netz NÖ hat mich auf die TOR Liste verwiesen, da steht der Wechselrichter aber als noch nicht zugelassen drin - Zertifikat hat er aber wie du oben angemerkt hast.
Auf was kann man sich dann verlassen? 🙃

Von EET hab ich dazu noch keine Rückmeldung, was die TOR Liste betrifft.
Lediglich die Info, dass die EVN sagen kann "Schuko nicht erlaubt, du musst Wieland einbauen lassen" - aber da wollte die EVN noch nicht drauf antworten.

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  •  Fani
23.8.2022  (#66)

zitat..
astuermer schrieb:

Genau.
Netz NÖ hat mich auf die TOR Liste verwiesen, da steht der Wechselrichter aber als noch nicht zugelassen drin - Zertifikat hat er aber wie du oben angemerkt hast.
Auf was kann man sich dann verlassen? 🙃

Von EET hab ich dazu noch keine Rückmeldung, was die TOR Liste betrifft.
Lediglich die Info, dass die EVN sagen kann "Schuko nicht erlaubt, du musst Wieland einbauen lassen" - aber da wollte die EVN noch nicht drauf antworten.

Ich kann mich nur wiederholen, es gibt eine Behörde (E-Control) die klare Regeln dazu veröffentlicht hat (TOR Erzeuger Typ A). Die Meinung oder Liste eines Vereins kommt darin nicht vor.

Vielleicht kann EET ja mal dort anklopfen und auf Geschäftsschädigung verweisen. 

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  •  astuermer
23.8.2022  (#67)

zitat..
Fani schrieb:

──────
astuermer schrieb:

Genau.
Netz NÖ hat mich auf die TOR Liste verwiesen, da steht der Wechselrichter aber als noch nicht zugelassen drin - Zertifikat hat er aber wie du oben angemerkt hast.
Auf was kann man sich dann verlassen? 🙃

Von EET hab ich dazu noch keine Rückmeldung, was die TOR Liste betrifft.
Lediglich die Info, dass die EVN sagen kann "Schuko nicht erlaubt, du musst Wieland einbauen lassen" - aber da wollte die EVN noch nicht drauf antworten.
───────────────

Ich kann mich nur wiederholen, es gibt eine Behörde dazu (E-Control) die klare Regeln dazu rausgegeben hat. Die Meinung oder Liste eines Vereins kommt darin nicht vor.

Vielleicht kann EET ja mal dort anklopfen und auf Geschäftsschädigung verweisen.

Danke dir!
Da vergeht einem die ganze Lust auf PV-Anlagen und Co bei dem Behördenwahnsinn 🤦🏻‍♂️


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  •  oliver1
30.10.2022  (#68)

zitat..
ck schrieb:

Nur wenn der Wechselrichter unter 800W hat gilt es als "Kleinstanlage" und man profitiert von einigen Vereinfachungen, Nachteil, wenn man etwas einspeist bekommt man nichts dafür.

Hallo, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen ?  es geht um microwechselrichter bis 800w.  bei der ( Vereinfachten) Anmeldung eines BKW muss ich die module und den wechselrichter angeben. genügt da ein Datenblatt von (meinem)  800w Wechselrichter? wird da jeder Wechselrichter der auf die 800w begrenzt ist akzeptiert. ( da sind ja Preisspannen von mehr als 400Euro dabei). bzw kann der netzanbieter einen wechselrichter auch ablehnen obwohl er nicht mehr als die 800W bringt?   Vielen Dank für Eure Antworten....


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  •  Fani
30.10.2022  (#69)

zitat..
oliver1 schrieb:

──────
ck schrieb:

Nur wenn der Wechselrichter unter 800W hat gilt es als "Kleinstanlage" und man profitiert von einigen Vereinfachungen, Nachteil, wenn man etwas einspeist bekommt man nichts dafür.
───────────────

Hallo, vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen ?  es geht um microwechselrichter bis 800w.  bei der ( Vereinfachten) Anmeldung eines BKW muss ich die module und den wechselrichter angeben. genügt da ein Datenblatt von (meinem)  800w Wechselrichter? wird da jeder Wechselrichter der auf die 800w begrenzt ist akzeptiert. ( da sind ja Preisspannen von mehr als 400Euro dabei). bzw kann der netzanbieter einen wechselrichter auch ablehnen obwohl er nicht mehr als die 800W bringt?   Vielen Dank für Eure Antworten....


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