Balkon Nachbarrechte NÖ
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.Die Balkone sind höchstwahrscheinlich eine bewilligungspflichtige Abänderung; vom (nachträglichen) Bewilligungsverfahren mußt du informiert werden (entweder Ladung zu einer Bauverhandlung oder Verständigung mit 2-Wochen-Frist für eine Stellungnahme).
Wenn das nicht der Fall war, dann kannst du ein Bauverfahren erzwingen (schriftlicher Antrag an die Baubehörde). Die Balkone verhindern wirst du wahrscheinlich nicht können! Was wären deine Einwendungen dagegen??? |
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Danke Karl für die schnelle Antwort!
Meine Einwendungen dagegen wären, dass ich dann zum Sichtschutz wohl Bäume pflanzen müsste, was ja aber glaub ich rechtlich nicht viel zählt. Wenn ich dich recht versteh, könnte ich also wahrscheinlich die Sache nur rauszögern (und mir auf der Gemeinde keine Freunde machen). |
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.genauso ist es.
Sichtschutz zählt nicht; was anderes (was baurechtlich relevant ist) wird nicht dagegen sprechen. Trotzdem wäre ein Hinweis an die Baubehörde bei passender Gelegenheit wohl nicht ungebührlich. Wenn die Baubehörde ihre Aufgaben ernst nimmt, dann sollte sie der Sache von selbst weiter nachgehen. |
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