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Autoverkauf privat: Export, ist hier etwas zu beachten?

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  •  EFH2019
7.7. - 9.7.2019
12 Antworten | 7 Autoren 12
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Hallo,

wir verkaufen privat ein Auto da wir das Pickerl nicht mehr bekommen, schlimmer sogar, man darf nicht mehr fahren (undichte Bremsschläuche, Lenkung funktioniert nicht mehr so richtig).

Wir haben das Fahrzeug als Bastlerauto inseriert. 90 % der Interessenten melden sich mit dem Hinweis: Verkauf für Export.

Ändert das etwas für mich, wenn das Auto als Exportauto verkauft wird etc.?
Muss ich etwas Spezielles beachten oder abhandeln wie einen normalen Privatverkauf?

Danke.

  •  ildefonso
  •   Gold-Award
7.7.2019  (#1)
Ist nicht ganz unbedenklich in diesem Fall.

Wenn ein Fahrzeug KEIN Pickerl mehr hat und die Reparatur unwirtschaftlich erscheint (Deine Beschreibung deutet auf so eine Situation hin), dann ist es eigentlich kein Fahrzeug mehr, sondern Abfall emoji

Und Abfall darf man nicht "einfach so" irgendjemanden weitergeben oder verkaufen.

Edit: Habe hier vom ÖAMTC eine vermutlich fundierte Zusammenfassung gefunden:
https://www.oeamtc.at/Altes+Auto+FAQs.pdf/17.635.209

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  •  User1
7.7.2019  (#2)
Wenn du das Auto an einen Exporteur verkaufst, lass dich nicht auf Preisverhandlungen im letzten Moment ala "Ich habe gerade Strafe bei der Polizei bezahlt, jetzt lohnt es sich nicht mehr, wenn du mit dem Preis nicht runtergehst ein". Ist leider schon zwei meiner Bekannten passiert, dass die da reingefallen sind.

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  •  kmix
7.7.2019  (#3)
Hast du schon mal daran gedacht das Auto der Feuerwehr für Übungzwecke zu spenden?

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  •  EFH2019
7.7.2019  (#4)
Es is ja kein totaler Schrotthaufen, es ginge hier noch um ca. 700 Euro...
Reparatur unwirtschaftlich, für uns ja, für jemand anderen vielleicht nicht.
Kurzfristig geh ich mit dem Preis natürlich nicht runter, die Spiele kenne ich.

Mir geht es mehr um die Export Geschichte dahinter... worum geht es da genau und trifft mich hier irgendeine Verpflichtung?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
7.7.2019  (#5)
@EFH2019
Du exportierst das Fahrzeug doch nicht selbst, oder habe ich etwas falsch verstanden?
Sondern Du verkaufst und übergibst es vermutlich bei Dir zuhause.
Somit hat die Ex-/Importabwicklung für Dich keine Relevanz. Das ist ein Thema für den Käufer.

Relevant ist hier voraussichlich "nur" das Thema dass es sich per Definition möglicherweise schon eher mehr um Abfall als um ein KFZ handelt. Und Abfall darf man eben nicht "einfach so" verkaufen, schon gar nicht ins Ausland.
Wenn ein solches Fahrzeug wissentlich ins Ausland geht, unterstreicht das den Sachverhalt der unwirtschaftlichen Reparatur noch.
Die Folge kann ein Verwaltungsstrafverfahren sein.


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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#6)
verkaufe ihn als teilespender

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#7)
@Stefan86
Wobei gerade das dann illegal wäre.
Verkauft man es als Fahrzeug, dann könnte man - im Fall des Falles - noch probieren eine Argumentation zu finden dass es noch als Fahrzeug verwendbar ist.

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  •  EFH2019
8.7.2019  (#8)
Naja, aber... wenn man die Lenkung und die Bremsleitungen repariert ist es ja wieder fahrbereit. Ich denke, dass ist ja dann nicht als Abfall zu bezeichnen oder?
Wenn es jemand kauft und um 500 Euro repariert kann man damit ja wieder fahren.

Bzgl. Export, ich exportiere es nicht, dass stimmt.

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  •  kernoel
  •   Silber-Award
9.7.2019  (#9)
Was kann passieren, wenn ich ein reparaturbedürftiges, nicht betriebsfähiges Auto mit folgenden Mägeln: ....      verkaufe? 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.7.2019  (#10)
Du musst auf die (schlüssig) zugesicherten Eigenschaften aufpassen. Wenn du ein Fahrzeug verkaufst - auch unter Ausschluss der Gewährleistung - kann der Käufer davon ausgehen, dass es betriebssicher fährt. Wenn es nicht so ist, musst du das klarstellen. "nicht betriebssicher" "Bastlerauto" usw.

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  •  kernoel
  •   Silber-Award
9.7.2019  (#11)
Ja, so mein ich das. 

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  •  EFH2019
9.7.2019  (#12)
Ja wird auch als Bastlerauto und nicht funktionsfähig solange die Reparaturen nicht duchgeführt sind verkauft. Das werde ich natürlich im Kaufvertrag anführen...

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